Untervollmacht. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt.
Untervollmacht. Der Treuhänder ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen oder sich zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
Untervollmacht. (=„Weitergabe der Vollmacht“; nicht gemeint ist die Einräumung einer Zeichnungsberechtigung gegenüber der Bank; siehe 2. D 2.) ❍ Mein/e Bevollmächtigte/r darf keinesfalls jemanden anderen bevollmächtigen, für mich vertretungs- weise tätig zu werden. ❍ Er darf zwar grundsätzlich die Vollmacht weitergeben, nicht aber in folgenden Angelegenheiten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Untervollmacht. Folie 45 Verwaltervertrag Naumburg, 12. November 0000 XXX Xxxxxxx ZMR 2009, 64: Klausel verlagert die grundsätzliche Kompetenz der Eigentümer- versammlung auf die Person des Verwalters.