Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. 14.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- gen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, sind und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – Informationen - außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben zurückzugeben, zu löschen oder zu ver- nichten. vernichten.
12.2 Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 12.3 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, verwendet noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – Informationen - außer für Lieferungen an uns – - nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Im Falle der Pflichtverletzung wird pro Einzelfall eine Vertragsstrafe von 45.000,- Euro fällig. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – Informationen, außer für Lieferungen an uns – uns, nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 12.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz Gebrauchsmustern etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls gegebenen-falls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten Dokumenten, Konstruktionsunterlagen oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. .
13.2 Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis in Textform dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichten. vernichten.
13.3 Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.4 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – außer Informationen -außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an an, uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 12.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder und Software zu entnehmen sind, und uns sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – Informationen - außer für Lieferungen an uns – - nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und Aufzeichnungen)und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 16.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich einschließ- lich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen entneh- men sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb Be- trieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwen- dung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – Informationen - außer für Lieferungen an uns – - nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich ein- schließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 16.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichenderglei- chen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten nachgebau- ten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendungen zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 12.2 Erzeugnisse, ; die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufs Und Auftragsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 12.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 3.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen Informatio- nen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenüber- gebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten AN nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise herangezogen für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise her- angezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben blei- ben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen Lie- ferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben zurück- zugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich ein- schließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen SchutzrechtenSchutz- rechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.diese
14.2 3.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen entworfe- nen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben vertrauli- chen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten AN weder selbst verwendetverwen- det, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 14.1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- gen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 14.1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim ge- heim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten unseres Kunden nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werdenwer- den, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise herangezogen für deren Verwendung zum Zweck der Verwendung notwendigerweise einbezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges vorhe- riges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – außer für Lieferungen an uns – Informationen nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter an- gefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten.
14.2. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung Anmel- dung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- gen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Sales Contracts
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Ver- wendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung verpflichtet sind; sie . Sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werdenwer- den. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben zurück- zugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 11.1. Alle durch uns Lechner zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an Lechner notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentumverbleiben im ausschließlichen Eigentum von Lechner.
11.2. Ohne unser vorheriges schriftliches das vorherige schriftliche Einverständnis von Lechner dürfen solche Infor- mationen – Informationen - außer für Lieferungen an uns Lechner – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung von Xxxxxxx sind alle von uns Xxxxxxx stammenden Informationen (gegebenenfalls ggf. einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns Lechner zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns Xxxxxxx behält sich alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten; dem Lieferanten werden keine Nutzungs- oder Lizenzrecht eingeräumt.
14.2 11.3. Erzeugnisse, die nach von uns Lechner entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren dessen vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren dessen Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträgedie Druckaufträge von Xxxxxxx.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 9.1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich ein- schließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 9.2. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 15.1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 15.2. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung zu Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – - nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen solche Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese dies von Dritten zugänglich zugängliche gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten nach gebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 2. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz Gebrauchsmustern etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt Angaben angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 8.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls gegebenen-falls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 8.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – außer Informationen -außer für Lieferungen an uns – uns- nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 2. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen In- formationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Liefe- rung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches aus- schließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis Einverständ- nis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung Anforde- rung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter ein- schließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben zurückzu- geben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten Ur- heberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen SchutzrechtenSchutz- rechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit So- weit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt Rechts- vorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten angeboten Dritten ange- boten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere DruckaufträgeDruck- aufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige sonstiger Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – Informationen außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben zurück zugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz Gebrauchsmustern etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 Erzeugnisse12.2 Liefergegenstände, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
12.3 Auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung darf zu Werbezwecken oder als Referenz gegenüber Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung hingewiesen werden.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 10.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten Dokumentationen oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder und Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie . Sie bleiben unser ausschließliches EigentumEigentum und sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen der Lieferung an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichten. vernichten.
10.2 Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz Gebrauchsmusterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurdenwerden, gilt gelten die Regeln dieser Rechtsvorbehalt Ziffer 10 auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 10.3 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und oder dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben vertrauli chen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom von Lieferanten weder selbst verwendet, verwendet noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden.
10.4 Die Bestimmungen dieser Ziffer 10 gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus. Dies gilt sinngemäß auch für unsere DruckaufträgeDie Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst mit all gemeinem Bekanntwerden des in den überlassenen Unterlagen enthaltenen Wissens, sofern dem allgemeinen Bekanntwerden nicht eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung zugrunde liegt.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten oder bei Unterlieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendi- gerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches schrift- liches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten.
2. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
3. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich ein- schließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 4. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, verwendet noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
5. Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – Informationen - außer für Lieferungen an uns – - nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichtenvernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurdenwerden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 2. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständenGegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder ErfahrungenEr- fahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten Auftragnehmers nur solchen Personen zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung/ Leistungserbringung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges vorhe- riges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen Informationen – außer für Lieferungen Lieferungen/ Leistungserbringungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichten. vernichten.
12.2 Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
14.2 12.3 Erzeugnisse, die nach von den uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- genZeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben gefertigt oder mit unseren Werkzeugen oder diesen Unterlagen nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten Auftragnehmer weder selbst verwendet, noch Drit- ten Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
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