Common use of Unternehmensgegenstand Clause in Contracts

Unternehmensgegenstand. Gegenstand des Publikums-AIF ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Spezial-AIFs und Objekt- gesellschaften, die in Photovoltaikanlagen investieren, gemäß den vom Publikums-AIF erstellten Anlagebedingungen als ge- meinschaftliche Kapitalanlage zum Nutzen ihrer Gesellschafter. Der Publikums-AIF ist berechtigt, zu diesem Zweck auch Geld in Bankguthaben gem. § 195 KAGB anzulegen und zu verwalten. Der Publikums-AIF ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Kapitalanlagegesetzbu- ches (KAGB), zulässig sind. Der Unternehmensgegenstand ist auf Tätigkeiten beschränkt, die eine Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Publikums-AIF ausüben darf.

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