Unterhaltung. 9.1. Die Unterhaltung der Gartenparzelle mit sämtlichen darauf befindlichen Einrichtungen obliegt dem Pächter. Er hat darüber hinaus die Einrichtungen und Anpflanzungen der Teile der Kleingartenanlage, die allen Pächtern zur Verfügung stehen, pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zu halten. Es dürfen an diesen Einrichtungen, insbesondere an den Wasser- und Arbeitsstromleitungen, keine Änderungen (Erweiterung, Abzweigung) vorgenommen werden. Bei Verstößen hiergegen ist auf Verlangen des Verpächters vom Pächter der Ursprungszustand wieder ordnungsgemäß herzustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, berechtigt dies den Verpächter, auf Kosten des Pächters den früheren Zustand wieder herstellen zu lassen. Das Gleiche gilt für schuldhafte Beschädigungen.
Unterhaltung. (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabnummernkarte, bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Unterhaltung. ( 1 ) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich und haftbar für alle Schäden, die durch Verletzung dieser Pflicht entstehen, ist die jeweilige nutzungsberechtigte Person.
Unterhaltung. Das Animationsteam ist ausschliesslich im Juli und August tätig. Der Kinderklub ist für Kinder zwischen 4 und 12 Jahren gedacht und die Einschreibung erfolgt am Sonntagabend beim Begrüssungsdrink. Die Aktivität “Escal’Arbre” ist aus Sicherheitsgründen und laut Gesetz nur für Kinder ab 8 Jahren erlaubt. Hier gibt es keine Ausnahmeregelung. Bitte erkundigen Sie sich vorab. Sportaktivitäten für Jugendliche/Erwachsene: von 12 bis 17 Jahren und älter.
Unterhaltung. Das Animationsteam ist nur im Juli und August verfügbar. Der Kinderclub ist für Kinder von 4 bis 12 Jahren nach Anmeldung zugänglich. Für einige Aktivitäten ist ein Mindestalter erforderlich, bitte erkundigen Sie sich im Voraus, denn eine Befreiung ist nicht möglich. Sportliche Aktivitäten für Jugendliche und Erwachsene: von 13 bis 17 Jahren und darüber.
Unterhaltung. (1) Der Pächter ist verpflichtet, die zu dem Grundstück gehörenden Wege, Pflegeflächen, Böschungen, Gräben, Grenzfurchen und Grenzmarken in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Obliegt der Verpächterin die Reinigungs- und Streupflicht (Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen und Wege), so werden die dafür anfallenden Kosten auf alle Pächter auf der Basis der Parzellengrößen umgelegt. Das gleiche gilt für Anliegerabgaben und Beiträge.
Unterhaltung. S t a n d : J u l i
Unterhaltung. Der Pächter ist verpflichtet, die zu dem Grundstück gehörenden Wege, Pflegeflächen, Böschungen, Gräben, Grenzfurchen und Grenzmarken in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Obliegt der Verpächterin bei Grundstücken, die an öffentlichen Straßen und Wegen liegen, die Reinigungs- und Streupflicht (Verkehrssicherung), so übernimmt der Pächter diese Verpflichtung. Das gleiche gilt für Anliegerabgaben und -beiträge. Kommt der Pächter seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß bzw. rechtzeitig nach, so ist die Verpächterin berechtigt, die erforderlichen Arbeiten ohne vorherige Mahnung auf Kosten des Pächters vornehmen zu lassen.
Unterhaltung. Die Unterhaltungsmaßnahmen der ESO SV betreffen folgende Leistungen: • Kontrolle der bestehenden Papierkörbe, • Austausch von defekten Papierkörben, • Reinigung von verschmutzten Papierkörben • Bereitstellung der Körbe zur Reparatur • Papierkorbbestandsverwaltung mittels geeigneter Software
Unterhaltung. 1. Der bisherige Xxxxxx der Straßenbaulast (Bund, Land, Landkreis, Stadt) erklärt, dass er seinen Verpflichtungen aus den §§ 3, 4, 6 Absätze 1, 1a und 3 FStrG bzw. §§ 10,11,18 StrWG-MV bis zum Abstufungszeitpunkt nachkommen wird.