Common use of Update- und Upgradeservice Clause in Contracts

Update- und Upgradeservice. 4.1 Wenn und soweit Matrix42 während der Laufzeit des Vertrages Updates oder Upgrades für die Standardversion der Software auf den Markt bringt, wird Matrix42 dem Kunden diese Updates/Upgrades als Download zur Verfügung stellen. An den Updates bzw. Upgrades räumt Matrix42 dem Kunden diesel- ben Nutzungs- und Sachmängelrechte ein, wie sie dem Kunden an der ur- sprünglichen Version der Software durch den Softwarekauf- bzw. Mietvertrag eingeräumt worden sind. Die EULA kann unter xxxxx://xxx.xxx- xxx00.xxx/xx/xxx eingesehen werden. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Möglichkeit hat, das Update bzw. Upgrade zu nutzen (beispiels- weise mit der Mitteilung, dass das Update/Upgrade zum Download bereit- steht). Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den Updates/Upgrades nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als ein Jahr beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versio- nen. Der Kunde darf eine Kopie der alten Version der Software archivieren.

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Update- und Upgradeservice. 4.1 Wenn und soweit Matrix42 EgoSecure während der Laufzeit des Vertrages Updates oder Upgrades für die Standardversion der Software auf den Markt bringt, wird Matrix42 EgoSecure dem Kunden diese Updates/Upgrades als Download zur Verfügung Ver- fügung stellen. An den Updates bzw. Upgrades räumt Matrix42 EgoSecure dem Kunden diesel- ben dieselben Nutzungs- und Sachmängelrechte ein, wie sie dem Kunden an der ur- sprünglichen ursprünglichen Version der Software durch den Softwarekauf- bzw. Mietvertrag Mietver- trag eingeräumt worden sind. Die EULA kann Nutzungsbedingungen können unter xxxxx://xxx.xxx- xxx00.xxx/xx/xxx xxxx://xxx.XxxXxxxxx.xx/xx/xxx eingesehen werden. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Möglichkeit hat, das Update bzw. Upgrade zu nutzen (beispiels- weise beispielsweise mit der Mitteilung, dass das Update/Upgrade zum Download bereit- stehtbereitsteht). Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den Updates/Upgrades nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als ein Jahr beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versio- nen. Der Kunde darf eine Kopie der alten Version der Software archivieren.

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Update- und Upgradeservice. 4.1 Wenn und soweit Matrix42 während der Laufzeit des Vertrages Updates oder Upgrades für die Standardversion der Software auf den Markt bringt, wird Matrix42 dem Kunden diese Updates/Upgrades als Download zur Verfügung stellen. An den Updates bzw. Upgrades räumt Matrix42 dem Kunden diesel- ben Nutzungs- und Sachmängelrechte ein, wie sie dem Kunden an der ur- sprünglichen Version der Software durch den Softwarekauf- bzw. Mietvertrag eingeräumt worden sind. Die EULA kann Nutzungsbedingungen können unter xxxxx://xxx.xxx- xxx00.xxx/xx/xxx xxxx://xxx.xxxxxx00.xx/xx/xxx eingesehen werden. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Möglichkeit hat, das Update bzw. Upgrade zu nutzen (beispiels- weise beispielsweise mit der Mitteilung, dass das Update/Upgrade zum Download bereit- stehtbereitsteht). Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den Updates/Upgrades nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als ein Jahr beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versio- nen. Der Kunde darf eine Kopie der alten Version der Software archivieren.

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