Was ist im Versicherungsfall zu beachten? Musterklauseln

Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. Als Inhaber unserer Card für Privatversicherte können Sie bei der Aufnahme ins Krankenhaus alle Formalitäten schnell und bequem erledigen. Es sind keine Vorauszahlungen für den Ein- oder Zweibettzimmer- Zuschlag zu leisten. D ie Rechnung des Krankenhauses über den U nterbringungszuschlag wird dann unmittelbar an uns geschickt. D er Arzt richtet seine Liquidation an Ihre Anschrift. Reichen Sie uns diese Rechnung dann bitte im Original ein.
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. ◾ Die Meldung über Ihre Arbeitsunfähigkeit muss uns spätestens am 49. Tag vorliegen. Ein Anruf (02 21 – 000 00000) oder Telefax (02 21 – 148 36280) genügt. Sie können die Meldung auch schriftlich an uns - AXA Krankenversicherung AG, BKV-SG, 00000 Xxxx – senden. Eine verspätete Meldung kann zur Folge haben, dass Ihr Krankentagegeld erst ab dem Meldetag gezahlt wird. Nachdem Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit gemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Vordruck, auf dem Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich zu bescheinigen ist. Dieses Formular muss durch Sieund Ihren behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt und an uns zurückgegeben werden. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt den angegebenen Termin. Sollten Sie einmal den Termin nicht einhalten können, rufen Sie uns bitte an. ◾ Das Krankentagegeld wird immer rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Maßgeblich ist also der Ausstellungstag der ärztlichen Bescheinigung. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie zusammen mit der Leistungsabrechnung den Vordruck zurück. Damit verfahren Sie wie beim ersten Mal. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, senden Sie uns den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit mit der ärztlichen Schlussbescheinigung zu. Ausnahme: Sollen Sie bereits während der Karenzzeit wieder arbeitsfähig sein, so reicht eine Information per Telefon oder Fax. FlexMed Tagegeld 10 5,50 FlexMed Tagegeld 15 8,25 FlexMed Tagegeld 20 11,00 FlexMed Tagegeld 25 13,75 FlexMed Tagegeld 30 16,50 *Eine Kombination der Tarife ist nicht möglich.
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. Eine Kostenerstattung erfolgt generell auch bei noch nicht bezahlten Rechnungen. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen Zum Beispiel sind nach gesetzlichen Programmen folgende Vorsorge- untersuchungen vorgesehen: • Kindervorsorgeuntersuchungen X 0 - X 0, X 0x und J1 • D iabetesvorsorge • Früherkennung von H erz- und Kreislauferkrankungen • Krebsvorsorge • Früherkennung von N ierenerkrankungen Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Programme werden von uns erstattet - ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn Sie uns die Originalrech- nungen und die erforderlichen Nachweise zusenden. Die Rechnungen müssen den Vorgaben der GOZ entsprechen und insbesondere folgende Angaben enthalten: Namen der behandelten Person, Angabe der be- handelten Zähne, Art der Leistungen sowie das jeweilige Behand- lungsdatum. Wenn eine Vorleistung erfolgt ist, müssen die Belege zu- dem den Erstattungsvermerk der GKV oder eines anderen Kostenträgers enthalten. - Wir zahlen Leistungen an Sie aus. Möchten Sie, dass wir Leistungen an eine versicherte Person auszahlen, müssen Sie uns das in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) mitteilen.
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. 6. Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er?
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns gefordertenund erforderlichen Nachweise erbracht sind. Die Rechnungen müssen den Vorgaben der GOÄ, GOZ bzw. des GebüH entsprechen und insbesondere folgende Angaben enthalten: Namen der behandelten Person, Art der Leistungen sowie das jeweilige Behandlungsdatum. Wenn eine Vorleis- tung erfolgt ist, müssen die Belege zudem den Erstattungsvermerk der GKV oder eines anderen Kostenträgers enthalten. Wir sind verpflichtet, an die versicherte Person zu leisten, wenn Sie uns in Textform diese versicherte Person als Empfangsberechtigten für deren Versicherungsleistungen benannt haben. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, können nur Sie die Leistung an sich selbst nur für die versicherte Person verlangen. Ihr Versicherungsschutz besteht, sobald der Vertrag zustande gekommen ist, frühestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Be- ginn. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes ein- getreten sind, leisten wir nicht. Eine Besonderheit gilt für Versiche- rungsfälle, die in dem Zeitraum nach Abschluss des Versicherungsver- trags, aber vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten. Hier leisten wir nur für diejenigen Aufwendungen, die ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn angefallen sind. Der Versicherungsschutz endet, auch für laufende Behandlungen, mit Beendigung des Versicherungsvertrages.
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. 17 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten § 18 (entfällt) § 19 (entfällt) § 20 Meinungsverschiedenheiten/Zuständiges Gericht/Anzuwendendes Recht § 21 Verkehrs-Rechtsschutz § 22 Fahrer-Rechtsschutz § 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige § 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige § 26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige § 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz § 28 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige § 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Xxxxxx von Wohnungen und Grundstücken
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. Als Inhaber unserer Card für Privatversicherte können Sie bei der Aufnahme ins Krankenhaus alle Formalitäten schnell und bequem erledigen. Es sind keine Vorauszahlungen für den Ein- oder Zweibettzimmer- Zuschlag zu leisten. D ie Rechnung des Krankenhauses über den U nterbringungszuschlag wird dann unmittelbar an uns geschickt. D er Arzt richtet seine Liquidation an Ihre Anschrift. Reichen Sie uns diese Rechnung dann bitte im Original ein. VK 902 28.01.2014 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung Teil III: Krankheitskostentarif für stationäre Wahlleistungen (Ein- oder Z weibettzimmer und wahlärztliche Leistungen) für gesetzlich Krankenversicherte
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?. 1. Der Tod der versicherten Person ist der PB Lebensversicherung AG unver­ züglich anzuzeigen. An Unterlagen sind einzureichen – eine Durchschrift des Versicherungsvertrages, – eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde, – ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über den Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der ver­ Die PB Lebensversicherung AG kann Ansprüche aus dem Versicherungsver­ trag bei dem für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Gericht geltend machen. Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertrags­ schluss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland oder ist dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk er seinen letzten Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.