Common use of Unterlagen und Geheimhaltung Clause in Contracts

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen (einschliesslich Merkmalen, die etwa überge- benen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet sind; sie bleiben unser ausschliessliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig verwendet werden. 12.2 Auf unsere Aufforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen (gegebenenfalls einschliesslich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Ge- brauchsmustern etc.) vor. Soweit uns solche Rechte von Dritten zu- gänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigen. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund von uns entworfener Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen oder nachgebauten Werkzeugen, dürfen diese vom Liefe- ranten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht werden. Dies gilt sinngemäss auch für unsere Druckaufträge.

Appears in 3 contracts

Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen (einschliesslich technischen Informationen und Daten gleich welcher Art, einschließlich Merkmalen, die etwa überge- benen etwaig übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software Daten zu entnehmen sind, sind und sonstige Kenntnis-se Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, sind Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und halten. Sie dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an uns noch notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben ausschließlich unser ausschliessliches Eigentum. . 12.2 Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmäßig verwendet werden. 12.2 . Vorstehende Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch nach Beendigung der Lieferbeziehung, bis zu ihrer rechtmäßigen Offenkundigkeit, längstens jedoch 4 Jahre nach Lieferung. Die vorstehende Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit der Lieferant nachweisen kann, dass er die übermittelte Information auf rechtmäßige Weise vor der Bekanntgabe selbst entwickelt hat. Auf unsere Aufforderung Anforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen Informationen und Daten (gegebenenfalls einschliesslich einschließlich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungenAufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben zurück zu geben oder zu vernichtenvernichten und die Vernichtung schriftlich zu bestätigen. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen und Daten (einschliesslich einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anwendung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, Markenschutz etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigenzugunsten dieser Dritten. Lizenzen oder Gewährleistungen sind mit an den Lieferanten übermittelten Gewährleistungen nicht verbunden. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund Erzeugnisse, die nach von uns entworfener entworfenen Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Modelle Mustern oder Modellen und dergleichen, dergleichen oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen der Öffentlichkeit nicht bekannten Formeln oder unseren Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, verwendet noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss auch für unsere Druckaufträge.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 (12.1) Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen technischen Informationen (einschliesslich einschließlich Merkmalen, die etwa überge- benen über- gebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an uns notwen- digerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschliessliches ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser – außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt ver- vielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmäßig verwendet werden. 12.2 . Auf unsere Aufforderung Anforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen Informationen (gegebenenfalls einschliesslich gegebenen- falls einschließlich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungenAufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten zugunsten dieser Dritten. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der DrittberechtigenLieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund (12.2) Erzeugnisse, die nach von uns entworfener entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen ver- traulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss sinngemäß auch für unsere Druckaufträge. (12.3) Auf die Geschäftsverbindung mit uns darf in der Werbung des Lieferanten nur dann hingewiesen werden, wenn wir uns schrift- lich damit einverstanden erklärt haben. Der Lieferant wird seine Unterlieferanten entsprechend verpflichten. (12.4) Patente oder Gebrauchsmuster, welche über die vom Lieferanten gelieferten Waren bestehen, sind uns unaufgefordert vom Lieferanten bekannt zu geben. Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter in Ländern der europäischen Union, Nordamerika oder anderen Ländern, in denen er die Produkte herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden. Der Lieferant ist verpflichtet uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der in Absatz 1 genannten Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch entsteht unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten. Der Lieferant erklärt sich bereit uns auf unser Verlangen Beistand in jedem Rechtsstreit zu leisten, der wegen einer solchen Verletzung irgendwelcher Schutzrechte gegen uns anhängig gemacht wird. Der Lieferant erklärt sich weiterhin bereit, auf unser Verlangen in diesen Rechtsstreit auf seine Kosten einzutreten.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen technischen Informationen, Zeichnungen, Muster und Modelle oder ähnliche Gegenstände (einschliesslich Merkmaleneinschließlich der Merkmale, die etwa überge- benen Gegenständen, eventuell den von uns übergebenen Gegenständen oder Dokumenten oder der von uns übergebenen Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se einschließlich unserer sonstigen Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder dem Lieferanten ohne Vertragsverletzung bekannt geworden sind, Dritten gegen- über geheim gegenüber als Geschäftsgeheimnis zu halten und behandeln. Sie dürfen vom Lieferanten nur im eigenen Betrieb des Lieferan- ten und nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschliessliches ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser – außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmäßig verwendet werden. 12.2 . Auf unsere Aufforderung Anforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen Informationen (gegebenenfalls einschliesslich einschließlich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungenAufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechen, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigenzugunsten dieser Dritten. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund 12.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfener entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss sinngemäß auch für unsere Druckaufträge. 12.3 Unterlieferanten sind entsprechend diesem Abschnitt 12 zu verpflichten. 12.4 Soweit Behörden zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf verlangen, wird der Lieferant auf Anfrage den Behörden den gleichen Einblick gewähren und uns in zumutbarer Weise unterstützen.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 12.1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen technischen Informationen (einschliesslich einschließlich Merkmalen, die etwa überge- benen übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschliessliches ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser – außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmäßig verwendet werden. 12.2 . Auf unsere Aufforderung Anforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen Informationen (gegebenenfalls einschliesslich einschließlich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungenAufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. 12.2. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich Punkt 12.1) (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigenzugunsten dieser Dritten. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen 12.3. Lieferanten dürfen nur nach vorangehender schriftlicher Zustimmung unseres verantwortlichen Produktbereiches mit einer Geschäftsverbindung zu uns, unter Hinweis auf das entsprechende Erzeugnis aufgrund des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses oder anderer Verträge, werben. 12.4. Erzeugnisse, die nach von uns entworfener entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, verwendet noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss sinngemäß auch für unsere Druckaufträge. 12.5. Formen- oder Modelländerungen sind sofort nach Eintreffen unserer Änderungsmitteilung durchzuführen. 12.6. Für Bestellungen des Produktionswerkes Hallein: Bestellungen liegen jeweils die dem Lieferanten übermittelten Normen bzw. Bestellvorschriften zugrunde. Zeichnungen sind von dem Lieferanten evident zu halten. Bei Änderungen wird der Lieferant automatisch verständigt, ungültige Zeichnungen sind unbedingt zu retournieren. Bei Neuteilen ist immer ein Erstmusterprüfbericht zu erstellen (Härtetest, Prüfatteste, Probestab etc. sind mitzuliefern). Bei jeder Lieferung ist am Lieferschein die verwendete Materialqualität anzuführen (ggf. Werkzeugnis DIN 50049 3 1. B).

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 17.1 Alle durch uns dem Lieferanten zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen (einschliesslich Merkmalentechnischen oder produktbezogenen Informationen, insbesondere Kalkulationsdaten, Herstellungsanleitungen, Produktionsinterna und Daten, gleich welcher Art, einschließlich sonstiger Entwicklungs- oder Herstellungsmerkmale, die etwa überge- benen etwaig übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software Daten zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, sind Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung oder Leistung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls schriftlich – bei Arbeitnehmern soweit arbeitsrechtlich zulässig – zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben ausschließlich unser ausschliessliches Eigentum. Dies gilt nicht, solange und soweit derartige Informationen nachweislich öffentlich bekannt sind oder eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungsverpflichtung besteht. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmäßig verwendet werden. 12.2 Auf unsere Aufforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen (gegebenenfalls einschliesslich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. 17.2 Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigenzugunsten dieser Dritten. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund 17.3 Erzeugnisse, die nach von uns entworfener entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, verwendet noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss sinngemäß auch für unsere Druckaufträge. 17.4 Der Versand etwaiger Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Lieferanten. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt bis zur Ablieferung an der von uns gewünschten Verwendungsstelle somit beim Lieferanten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 17.1 Alle durch uns den Besteller zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen (technischen Informationen - einschliesslich Merkmalen, die etwa überge- benen übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se Kenntnisse oder Erfahrungen) Erfahrungen - sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an den Besteller notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben unser bei stofflicher Verkörperung ausschliessliches EigentumEigentum des Bestellers und gelten i. Ü. als geistiges Eigentum des Bestellers. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis des Bestellers dürfen solche Informationen - ausser für Lieferungen an uns - den Besteller – nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmässig verwendet werden. 12.2 . Auf unsere Aufforderung Anforderung des Bestellers sind alle von uns ihm stammenden Informatio- nen (Informationen - gegebenenfalls einschliesslich angefertigter Kopien unabhängig von Speicherart und Speicherort oder Auf- zeichnungen) Aufzeichnungen - und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben den Besteller zurückzugeben, zu vernichten oder zu vernichten. Wir behalten uns löschen. 17.2 Der Besteller behält sich alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz, Geschmacksmuster etc.) vor. Soweit uns solche Rechte dem Besteller diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigenzugunsten dieser Dritten. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund 17.3 Erzeugnisse, die nach von uns entworfener dem Besteller entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben des Bestellers oder mit unseren Werk- zeugen Werkzeugen des Bestellers oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss auch für unsere DruckaufträgeDruckaufträge des Bestellers. 17.4 Der Lieferant wird keine Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, an Dritte weitergeben oder sonstwie Dritten zur Kenntnis bringen. Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem Besteller bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers zulässig. 17.5 Der Lieferant ist im Übrigen zu einem vorsichtigen und sensiblen Umgang mit ihm im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Daten verpflichtet. Der Lieferant beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht).

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 11.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen technischen Informationen (einschliesslich ein- schließlich Merkmalen, die etwa überge- benen übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, sind und sonstige Kenntnis-se Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschliessliches ausschließli- ches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser – außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmäßig verwendet werden. 12.2 . Auf unsere Aufforderung Anforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen Informationen (gegebenenfalls einschliesslich einschließlich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungenAufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich Ge- genstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Durch den Austausch von Informationen jeglicher Art zwischen uns und dem Lieferanten wird in keinem Fall eine Neuheitsschädlichkeit nach § 3 PatG, Art. 54 des Europäischen Patentübereinkommens sowie entsprechender Bestimmungen der Patentgesetze anderer Länder begründet. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigenzugunsten dieser Dritten. Der Lieferant verpflichtet sich, die von uns zugänglich gemachten Informationen nicht missbräuchlich im Sinne des § 3 Abs.4 PatG zu verwenden. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund 11.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfener entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichender- gleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss sinngemäß auch für unsere DruckaufträgeDruckauf- träge.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen technischen Informationen (einschliesslich einschließlich Merkmalen, die etwa überge- benen übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich nach- weislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschliessliches ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser – außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig gewerbsmäßig verwendet werden. 12.2 . Auf unsere Aufforderung Anforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen Informationen (gegebenenfalls einschliesslich gegebenen- falls einschließlich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungenAufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigenzugunsten dieser Dritten. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund 13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfener entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss sinngemäß auch für unsere Druckaufträge. 13.3 Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffern 13.1 und 13.2 dieser Einkaufsbedingungen wird, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € fällig. Dem Lieferanten bleibt vorbehalten, die Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe gerichtlich feststellen zu lassen. Etwas gezahlte Vertragsstrafen sind auf Schadensersatzansprüche anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen technischen Informationen (einschliesslich ein- schließlich Merkmalen, die etwa überge- benen übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit für deren Verwendung zum Zweck der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen wer- den müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschliessliches aus- schließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser In- formationen -– außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig verwendet gewerbsmäßig ver- wendet werden. 12.2 . Auf unsere Aufforderung Anforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen Informationen (gegebenenfalls einschliesslich ge- gebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungenAufzeichnungen) und leihweise überlassenen über- lassenen Gegenstände unverzüg- lich unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichtenvernich- ten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Ge- brauchsmustern Gebrauchs- mustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns solche Rechte diese von Dritten zu- gänglich zugänglich gemacht wurdenwur- den, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten zugunsten dieser Dritten. Alle dem Lieferanten zur Ver- fügung gestellten Dokumentationen bleiben unser Eigentum und sind zurückzugeben, sobald der DrittberechtigenLieferant sie für die Ausführung des Auftrags nicht mehr benötigt. 12.3 Erbringt 2. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund in Werbematerial, Bro- schüren, etc. nicht auf die Geschäftsverbindung hinweisen und für uns gefertigte Lieferge- genstände nicht ausstellen. 3. Erzeugnisse, die nach von uns entworfener Unterlagen, entworfenen Unterlagen wie Zeichnungen, Modelle Modellen und dergleichenvergleichbaren Dokumentationen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen unse- ren Werkzeugen oder nachgebauten WerkzeugenWerkzeugen angefertigt sind, dürfen diese vom Liefe- ranten Lieferanten weder selbst verwendet, verwendet noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht geliefert werden. Dies gilt sinngemäss sinngemäß auch für unsere Druckaufträge. 4. Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzuläs- sig und berechtigt uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenser- satz zu verlangen. 5. Der Lieferant wird seine Vorlieferanten entsprechend dieser Ziffer verpflichten. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäfts- dokumentationen zu unterrichten. Hierzu gibt der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei den betreffenden Warenpositionen folgende In- formationen an: – die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten, – für US-Waren die ECCN (Export Control Classification Number) gemäß US Export Admi- nistration Regulations (EAR), den handelspolitischen Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter, einschließlich Technologie und Software, – ob die Güter durch die USA transportiert, in den USA hergestellt oder gelagert, oder mit Hilfe US-amerikanischer Technologie gefertigt wurden, – die statistische Warennummer (HS-Code) seiner Güter, sowie – einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen von uns. Auf unsere Anforderung ist der Lieferant verpflichtet, uns alle weiteren Außenhan- delsdaten zu seinen Gütern und deren Bestandteilen schriftlich mitzuteilen sowie uns un- verzüglich (vor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter) über alle Änderun- gen der vorstehenden Daten schriftlich zu informieren.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts