Rechtswirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Xxxxx im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
Rechtswirksamkeit. Soweit sich eine der Bestimmungen dieses Vertrages als nichtig oder aus einem ande- ren Grund als rechtsunwirksam erweisen sollte oder nicht Vertragsbestandteil gewor- den ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. § 306 BGB findet Anwendung.
Rechtswirksamkeit. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag im Übrigen bleibt wirksam.
Rechtswirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein bzw. durch gesetzliche Neuregelungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertragspartner unverzüglich über notwendige Neuregelungen. Gleiches gilt, wenn eine Regelung undurchführbar ist.
Rechtswirksamkeit. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden. Die Vertragspartner sind sich einig, dass Regelungen, die geltendem oder künftigem Recht widersprechen der Rechtssituation anzupassen sind.
Rechtswirksamkeit. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Rechtswirksamkeit. Soweit einzelne Regelungen dieses Rahmenvertrages rechtsunwirksam sind, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Regelungszweck möglichst nahe kommt.
Rechtswirksamkeit. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Xxxxx herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Xxxxx verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Ort und Datum Ort und Datum
Rechtswirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge (einschließ- lich dieser AGB) nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftli- chen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahekom- men, wie rechtlich möglich.
Rechtswirksamkeit. Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein sollte, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.