Unterbleiben einer Beitragsanpassung. Eine Beitragsanpassung unterbleibt, wenn der vom unab- hängigen Treuhänder ermittelte Veränderungswert (siehe Ziffer 7.8.2.1) geringer als +5 Prozent oder größer als -5 Prozent ist. Dieser Veränderungswert wird bei der Er- mittlung der Voraussetzungen für die nächste Beitragsan- passung mit berücksichtigt. (Dies geschieht, indem das Bezugsjahr solange beibehalten wird, bis die 5-Prozent- Grenze erreicht wird. Es wird immer der Bedarf für Zahlun- gen aus dem jeweiligen Vorjahr mit dem Bedarf für Zah- lungen aus dem „festgehaltenen“ Bezugsjahr verglichen.) Unabhängig von der Höhe des Veränderungswerts unter- bleibt eine Beitragsanpassung bei Verträgen, bei denen seit dem Versicherungsbeginn noch nicht zwölf Monate abgelaufen sind.
Appears in 2 contracts
Samples: www.wgv.de, www.wgv.de
Unterbleiben einer Beitragsanpassung. Eine Beitragsanpassung unterbleibt, wenn der vom unab- hängigen unabhängigen Treuhänder ermittelte Veränderungswert (siehe Ziffer 7.8.2.118.2.2.1) geringer als +5 Prozent oder % und größer als -5 Prozent % ist. Dieser Veränderungswert wird bei der Er- mittlung Ermittlung der Voraussetzungen für die nächste Beitragsan- passung Beitragsanpassung mit berücksichtigt. berücksichtigt (Dies geschieht, indem das Bezugsjahr solange beibehalten wird, bis die 5-Prozent- Grenze 5 %-Grenze erreicht wird. Es wird immer der Bedarf für Zahlun- gen Zahlungen aus dem jeweiligen Vorjahr mit dem Bedarf für Zah- lungen Zahlungen aus dem „festgehaltenen“ Bezugsjahr verglichen.) Unabhängig von der Höhe des Veränderungswerts unter- bleibt unterbleibt eine Beitragsanpassung bei Verträgen, bei denen seit dem Versicherungsbeginn noch nicht zwölf 12 Monate abgelaufen sind.
Appears in 1 contract
Samples: ljv-berlin.de
Unterbleiben einer Beitragsanpassung. Eine Beitragsanpassung unterbleibt, wenn der vom unab- hängigen Treuhänder ermittelte Veränderungswert (siehe Ziffer 7.8.2.110.2.1) geringer als +5 + 5 Prozent oder und größer als -5 - 5 Prozent ist. Dieser Die- ser Veränderungswert wird bei der Er- mittlung Ermittlung der Voraussetzungen Voraus- setzungen für die nächste Beitragsan- passung Beitragsanpassung mit berücksichtigtberück- sichtigt. (Dies geschieht, indem das Bezugsjahr solange beibehalten wird, bis die 55 Prozent-Prozent- Grenze erreicht wird. Es wird immer der Bedarf für Zahlun- gen Zahlungen aus dem jeweiligen Vorjahr mit dem Bedarf für Zah- lungen Zahlungen aus dem „festgehaltenenfestgehal- tenen“ Bezugsjahr verglichen.) Unabhängig von der Höhe des Veränderungswerts unter- bleibt eine Beitragsanpassung bei Verträgen, bei denen seit dem Versicherungsbeginn noch nicht zwölf Monate abgelaufen abge- laufen sind.
Appears in 1 contract
Samples: rsv-bedingungen.de