Unterausschuss über Finanzdienstleistungen. 1. Es wird ein Unterausschuss über Finanzdienstleistungen eingesetzt, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt. Der Hauptvertreter jeder Vertrags- partei ist gleichzeitig Mitglied der für Finanzdienstleistungen nach Anhang IX zuständigen Behörde dieser Vertragspartei. 2. Die Aufgaben des Unterausschusses sind in Anhang X dieses Abkommens fest- gelegt.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Unterausschuss über Finanzdienstleistungen. 1. Es wird ein Unterausschuss über Finanzdienstleistungen eingesetzt, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt. Der Hauptvertreter jeder Vertrags- partei ist gleichzeitig Mitglied der für Finanzdienstleistungen nach Anhang IX zuständigen zu- ständigen Behörde dieser Vertragspartei.
2. Die Aufgaben des Unterausschusses sind in Anhang X dieses Abkommens fest- gelegt.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Unterausschuss über Finanzdienstleistungen. 1. Es wird ein Unterausschuss über Finanzdienstleistungen eingesetzt, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt. Der Hauptvertreter jeder Vertrags- partei ist gleichzeitig Mitglied der für Finanzdienstleistungen nach Anhang IX zuständigen zu- ständigen Behörde dieser Vertragspartei.
2. Die Aufgaben des Unterausschusses sind in Anhang X dieses Abkommens fest- gelegtfestge- legt.
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Samples: Freihandelsabkommen