Sportliche Aktivitäten Musterklauseln

Sportliche Aktivitäten. Wie schätzt Du Deinen aktuellen Fitness- und Trainingszustand ein? Wenig trainiert Trainiert Gut trainiert Betreibst Du aktuell Sport? Welche Sportart? Wie oft? Warst Du vor Deiner Schwangerschaft sportlich aktiv? Was? Wie oft? Welche Ziele / Wünsche hast Du für das LAUFMAMALAUF-Training? Wie viel Zeit wirst Du Dir pro Woche für das Training nehmen können?
Sportliche Aktivitäten. Wie schätzt Du Deinen aktuellen Fitness- und Trainingszustand ein? Wenig trainiert Trainiert Gut trainiert Betreibst Du aktuell Sport? Welche Sportart? Wie oft? Welche Ziele / Wünsche hast Du für das LAUFMAMALAUF-Training? Wie viel Zeit wirst Du Dir pro Woche für das Training nehmen können?
Sportliche Aktivitäten. Unfälle als Folge der Ausübung eines Sports als nicht bezahlter Amateur sind von der Versicherung gedeckt. Sportarten, die gegen Entlohnung ausgeübt werden, sind immer ausgeschlossen. Die Versicherung gilt nicht für Unfälle, die dem Versicherten während der Teilnahme an Wettkämpfen (auch wenn sie nicht offiziell sind) zustoßen, die eine Rangplatzverteilung oder eine Preisverleihung im Rahmen von nationalen, Provinz- oder Betriebswettkämpfen beinhalten. AUSGESCHLOSSEN sind immer: 1. Folgende Sportarten auch als Amateur: Rugby, Eishockey, Höhlenforschung, Schanzenspringen, Bobfahren, Rodeln, Tauchen mit Sauerstoffapparat, Bergsport, Klettern, Wandern und Wintersport abseits von begehbaren und/oder ausgeschilderten Wegen, Bungee-Springen, Karting, Kite-Surfen und -Boarden, Wakesurfen und -Boarden, Quad. 2. Das Fliegen einer jeglichen Flugmaschine und die Benutzung, als Pilot oder Fluggast, eines Ultraleichtflugzeugs, Segelflugzeugs oder Deltaplanes. 3. Die Vorbereitung zu, das Training für oder die Teilnahme an a) Einem Kampf- oder Verteidigungssport. b) Einem Fahrrad-, Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen und an allen Rennen mit motorisierten Gefährten. c) Allen aeronautischen Sportarten und Fallschirmspringen. Passagiere von Ballonfahrten sind dagegen versichert. d) Pferderennen, Springreiten und Polo.
Sportliche Aktivitäten. Veranstaltungen, Aktivitäten und Versammlungen von mehr als 10 Per- sonen in öffentlichen und privaten Räumen sind verboten. – Kontaktsportarten (Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten usw.), mit Ausnahme der Berufsausübung hinter verschlossenen Türen, sowie das individuelle Training sind verboten. – Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind, mit Ausnahme von Wettkämpfen, innerhalb der vom Bund festge- legten Grenzen erlaubt.
Sportliche Aktivitäten. Freizeitsport und Sport im Urlaub sowie die im Rahmen von schulischen, außerschulischen, universitären oder außeruniversitären Aktivitäten ausgeübten Sportarten werden als Freizeitsport betrachtet, sofern sie „amateurmäßig“ betrieben werden. Folgende üblich gewordene Sportarten oder Aktivitäten sind ebenfalls versichert: - das Ausüben von Wintersportarten einschließlich Skifahren und Schlitten fahren - Kreuzfahrten auf dem Meer, - der Gebrauch aller Flugzeuge als Passagier, - Schulsport und Universitätssport mit Ausnahme der öffentlichen Wettbewerbe, - das Ausüben von Eishockey in den Staaten oder Regionen, in denen dieser Sport von Jugendlichen im Alter der Versicherten ausgeübt wird.
Sportliche Aktivitäten. Folgende Garantien werden in Erweiterung der Tabelle der Leistungen gewährt. Es sind gedeckt: - die Ausübung der üblichen modernen Amateur-Sportarten einschließlich aller Aktivitäten wie Workshop, Einführung und Entdeckung, sofern die Versicherung des Clubs, über die diese sportlichen Aktivitäten ausgeübt werden, sich als nicht ausreichend herausstellen würde. - die ausschließlich freundschaftlichen und inoffiziellen „Wettbewerbe, Rennen, Spiele“ im Rahmen von Freizeitaktivitäten.
Sportliche Aktivitäten. Versichert ist die Haftpflicht für Schäden aus der Organisation und Durchführung von Wanderungen, Fahrrad-Touren, Kletter-Touren, Schneeschuhwanderungen, Skitouren, Nachtskifahren, Schlittenfahrten, Fackelabfahrten und -wanderungen. Weitere Aktivitäten gelten nur auf besondere Vereinbarung als mitversichert.

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  • Veröffentlichungen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland auf xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

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