Urkunden. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
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Samples: www.parlament.gv.at, www.burgenland-recht.at
Urkunden. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien Parteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
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Samples: Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Eine Transparenzdatenbank, www.parlament.gv.at
Urkunden. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.der
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Samples: www.ris.bka.gv.at
Urkunden. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt Bundeskanzler- amt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
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Samples: www.salzburg.gv.at
Urkunden. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegthinter- legt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
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Samples: www.wien.gv.at