Vertragsdauer, Beendigung. 13.1. Vertragsdauer, Kündigungsfrist Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit und von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Er endet automatisch, sobald der Vertrag zwischen dem Verkäufer und der Ingenico FS über das Verkäuferkonto aus welchem Grund auch immer endet. Soweit bei Vertragsende noch über den Marktplatz getätigte Bestellungen offen sind, werden diese nach den Regeln des Vertrages abgewickelt.
13.2. Beendigung des Vertrages aufgrund Verstoßes des Verkäufers Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Verkäufer bleibt unberührt. Wurde die Verletzung nach Aufforderung per eMail durch den Marktplatzbetreiber nicht innerhalb von 5 Tagen behoben, kann der Marktplatzbetreiber den Vertrag kündigen. Die Frist beträgt dabei 6 Wochen ab Kenntnis der Umstände, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem Marktplatzbetreiber insbesondere zu, ● wenn der Verkäufer wiederholt berechtigterweise gemäß §12 gesperrt wurde; ● wenn der Verkäufer durch übermittelte Inhalte die Rechte Dritter verletzt
13.4. Pflichten bei Vertragsende für den Marktplatzbetreiber Nach Beendigung des Vertrages wird der Marktplatzbetreiber die Angebote des Verkäufers unverzüglich deaktivieren und die Daten des Händlerkontos 10 Werktage nach Vorankündigung unwiderruflich löschen. Gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Vertragsdauer, Beendigung. Ihr Versicherungsvertrag kann mehrjährig abgeschlossen werden. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren kann von Ihnen als Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht steht Ihnen auch bei Anwendung der Prämienanpassungsklausel MH001 zu.
Vertragsdauer, Beendigung. 6.1 Das Kundenverhältnis wird für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten fest geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich gekündigt werden. Soweit nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.2 Kommt der Kunde
a) mit der Entrichtung der Monatsentgelte für zwei aufeinander folgende Monate oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Monatsentgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Gesellschaft den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und vom Kunden Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verlangen.
6.3 Die Gesellschaft kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Eigentümer oder sein Verfügungsberechtigter sein Einverständnis zur Errichtung der Hausverteilanlage nicht erteilt oder ein mit Programmsignalen geschalteter Übergabepunkt durch den Signallieferanten nicht installiert wird. Gleiches gilt, wenn der Anschluss nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden bestehen. Schadensersatzansprüche kann der Kunde gegenüber der Gesellschaft im Falle des Rücktritts nicht herleiten.
Vertragsdauer, Beendigung. 1. Schriftlich geschlossene Verträge gelten entsprechend der im Vertrag bestimmten Zeitdauer und verlängern sich jeweils um ein Jahr, falls nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
2. Bei Änderung entsorgungsrelevanter Gesetze oder bei normenbedingter, nicht nur unerheblicher Modifikation der Entsorgungswege des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, die nach- weislich zu einer Kostensteigerung von mehr als 5 % der gesamten Auftragssumme führen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monats- ende zu kündigen.
3. Bei Beendigung eines schriftlich geschlossenen Vertrages wird für die Abholung von Umleerbehäl- tern ein einmaliges Entgelt von 50,- Euro pro Umleerbehälter fällig.
4. Kurzfristig angelegte und insbesondere für seltene oder einmalige Leistungen konzipierte Verträge gelten ausschließlich für den konkret erteilten Auftrag. Ziffer IX.1 bis 3 gelten in diesem Fall nicht.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Vertragspartners, bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung we- gen grober schuldhafter Pflichtverletzung einer Vertragspartei setzt voraus, dass der Kündigende zuvor den Vertragspartner schriftlich, unter angemessener Fristsetzung und unter Hinweis auf sein Kündigungsrecht, erfolglos abgemahnt hat.
Vertragsdauer, Beendigung a) Diese Vereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterfertigung oder ausdrücklicher Zustimmung (etwa im Wege elektron- ischer Korrespondenz) in Kraft und gilt akzessorisch zum Basis-Auftrag, also jedenfalls solange der Auftragnehmer die darin bezeichneten, datenschutzrechtlich relevanten Dienstleistungen für den Auftraggeber erbringt. Sie endet ohne Bedarf gesonderter Erklärungen mit vollständigem Wegfall des Basis- Rechtsverhältnisses (aus gleich welchem Grund).
b) Jede Partei kann diese Vereinbarung bei schwerwiegenden Verstößen der jeweils anderen gegen den Vertrag oder einschlägiges objektives Recht zudem jederzeit vorzeitig und fristlos aufkündigen, der Auftraggeber ins- besondere dann, wenn der Auftrag- nehmer die Durchführung vereinbarter/ zwingend notwendiger Sicherheitsmaß- nahmen oder rechtmäßiger Weisungen bzw. angemessene Kontrollen des Auf- traggebers verweigert. Bei geringfügigen Verfehlungen ist der dafür ver- antwortlichen Partei eine mindestens 14- tägige Behebungsfrist zu setzen, deren fruchtloses Verstreichen zur Vertrags- lösung wie bei schweren Verstößen berechtigt.
c) Eine solche außerordentliche Kündigung gilt – ungeachtet der dort vereinbarten Beendigungsmodalitäten – jedenfalls insoweit gleichermaßen für den Basis- Auftrag, als dessen Gegenstand von dieser Vereinbarung erfasst war. Nur in Bezug auf allenfalls (ökonomisch sinnvoll trennbar) verbleibende Leitungs- komponenten wird das Basis-Vertrags- verhältnis entsprechend seiner sonstigen Bestimmungen fortgesetzt.
d) Nach Abschluss der vereinbarten Leistungserbringung (spätestens mit Vertragsbeendigung) oder bei vorheriger Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Informationen, Unter- lagen, die Verarbeitungs- und Nutzungs- ergebnisse sowie in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehende Datensätze (einschließlich Test- und Ausschussmaterial) allein dem Auftrag- geber zu retournieren bzw. nach dessen vorheriger Zustimmung datenschutz- gerecht zu vernichten. Weiteres hat er die Rückgabe/Löschung durch allfällige Sub-Auftragsverarbeiter zu veranlassen. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Die Ver- pflichtung zur Wahrung der Ver- schwiegenheit dauert über die Vertrags- laufzeit hinaus unbefristet an.
Vertragsdauer, Beendigung der Versicherung
Vertragsdauer, Beendigung. 4.1 Der Betreuungsvertrag beginnt mit dem 01. August eines jeden Schuljahres. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule bindet für die Dauer eines Schuljahres.
4.2 Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn nicht spätestens vor Ablauf des 01.07. eines jeden Jahres die Kündigung erfolgt.
4.3 Nach Beendigung des vierten Schuljahres endet der Betreuungsvertrag automatisch ohne gesonderte Kündigung.
4.4 Es liegt im Ermessen des Trägers der OGS, dem Wunsch einer vorzeitigen Vertragsauflösung seitens der Erziehungsberechtigten zuzustimmen. Diese Zustimmung kann nur in Ausnahmefällen und nur schriftlich erteilt werden. Ausnahmefälle sind hierbei insbesondere Wohnortwechsel sowie ein unvorhersehbarer Förder- und Betreuungsbedarf. Wenn der Betreuungsvertrag in diesen Fällen bis zum 10. eines Monats gekündigt wird, erfolgt die Auflösung des Betreuungsvertrages zum Ende des folgenden Monats. Unabhängig hiervon behält sich der Xxxxxx der OGS das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus folgenden Gründen, vor:
a. das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt,
b. das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt,
c. die Erziehungsberechtigten ihren Beitragszahlungen bzw. Zahlungen der Mittagsverpflegung nicht nachkommen,
d. die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind.
4.5 Die außerordentliche Kündigung (nach 4.4. dieses Vertrages) erfolgt schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes.
Vertragsdauer, Beendigung. 10.1 Dieser Vertrag tritt zu dem vorgenannten Zeitpunkt für unbestimmte Zeit in Kraft. Der Vertriebspartner ist erst dann zur Vermittlung von Versicherungsverträgen für das VU berechtigt, wenn die Gewerbeberechti- gung und die Eintragung im Versicherungsvermittlerregister dem VU nachgewiesen worden ist.
10.2 Das Vertragsverhältnis kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 21 HVertrG 1993 ge- kündigt werden.
10.3 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 22 HVertrG vorliegt. Ein wichtiger Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn
10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
10.5 Soweit der Vertriebspartner als Einzelunternehmer tätig ist, erlischt mit dem Tod des Vertriebspartners das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
10.6 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt jeder Anspruch des Vertriebspartners gegen das VU auf Provisionen und/oder sonstige Vergütungen; ausgenommen hiervon sind etwaige Ansprüche gemäß
10.7 Der Vertriebspartner hat das ihm übergebene Material vertraulich zu behandeln. Bei Beendigung des Ver- tragsverhältnisses ist der Vertriebspartner verpflichtet, die Geschäftsunterlagen unverzüglich dem VU und dessen Beauftragten zu übergeben oder auf seine Kosten zu übersenden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Unterlagen und Schriftwechsel über das Vertragsverhältnis sowie Kontenblätter und Buchungs- noten, soweit sich diese nicht auf den Verkehr mit den, dem VU vertraglich verpflichteten Untervertretern beziehen. Kundenadressen oder Daten, die das VU dem Vertriebspartner zur Verfügung gestellt hat, dür- fen nicht ohne Zustimmung des VU an Dritte weitergegeben, veräußert oder sonst wie verwertet werden.
Vertragsdauer, Beendigung a. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zunächst zwei Jahren, jedenfalls immer bis 31.12. im zwei- ten Jahr nach dem Vertragsschluss.
b. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 31.01. des Folgejahres gekündigt wird.
c. Gibt eine der Vertragspartner das Geschäft auf, wird der Vertrag in diesem Moment beendet.
x. Xxxx die Marke aus dem Register gelöscht, endet in diesem Moment der Vertrag ebenfalls.
e. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Veranstalter ist ein wich- tiger Grund insbesondere dann gegeben, wenn
i. der Lizenznehmer schuldhaft gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt,
ii. er die Marke verwässert oder verunglimpft
iii. er durch die Nutzung dem Qualitätsimage des Weihnachtsmarktes nicht gerecht wird
iv. die Lizenzgebühr nicht fristgerecht und trotz Mahnung bezahlt wird
v. über das Vermögen des Lizenznehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird,
vi. eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wäre.
f. Mit der Beendigung des Vertrages enden die Rechte des Lizenznehmers. Er hat dann alle über- lassenen Vorlagen und Datenträger unverzüglich und auf seine Kosten herauszugeben.
g. Der Lizenznehmer kann nach Beendigung des Vertrages alle bis dahin entstandenen und mit der Marke versehenen Produkte und Waren weiter aufbrauchen. Mit dem Zugang einer Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter oder mit der Absendung der Kündigung durch den Lizenznehmer darf der Lizenznehmer nur noch die Anzahl der Waren und Produkte, die mit der Marke versehen sind, herstellen, die er voraussichtlich innerhalb der Vertragslaufzeit aufbraucht. Die Herstellung von Mengen nach Zugang bzw. Ausspruch der Kündigung, die offensichtlich über die Vertragslauf- zeit hinaus nicht aufgebraucht sein wird, ist unzulässig bzw. die nach Vertragsende noch vorhan- denen Waren dürfen nicht mehr oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters ggf. mit weiterer entgeltlicher Lizenzierung aufgebraucht werden.
h. Mit dem Vertragsende erlischt auch das Recht des Lizenznehmers, in irgendeiner Form werbend auf die ehemals lizenzierte Marke Bezug zu nehmen.
Vertragsdauer, Beendigung. 6.1 Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die Mitarbeiterin die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Renten- versicherung erreicht.