Vertragsdauer, Beendigung Musterklauseln
Vertragsdauer, Beendigung. 18 Vertragsdauer/Kündigung durch den Bewohner
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Bewohner kann diesen Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des Entgelts ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem das Heim die Erhöhung des Entgelts verlangt.
(3) Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn dieses Vertragsverhältnisses kann der Bewohner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird ihm erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine Ausfertigung dieses Vertrages ausgehändigt, kann er auch noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändigung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(4) Der Bewohner kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
(5) Hat das Heim im Falle der Kündigung nach Abs. 4 den Kündigungsgrund zu vertreten, ist es dem Bewohner auf dessen Verlangen zum Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen und zur Übernahme der Umzugskosten in angemessenem Umfang verpflichtet. Der Bewohner kann den Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen nach Satz 1 auch dann verlangen, wenn er noch nicht gekündigt hat. § 19 Kündigung durch das Heim
(1) Das Heim kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. das Heim den Betrieb einstellt, wesentlich einschränkt oder in seiner Art verändert und die Fortsetzung dieses Vertrages für das Heim eine unzumutbare Härte bedeuten würde,
2. das Heim eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht erbringen kann, weil
a) der Bewohner eine vom Heim angebotene Anpassung der Leistungen an einen veränderten Pflege- oder Betreuungsbedarf nicht annimmt oder
b) das Heim eine Anpassung der Leistungen aufgrund der gesonderten Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 4 WBVG (Anlage Nr. 3 dieses Vertrages) nicht anbietet und dem Heim deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist,
3. der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem Heim die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, oder der Bewohner
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Entgelt ...
Vertragsdauer, Beendigung. 4.1 Der Betreuungsvertrag beginnt mit dem 01. August eines jeden Schuljahres. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule bindet für die Dauer eines Schuljahres.
4.2 Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn nicht spätestens vor Ablauf des 01.07. eines jeden Jahres die Kündigung erfolgt.
4.3 Nach Beendigung des vierten Schuljahres endet der Betreuungsvertrag automatisch ohne gesonderte Kündigung.
4.4 Es liegt im Ermessen des Trägers der OGS, dem Wunsch einer vorzeitigen Vertragsauflösung seitens der Erziehungsberechtigten zuzustimmen. Diese Zustimmung kann nur in Ausnahmefällen und nur schriftlich erteilt werden. Ausnahmefälle sind hierbei insbesondere Wohnortwechsel sowie ein unvorhersehbarer Förder- und Betreuungsbedarf. Wenn der Betreuungsvertrag in diesen Fällen bis zum 10. eines Monats gekündigt wird, erfolgt die Auflösung des Betreuungsvertrages zum Ende des folgenden Monats. Unabhängig hiervon behält sich der ▇▇▇▇▇▇ der OGS das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus folgenden Gründen, vor:
a. das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt,
b. das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt,
c. die Erziehungsberechtigten ihren Beitragszahlungen bzw. Zahlungen der Mittagsverpflegung nicht nachkommen,
d. die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind.
4.5 Die außerordentliche Kündigung (nach 4.4. dieses Vertrages) erfolgt schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes.
Vertragsdauer, Beendigung. Ihr Versicherungsvertrag kann mehrjährig abgeschlossen werden. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren kann von Ihnen als Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht steht Ihnen auch bei Anwendung einer außerordentlichen Prämienanpassung zu.
Vertragsdauer, Beendigung. 6.1 Das Kundenverhältnis wird für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten fest geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestver- tragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Auf diese stillschweigende Vertragsverlängerung wird die 4esellschaft den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit hinweisen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem 4rund bleibt unberührt.
6.2 Kommt der Kunde
a) mit der Entrichtung der Monatsentgelte für zwei aufeinander folgende Monate oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Monatsentgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die 4esellschaft den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und vom Kunden Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verlangen.
6.3 Die 4esellschaft kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Eigentümer oder sein Verfügungsberechtigter sein Einverständnis zur Errichtung der Hausverteilanlage nicht erteilt oder ein mit Programmsignalen geschalteter Übergabepunkt durch den Signallieferanten nicht installiert wird. 4leiches gilt, wenn der Anschluss nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden bestehen. Schadensersatzansprüche kann der Kunde gegenüber der 4esellschaft im Falle des Rücktritts nicht herleiten.
Vertragsdauer, Beendigung der Versicherung
Vertragsdauer, Beendigung. 6.1 Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die Mitarbeiterin die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Renten- versicherung erreicht.
Vertragsdauer, Beendigung a) Diese Vereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterfertigung oder ausdrücklicher Zustimmung (etwa im Wege elektron- ischer Korrespondenz) in Kraft und gilt akzessorisch zum Basis-Auftrag, also jedenfalls solange der Auftragnehmer die darin bezeichneten, datenschutzrechtlich relevanten Dienstleistungen für den Auftraggeber erbringt. Sie endet ohne Bedarf gesonderter Erklärungen mit vollständigem Wegfall des Basis- Rechtsverhältnisses (aus gleich welchem Grund).
b) Jede Partei kann diese Vereinbarung bei schwerwiegenden Verstößen der jeweils anderen gegen den Vertrag oder einschlägiges objektives Recht zudem jederzeit vorzeitig und fristlos aufkündigen, der Auftraggeber ins- besondere dann, wenn der Auftrag- nehmer die Durchführung vereinbarter/ zwingend notwendiger Sicherheitsmaß- nahmen oder rechtmäßiger Weisungen bzw. angemessene Kontrollen des Auf- traggebers verweigert. Bei geringfügigen Verfehlungen ist der dafür ver- antwortlichen Partei eine mindestens 14- tägige Behebungsfrist zu setzen, deren fruchtloses Verstreichen zur Vertrags- lösung wie bei schweren Verstößen berechtigt.
c) Eine solche außerordentliche Kündigung gilt – ungeachtet der dort vereinbarten Beendigungsmodalitäten – jedenfalls insoweit gleichermaßen für den Basis- Auftrag, als dessen Gegenstand von dieser Vereinbarung erfasst war. Nur in Bezug auf allenfalls (ökonomisch sinnvoll trennbar) verbleibende Leitungs- komponenten wird das Basis-Vertrags- verhältnis entsprechend seiner sonstigen Bestimmungen fortgesetzt.
d) Nach Abschluss der vereinbarten Leistungserbringung (spätestens mit Vertragsbeendigung) oder bei vorheriger Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Informationen, Unter- lagen, die Verarbeitungs- und Nutzungs- ergebnisse sowie in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehende Datensätze (einschließlich Test- und Ausschussmaterial) allein dem Auftrag- geber zu retournieren bzw. nach dessen vorheriger Zustimmung datenschutz- gerecht zu vernichten. Weiteres hat er die Rückgabe/Löschung durch allfällige Sub-Auftragsverarbeiter zu veranlassen. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Die Ver- pflichtung zur Wahrung der Ver- schwiegenheit dauert über die Vertrags- laufzeit hinaus unbefristet an.
Vertragsdauer, Beendigung. 20.1 Der BP Tankkartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich aufgekündigt werden.
20.2 BP/ICC sind berechtigt, aus wichtigem Grund jederzeit fristlos diesen Vertrag schriftlich aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde a) seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, b) Änderungen seiner Kundendaten gemäß Punkt 28.1 nicht unverzüglich bekanntgibt, c) mit der ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ Monate lang keine Umsätze tätigt d) geforderte Sicherheiten gemäß Punkt 6.1 nicht rechtzeitig vorlegt, e) gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen verstößt, f) gegen ihn ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder g) der Verdacht unberechtigter oder missbräuchlicher Nutzung und Verwendung der BP Tankkarten besteht. BP/ICC ist berechtigt, sämtliche BP Tankkarten des Kunden sofort zu sperren. BP/ICC kann den Verkaufsstellen eine Anweisung zum Einzug einer BP Tankkarte zukommen lassen.
20.3 Erklärungen der BP gemäß diesem Vertragspunkt wirken auch für und gegen ICC.
Vertragsdauer, Beendigung a. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zunächst zwei Jahren, jedenfalls immer bis 31.12. im zwei- ten Jahr nach dem Vertragsschluss.
b. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 31.01. des Folgejahres gekündigt wird.
c. Gibt eine der Vertragspartner das Geschäft auf, wird der Vertrag in diesem Moment beendet.
▇. ▇▇▇▇ die Marke aus dem Register gelöscht, endet in diesem Moment der Vertrag ebenfalls.
e. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Veranstalter ist ein wich- tiger Grund insbesondere dann gegeben, wenn
i. der Lizenznehmer schuldhaft gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt,
ii. er die Marke verwässert oder verunglimpft
iii. er durch die Nutzung dem Qualitätsimage des Weihnachtsmarktes nicht gerecht wird
iv. die Lizenzgebühr nicht fristgerecht und trotz Mahnung bezahlt wird
v. über das Vermögen des Lizenznehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird,
vi. eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wäre.
f. Mit der Beendigung des Vertrages enden die Rechte des Lizenznehmers. Er hat dann alle über- lassenen Vorlagen und Datenträger unverzüglich und auf seine Kosten herauszugeben.
g. Der Lizenznehmer kann nach Beendigung des Vertrages alle bis dahin entstandenen und mit der Marke versehenen Produkte und Waren weiter aufbrauchen. Mit dem Zugang einer Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter oder mit der Absendung der Kündigung durch den Lizenznehmer darf der Lizenznehmer nur noch die Anzahl der Waren und Produkte, die mit der Marke versehen sind, herstellen, die er voraussichtlich innerhalb der Vertragslaufzeit aufbraucht. Die Herstellung von Mengen nach Zugang bzw. Ausspruch der Kündigung, die offensichtlich über die Vertragslauf- zeit hinaus nicht aufgebraucht sein wird, ist unzulässig bzw. die nach Vertragsende noch vorhan- denen Waren dürfen nicht mehr oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters ggf. mit weiterer entgeltlicher Lizenzierung aufgebraucht werden.
h. Mit dem Vertragsende erlischt auch das Recht des Lizenznehmers, in irgendeiner Form werbend auf die ehemals lizenzierte Marke Bezug zu nehmen.
Vertragsdauer, Beendigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen. Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde • in Zahlungsverzug gerät und die Forderung nicht binnen der festgesetzten Frist begleicht; • gegen diese Vereinbarung wiederholt verstößt; • seine Zustimmung zur Auslesung und Verwendung seiner Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber sowie der Weitergabe seiner Viertelstundenwerte an den Betreiber und den Lieferanten der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage widerruft; • eine unbefugte Entnahme, Verwendung oder Weiterleitung von elektrischer Energie durchführt; • der Kunde auszieht oder übersiedelt; • verstirbt und nicht innerhalb von 14 Tagen die Fortsetzung des Vertrages durch einen Rechtsnachfolger ausdrücklich erklärt wird. wenn die Wels Strom • die Nutzungsberechtigung für die Dachflächen, welche zum Betrieb der PV-Anlage notwendig ist, verliert oder gar nicht erhält bzw. wenn der Dachnutzungsvertrag den die Wels Strom mit dem Eigentümer der Dachflächen abgeschlossen hat seine Gültigkeit verliert und/oder gekündigt wird (gilt nur wenn die Wels Strom die Eigentümerin der PV- Anlage ist bzw. selbst investiert hat); • die alleinige Nutzungsberechtigung für die PV-Anlage, welche zum Betrieb der PV-Anlage notwendig ist, verliert oder gar nicht erhält bzw. wenn der Betriebsservicevertrag den die Wels Strom mit dem Eigentümer der PV-Anlage abgeschlossen hat seine Gültigkeit verliert und/oder gekündigt wird (gilt nur wenn die Wels Strom nicht selbst die Eigentümerin der PV-Anlage ist und lediglich die Anlagenbetreiberrolle wahrnimmt); • die PV-Anlage aus wirtschaftlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Gründen überhaupt nicht oder nicht im wirtschaftlich ausreichenden Maße betreiben kann, wobei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Wels Strom obliegt.
