Unternehmenstransaktionen Musterklauseln

Unternehmenstransaktionen. Wenn der Unternehmer ein Unternehmen oder Teile eines Unternehmens (asset oder share deal) erwirbt, geschieht dies unter Beteiligung von Fachleuten wie Rechtsanwälten und Steuerberatern. Diese Transaktion muss dem Versicherer unter Vorlage des endgültigen Kaufvertrages vor dessen Unterzeichnung gemeldet werden. Zusätzlich hat der Unternehmer folgende Unterlagen vom erworbenen Unternehmen oder den erworbenen Unternehmensanteil jedenfalls einzufordern: • alle Versicherungsscheine einschließlich Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen sowie Anträge zur Berufshaftpflichtversicherung, • Aufstellung der Schäden bei den jeweiligen Versicherern, • Nachweise der Gewerbeberechtigungen des Unternehmens, und zwar alle, die jemals bestanden haben. Es ist sicherzustellen, dass die Beratungsdokumentation bei einem Unternehmens- oder Teilerwerb vollständig und intakt ist, und aufbewahrt werden muss. Bei einer Unternehmensübernahme, bei der ein Unternehmen oder Teile davon erworben werden, ist unmittelbar im Zuge dieser Transaktion ein Haftungsausschluss gemäß § 38 des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zu vereinbaren. Dieser muss auch entsprechend veröffentlicht werden, und die betroffenen Kunden des Unternehmens sind unter Übermittlung der AGB des Unternehmers -– oder einem wirksamen Hinweis auf diese – darüber zu informieren.