US-Person Musterklauseln

US-Person hat die gleiche Bedeutung wie im Verkaufsprospekt.
US-Person. Als natürliche Person sind Sie eine US-Person, wenn einer der folgenden Sachverhalte auf Sie zutrifft: Sie sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika (gilt auch für doppelte Staatsbürger- schaft). Sie haben einen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten. Sie sind derzeit oder waren früher in Besitz einer US-amerikanischen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung („Green Card“). Bitte sprechen Sie bei Unklarheiten mit Ihrem Steuerberater (ebenso bei juristischen Personen).
US-Person. Jede Person, bei der es sich um eine US-Person im Sinne von Vorschrift 902 von Verordnung S gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der „Securities Act“) handelt, wobei sich die Definition dieses Begriffs durch Gesetzesänderungen, Verordnungen oder gerichtliche oder behördliche Auslegungen von Zeit zu Zeit ändern kann. Als US-Person gilt unter anderem: i. jede natürliche Person mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten; ii. jede Personen- oder Kapitalgesellschaft, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten gegründet wurde oder organisiert ist; iii. jeder Nachlass, bei dem ein Vollstrecker bzw. Verwalter eine US-Person ist; iv. jedes Treuhandvermögen („Trust“), bei dem ein Treuhänder („Trustee“) eine US-Person ist; v. jede in den USA gelegene Vertretung oder Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft; vi. jedes von einem Händler oder sonstigen Vermögensverwalter zu Gunsten bzw. für Rechnung einer US-Person geführte Konto ohne Verwaltungsvollmacht oder gleichartige Konto (mit Ausnahme von Nachlässen oder Treuhandvermögen); vii. jedes von einem in den Vereinigten Staaten organisierten, gegründeten oder (im Falle von natürlichen Personen) wohnhaften Händler oder sonstigen Vermögensverwalter geführte Konto mit Verwaltungsvollmacht oder gleichartige Konto (mit Ausnahme von Nachlässen oder Treuhandvermögen); und viii. jede Personen- oder Kapitalgesellschaft, wenn diese: (1) nach den Gesetzen einer fremden Rechtsordnung organisiert oder eingetragen wurde und (2) von einer US-Person grundsätzlich für Zwecke der Anlage in nicht nach dem Securities Act registrierte Wertpapiere errichtet wurde, sofern sie nicht von bevollmächtigten Investoren, die keine natürlichen Personen, Nachlässe oder Treuhandvermögen sind, organisiert bzw. gegründet wurde und in deren Eigentum steht. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Der Anleger ist Miteigentümer der vom Feederfonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Die Allianz Global Investors GmbH („Gesellschaft“) erwirbt das Eigentum über die zum Feederfonds gehörenden Vermögensgegenstände. Der Anleger wird mit Abschluss der Anlagebedingungen Treugeber und hat schuldrechtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Dem Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Gesellschaft is...
US-Person. Eine in den Vereinigten Staaten ansässige, nach dem Recht der Vereinigten Staaten gegründete Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstige juristische Person und alle Personen im Sinne der Definition für „US Person“ gemäß Regulation S nach dem Secu- rities Act, die nicht die Voraussetzungen eines „zugelassenen Anlegers“ gemäß Rule 501 (a) der Regulation D nach dem Securities Act erfüllen.

Related to US-Person

  • Versicherte Person Person, auf dessen Leben der Versicherungsschutz besteht.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Abtretung Sie dürfen diesen Rahmenvertrag weder abtreten, noch bestellte Programme, Betriebssysteme, Integrierte Software und/oder Service Offerings bzw. Ansprüche daran an dritte natürliche oder juristische Personen weitergeben oder übertragen. Sollten Sie ein Sicherungsrecht an den Programmen, Betriebssysteme, Integrierte Software und/oder an zu erbringenden Service Offerings einräumen, hat der Sicherungsgläubiger keinerlei Recht auf Nutzung oder Übertragung der Produkte und/oder zu erbringenden Service Offerings. Wenn Sie sich entschliessen, den Erwerb von Produkten und/oder Service Offerings zu finanzieren, werden Sie die einschlägigen Oracle Policies (Richtlinien) für Finanzierungen beachten, die Sie unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufen können. Diese Regelung limitiert Ihre Rechte nicht, die Sie möglicherweise in Bezug auf das Linux Betriebssystem, Drittparteitechnologie oder separat lizenzierte Drittparteitechnologie haben, welche unter Open Source oder ähnlichen Lizenzbedingungen lizenziert wurden.

  • Art und Umfang der Leistung 2.1 Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. 2.2 Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei- cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. 2.3 Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie- fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.4 Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Xxxxxxx stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Xxxxxxx stiften- de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte- ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch • Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, • Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder • Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au- torisiert („opt-in“) wurde. 2.5 Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.6 Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an- deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. 2.7 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be- einträchtigen könnten. 2.8 Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. 2.9 Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert odergelöscht werden können Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden Klare Zuständigkeiten für Löschungen

  • Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  • Welche Rechte haben Sie? Sie haben das Recht über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie unrichtige Daten berichtigen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem das Recht auf Löschung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

  • Art und Höhe der Leistung Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.