Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
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Samples: services.bka.gv.at, www.parlament.gv.at, noe-landtag.gv.at
Urschrift. (1) Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigtausgefer- tigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium Gesundheit, Familie und Jugend hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
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Samples: Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Über Die Organisation Und Finanzierung Des Gesundheitswesens