Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil. 2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. 3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten. 4. Für serverbasierende Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit. 5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProbleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde. 6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge, Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu- Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik DeutschlandEuropäischen Union. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland bzw. der Europäischen Union. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 9997% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen anderem Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Serverstandorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff Internet- zugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen erfor- derlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu- Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in Europa, bevorzugt in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen anderem Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server- Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen sons- tigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS- Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere GewaltGe- walt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der NetzintegritätNet- zintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen Beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener eingetrete- ner Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu- Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich Im Rahmen der Wartung von Hardware und Pflege von Software bemühen wir uns um die jeweiligen Infrastrukturen sowie Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlagen und Programme während der Laufzeit der Wartungs- und Pflegevereinbarung an den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internetim Vertrag bezeichneten Geräten und Programmen, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteilsoweit dies technisch machbar ist.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen Wartung der Hardware erfolgt durch Beseitigung von Funktionsbeeinträchtigungen und Austausch von defekten Bauteilen und/oder rechtlichen Gründen erforderlich istGeräten nach Ziff. IV.
3. Wir betreiben Pflege von Software bedeutet Bereitstellung aller von uns erstellten oder von Drittanbietern veröffentlichten Upgrades, Updates, Patches und nutzen ausschließlich Rechenzentren Programmversionen in der Bundesrepublik Deutschlandjeweils neusten erworbenen Fassung sowie Installation durch uns zu einem nach unserem Ermessen zu bestimmendem Zeitpunkt. Wir behalten uns vorEine Pflicht zur Weiterentwicklung der Software, Bereitstellung von Updates und Erstellung besonderer Programmlösungen besteht jedoch nicht. Gepflegt wird jeweils die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumietenaktuelle Version der Software.
4. Für serverbasierende Leistungen stellen Support bedeutet bedarfsweise fernmündliche Übermittlung von Tipps und Tricks für die Software und von Hilfen bei Problemlösungen sowie die Unterstützung bei der Installation der Software. Dem Kunden steht hierfür während der Betriebszeiten nach Ziff. IV.2 unsere Servicehotline zur Verfügung. Der Kunde hat bei Anruf seine Kundennummer bereit zu halten. Eine vertragliche Pflicht zur Lösung aller denkbaren Probleme können wir eine Verfügbarkeit von 99% sichernicht eingehen. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istWir werden uns aber bemühen, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die JahresgesamtzeitSie nach Kräften zu unterstützen.
5. Als Ausfallzeiten gelten Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Rahmen von Wartung und Pflege nicht die Zeitenden Erfolg, in denen also ständige Funktionsfähigkeit und Freiheit der Server aufgrund Anlage von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder KundensoftwareFunktionsstörungen versprechen können, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälleda dies auch von Faktoren abhängen kann, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProbleme, Angriffe außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen. Insoweit ist unsere Verpflichtung auf die Netz- Ursachensuche einer Funktionsstörung und Mailsystemedie Aktualisierung der Software beschränkt. Es handelt sich also um eine Dienstleistung, Ausfälle d.h. wir schulden nur die Tätigkeit, nicht aber den von Teilen des Internetsdem Kunden beabsichtigten Erfolg, höhere Gewaltes sei denn, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurdewir haben vertraglich einen bestimmten Erfolg zugesichert.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des NetzbetriebesDie Auswahl jedweder Tätigkeit liegt in unserem freien Ermessen. Dabei werden wir stets erst die nächstliegende, zur Aufrechterhaltung der Netzintegritätwahrscheinlichste Fehlerursache suchen und beseitigen, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränkenohne dass damit zusagen, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dass dies den Umständen nach objektiv möglich ist gewünschten Erfolg herbeiführt.
7. In Fällen höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, z. B. bei Arbeitseinstellungen, Arbeitsunfällen, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferungs- und Leistungsverzug von Zulieferern, behördlichen Eingriffen usw. verlängern sich Termine und Fristen für die Ausführung unserer Leistungen angemessen. Dem Kunden steht in diesen Fällen das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten, Kosten und Materialien zu vergüten.
8. Bei Überschreiten angegebener Termine in anderen Fällen kann der Kunde nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form gesetzt hat und die Unterrichtung Übrigen die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würdegesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen.
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Samples: Wartungsvertrag
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu- Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server- Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS- Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen Beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden auftragsbezogenen Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Hardware oder Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland bzw. der Europäischen Union. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 9997% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server die Mietsache aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde. Die Karst IT ist berechtig, für einen Übergangszeitraum (bei Ersatzbeschaffung, Neuinstallation, Kopiervorgängen) Hardware mit geringerer Leistung einzusetzen.
6. Schäden an Hardware, Software und Infrastruktur aufgrund höherer Gewalt, unsachgemäßer Gebrauch sowie grober Fahrlässigkeit werden dem Kunden zulasten gelegt.
7. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu- Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den diesden Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer AuftragsbestätigungAuftragsbestäti- gung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns eine Neuzuordnung vor, sofern dies diese aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige not- wendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 9999 % sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Vertragsbedingungen BVB nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht Problemen, verur- sacht durch Kunden oder Kundensoftware, und Kundensoftware (vom Kunden falsch installierte Software, Software oder vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur Infrastruktur), nicht zur Verfügung steht, steht sowie ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem im Einflussbereich von microPLAN liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie als auch Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität Inter- operabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten Soll- ten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werde werden wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu-Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschlandweltweit, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server- Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen Problemen, verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProbleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen erforderlich sein, werde werden wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Unsere Leistungspflichten. 12.1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
22.2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen oder Telefonnummern zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu-Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten.
42.3. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
52.4. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
62.5. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich Im Rahmen der Wartung von Hardware und Pflege von Software bemühen wir uns um die jeweiligen Infrastrukturen sowie Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlagen und Programme während der Laufzeit der Wartungs- und Pflegevereinbarung an den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internetim Vertrag bezeichneten Geräten und Programmen, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteilsoweit dies technisch machbar ist.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen Wartung der Hardware erfolgt durch Beseitigung von Funktionsbeeinträchtigungen und Austausch von defekten Bauteilen und/oder rechtlichen Gründen erforderlich istGeräten nach Ziff. III.
3. Wir betreiben Pflege von Software bedeutet Bereitstellung aller von uns erstellten oder von Drittanbietern veröffentlichten Upgrades, Updates, Patches und nutzen ausschließlich Rechenzentren Programmversionen in der Bundesrepublik Deutschlandjeweils neusten erworbenen Fassung sowie Installation durch uns zu einem nach unserem Ermessen zu bestimmenden Zeitpunkt. Wir behalten uns vorEine Pflicht zur Weiterentwicklung der Software, Bereitstellung von Updates und Erstellung besonderer Programmlösungen besteht jedoch nicht. Gepflegt wird jeweils die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumietenaktuelle Version der Software.
4. Für serverbasierende Leistungen stellen Support bedeutet bedarfsweise fernmündliche Übermittlung von Tipps und Tricks für die Software und von Hilfen bei Problemlösungen sowie die Unterstützung bei der Installation der Software. Dem Kunden steht hierfür während der Betriebszeiten nach Ziff. III.2 unsere Servicehotline zur Verfügung. Der Kunde hat bei Anruf seine Kundennummer bereit zu halten. Eine vertragliche Pflicht zur Lösung aller denkbaren Probleme können wir eine Verfügbarkeit von 99% sichernicht eingehen. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istWir werden uns aber bemühen, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die JahresgesamtzeitSie nach Kräften zu unterstützen.
5. Als Ausfallzeiten gelten Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Rahmen von Wartung und Pflege nicht die Zeitenden Erfolg, in denen also ständige Funktionsfähigkeit und Freiheit der Server aufgrund Anlage von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder KundensoftwareFunktionsstörungen versprechen können, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälleda dies auch von Faktoren abhängen kann, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProbleme, Angriffe außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen. Insoweit ist unsere Verpflichtung auf die Netz- Ursachensuche einer Funktionsstörung und Mailsystemedie Aktualisierung der Software beschränkt. Es handelt sich also um eine Dienstleistung, Ausfälle d.h. wir schulden nur die Tätigkeit, nicht aber den von Teilen des Internetsdem Kunden beabsichtigten Erfolg, höhere Gewaltes sei denn, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurdewir haben vertraglich einen bestimmten Erfolg zugesichert.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des NetzbetriebesDie Auswahl jedweder Tätigkeit liegt in unserem freien Ermessen. Dabei werden wir stets erst die nächstliegende, zur Aufrechterhaltung der Netzintegritätwahrscheinlichste Fehlerursache suchen und beseitigen, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränkenohne dass damit zusagen, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werde wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dass dies den Umständen nach objektiv möglich ist gewünschten Erfolg herbeiführt.
7. In Fällen höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, z. B. bei Arbeitseinstellungen, Arbeitsunfällen, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferungs- und Leistungsverzug von Zulieferern, behördlichen Eingriffen usw. verlängern sich Termine und Fristen für die Ausführung unserer Leistungen angemessen. Dem Kunden steht in diesen Fällen das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten, Kosten und Materialien zu vergüten.
8. Bei Überschreiten angegebener Termine in anderen Fällen kann der Kunde nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form gesetzt hat und die Unterrichtung Übrigen die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würdegesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen.
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Samples: Wartungsvertrag
Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung eine Neu- Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server- Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS- Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere GewaltGe- walt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen Leistungseinstellungen- oder -beschränkungen beschränkungen erforderlich sein, werde werden wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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Unsere Leistungspflichten. 1. Der Umfang unserer serverbasierenden serverbasierten Hauptleistungspflichten ergibt sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Wir stellen lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellen, behalten wir uns Neuzuordnung Neu-Zuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3. Wir betreiben und nutzen ausschließlich Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderen Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall teilen wir dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
4. Für serverbasierende serverbasierte Leistungen stellen wir eine Verfügbarkeit von 99% sicher. Soweit für einzelne Services in diesen besonderen Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, bezieht sich die Verfügbarkeit auf die Jahresgesamtzeit.
5. Als Ausfallzeiten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden oder und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur nicht zur Verfügung steht, ferner Zeiten der Ausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (externe DNSProblemeDNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie Zeiten der planmäßigen Wartungen nach Ziff. 6, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Wir führen an unseren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Wir werden solche Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werde werden wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
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