Unterbrechungsschaden. 1.1. Als Unterbrechungsschaden gilt der durch die Betriebsunterbrechung tatsächlich entgangene Deckungsbeitrag, abzüglich der ersparten versicherten Kosten, zuzüglich Schadensminderungskosten nach den Bestimmungen des Artikels 10.
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Unterbrechungsschaden. 1.1. Als Unterbrechungsschaden gilt der durch die Betriebsunterbrechung Betriebsunter- brechung tatsächlich entgangene Deckungsbeitrag, abzüglich der ersparten versicherten Kosten, zuzüglich Schadensminderungskosten Schadenminderungskosten nach den Bestimmungen des Artikels 10Art. 11.
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Samples: www.logo-deutschland.de, einkommenabsichern.de
Unterbrechungsschaden. 1.1. 1.1 Als Unterbrechungsschaden gilt der durch die Betriebsunterbrechung tatsächlich entgangene Deckungsbeitrag, abzüglich der ersparten versicherten Kosten, zuzüglich Schadensminderungskosten nach Schadenminderungskostennach den Bestimmungen des Artikels 10von Artikel 12.
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Samples: www.allianz.at
Unterbrechungsschaden. 1.1. Als Unterbrechungsschaden gilt der durch die Betriebsunterbrechung tatsächlich entgangene ent- gangene Deckungsbeitrag, abzüglich der ersparten versicherten Kosten, zuzüglich Schadensminderungskosten Schadenminderungskosten nach den Bestimmungen des Artikels Art. 10.
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Samples: www.wko.at