Updateklausel. Werden die gewählten und zu Grunde gelegten Allgemeinen und, soweit zutreffenden, Besonderen Versicherungsbedingungen für gleichartigen Versicherungsschutz, wie im Versicherungsschein bezeichnet, zukünftig geändert, so gelten die verbesserten Inhalte der neuen Bedingungen auch für den bestehenden Vertrag. Voraussetzung für die Bedingungsverbesserung ist, dass die verbesserten Bedingungen ohne Mehrbeitrag bei künftigen Versicherungsverträgen des gleichen Produkts mitversichert sind. Die Verbesserung wird mit Einführung neuer Bedingungen auch für diesen Vertrag sofort wirksam.
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Samples: Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung