Common use of Unterbringung von Tieren im Notfall Clause in Contracts

Unterbringung von Tieren im Notfall. Der Versicherer organisiert innerhalb Deutschlands die Unter- bringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Chinchillas, Fischen, Schildkröten und Ziervögeln, die im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in je- dem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Zur Unterbringung oder Versorgung ande- rer als der vorgenannten Tierarten ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der vorgenannten Tiere bis zu 300 Euro je Versicherungsfall.

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Unterbringung von Tieren im Notfall. Der Versicherer organisiert innerhalb Deutschlands die Unter- bringung Un- terbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, HamsternHams- tern, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Chinchillas, FischenFi- schen, Schildkröten und Ziervögeln, die im Haushalt des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers leben, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung Noteinwei- sung ins Kran- kenhaus Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung Voraus- setzung ist in je- dem jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Zur Unterbringung oder Versorgung ande- rer anderer als der vorgenannten Tierarten ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der vorgenannten Tiere bis zu 300 Euro je Versicherungsfall.

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Unterbringung von Tieren im Notfall. Der Versicherer organisiert innerhalb Deutschlands die Unter- bringung Un- terbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, HamsternHams- tern, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Chinchillas, FischenFi- schen, Schildkröten und Ziervögeln, die im Haushalt des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers leben, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung Noteinwei- sung ins Kran- kenhaus Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung Voraus- setzung ist in je- dem jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Zur Unterbringung oder o- der Versorgung ande- rer anderer als der vorgenannten Tierarten ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der vorgenannten Tiere bis zu 300 Euro je Versicherungsfall.

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Unterbringung von Tieren im Notfall. Der Versicherer organisiert innerhalb Deutschlands die Unter- bringung Un- terbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Chinchillas, Fischen, Schildkröten und Ziervögeln, die im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in je- dem jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Zur Unterbringung oder Versorgung ande- rer anderer als der vorgenannten vorgenann- ten Tierarten ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der vorgenannten Tiere bis zu 300 Euro je Versicherungsfall.

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Unterbringung von Tieren im Notfall. Der Versicherer organisiert innerhalb Deutschlands Deutsch- lands die Unter- bringung Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Chinchillas, Fischen, Schildkröten und Ziervögeln, die im Haushalt des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers leben, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung Verfü- gung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in je- dem jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Zur Unterbringung Un- terbringung oder Versorgung ande- rer anderer als der vorgenannten Tierarten ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der vorgenannten vorgenann- ten Tiere bis zu 300 Euro je Versicherungsfall.

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