Wartung und Support. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Support für die Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein Angebot, in dem Support-Services ausdrücklich enthalten sind. Im Falle eines Erwerbs dieser Art regeln die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung die Bereitstellung von Support-Services dieser Art ("Services"), wenn keine separate Vereinbarung speziell für die Support-Services gilt. Weitere Informationen über die aktuellen Support-Angebote des Lizenzgebers finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx.
Wartung und Support. Ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen gelten für den Support folgende Bedingungen:
Wartung und Support. Sie anerkennen, dass Apple keinerlei Verpflichtung hat, irgendwelche Wartungs- oder Supportleistungen in Bezug auf das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE zu erbringen.
Wartung und Support. Hosting von Anwendungssoftware
Wartung und Support. 10.1 Die Wartung des Produktes umfasst deren Instandhaltung (vorbeugende Wartung zur Aufrechterhaltung der Betriebstüch- tigkeit) und Instandsetzung (Behebung von Störungen und Feh- lern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Repara- tur und Ersatz schadhafter Teile.
10.2 Support umfasst Beratung und Unterstützung von SIX hinsichtlich Nutzung des Produktes.
10.3 Die Firma erklärt sich bereit, während mindestens drei Jahren nach Ablauf der Verjährungsfrist (Ziffer 11) auf Wunsch von SIX und gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung die War- tung des Produktes sowie die Lieferung von Ersatz- und Ausbau- teilen zu übernehmen.
10.4 Wartungsleistungen sowie allfällige Ersatz und Ausbauteil- lieferungen der Firma sind nach Ablauf der Verjährungsfrist entgeltlich und erfolgen nach den Ansätzen der ursprünglichen Kostengrundlage.
Wartung und Support. Werden Wartungs- und Supportleistungen vertraglich vereinbart, gelten besondere Bedingungen für Fristen. Wartungs- und Supportarbeiten werden seitens Feinheit auf Grundlage der aktuellen Ressourcenauslastung grundsätzlich flexibler geplant als Projektarbeiten. Die maximale Wartefrist bis zur Bearbeitung dauert zwei Monate. Je nach Anforderung und Dringlichkeit können raschere Reaktionszeiten vereinbart werden. Sie bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
Wartung und Support. 9.1 Sofern in diesem Absatz nicht abweichend geregelt, ist der Anbieter nicht verpflichtet, auftretende Fehler zu beheben, Wartungsarbeiten durchzuführen oder technische oder sonstige Unterstützung in Bezug auf den Cloud-Dienst zu leisten.
9.2 Der Cloud-Dienst wird "wie gesehen" bereitgestellt. Während der Laufzeit dieses Vertrags wird der Anbieter jedoch nach eigenem Ermessen den Cloud-Dienst, wie hierin festgelegt, aufrechterhalten, indem er Fehlerbehebungen, Stabilitäts- und Leistungsverbesserungen und Aktualisierungen nach eigenem Ermessen bereitstellt.
9.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass immer dann, wenn der Anbieter eine neue Version der Software herausgegeben hat, die neueste Version der Software von allen Benutzern verwendet werden muss und alle in dem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen nur für die neueste Version gelten.
9.4 Der Anbieter wird entweder direkt oder über seine Unterauftragnehmer Support an den Kunden leisten: Der Support umfasst Software-Support per Telefon und per E-Mail. Alle an den Support gesendeten Anfragen müssen eine detaillierte Beschreibung des Fehlers oder Problems enthalten. Wenn der Anbieter eine unangemessene Anzahl von Anfragen erhält, die nicht die Informationen enthalten, die der Anbieter vernünftigerweise zur Beurteilung der Support Leistungen benötigt oder Anfragen erhält, die nicht Fehler des Cloud- Dienstes betreffen, kann der Anbieter dem Kunden angemessene zusätzliche Supportgebühren für die Bearbeitung solcher Anfragen in Rechnung stellen.
9.5 Der Anbieter sagt keine durchgehende und ununterbrochene Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Cloud-Dienstes zu. Der Anbieter kann die Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes oder bestimmter Bereiche oder Funktionen des Cloud-Dienstes einschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Infrastruktur und Server oder zur Durchführung von Wartungsmaßnahmen, zweckdienlich ist.
9.6 Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen neue Elemente als Bestandteil und/oder als Ergänzung des Cloud-Dienstes zu implementieren. Wenn der Anbieter Updates zur Verfügung stellt, unterliegen diese Updates diesem Vertrag. Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, den Cloud- Dienst weiter zu entwickeln, Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen oder neue Funktionen anzubieten.
9.7 Der Anbieter kann die Erbringung der Wartungs- und/oder Supportleistungen aussetzen, wenn ein fälliger Betrag, den der Kunde dem Anbieter im R...
Wartung und Support. Ein Recht auf Wartung und Support für die Software besteht nicht. con terra kann nach freiem Ermessen dem Lizenznehmer Updates und Upgrades der Software zur Verfügung stellen, für die diese Lizenz- und Nutzungsbestimmungen in gleichem Maße gelten. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel via Download und kann Patches, Updates, Upgrades oder Releases umfassen. con terra kann nach freiem Ermessen dem Lizenznehmer kostenpflichtige Supportleistungen oder Anpassungen der Software anbieten.
Wartung und Support. Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen und den dort aufgeführten Produkten des Kunden beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von 1361 Solutions GmbH zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).
Wartung und Support. (1) Der Lizenzgeber übernimmt nach den Bestimmungen dieses Vertrages Wartungs- und Supportleistungen für die vom Lizenznehmer erworbenen Volllizenzen; diese umfassen die folgenden Leistungen von ▪ Wartung inklusive Versions-Upgrade-Berechtigung und ▪ Support, die der Lizenzgeber selbst oder durch Dritte erbringen kann.
(2) Die Serviceleistungen erfolgen zu den folgenden Servicezeiten.
(3) Nicht in den vorgenannten Leistungen enthalten sind: