Veranstaltungsräume Musterklauseln

Veranstaltungsräume. Reservierte Räume stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Wird vom Kunden am Veranstaltungstag eine Änderung der schriftlich vereinbarten Bestuhlung in den bereitgestellten Räumlichkeiten gewünscht, wird diese Leistung nach Aufwand in Rechnung gestellt. Raumänderung bleiben der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH für den Kunden zumutbar sind.
Veranstaltungsräume. In den Veranstaltungsräumen stehen Tische und Stühle in der vereinbarten Menge zur Verfügung.
Veranstaltungsräume. Die koalierenden Listen bekennen sich zum Erhalt des studentischen Kulturzentrums „Ba- racke“ an der Scharnhorststraße und zur Einrichtung weiterer studentischer Kultur- und Ruheräume. Die Vielfalt der Veranstaltungen soll Platz finden und gefördert werden. Die Baracke als Veranstaltungsraum soll weiterhin in den Händen der Studierenden bleiben. Darüber hinaus werden Bestreben aus der Studierendenschaft unterstützt und gefördert.
Veranstaltungsräume. Die koalierenden Listen bekennen sich zum Erhalt des studentischen Kulturzen- trums „Baracke“ an der Scharnhorststraße und zur Einrichtung weiterer studen- tischer Kultur- und Ruheräume. Die Vielfalt der Veranstaltungen soll Platz finden und gefördert werden. Die Baracke als Veranstaltungsraum soll weiterhin in den Händen der Studierenden bleiben. Darüber hinaus werden Bestreben aus der Stu- dierendenschaft unterstützt und gefördert.
Veranstaltungsräume. Reservierte Räume stehen dem Auftraggeber nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung der TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Wird vom Auftraggeber am Veranstaltungstag eine Änderung der schriftlich vereinbarten Bestuhlung in den bereitgestellten Räumlichkeiten gewünscht, wird diese Leistung nach Aufwand in Rechnung gestellt. Raumänderung bleiben der TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH für den Veranstalter zumutbar sind.
Veranstaltungsräume. Die koalierenden Listen bekennen sich zum Erhalt des Studentischen Kulturzen- trums „Baracke“ an der Scharnhorststraße. Die Verwaltung soll dabei weiterhin in den Händen der Studierendenschaft liegen. In Anbetracht der gemeinsamen Ge- schichte zwischen dem AStA und der Xxxxxxxxxxxx 00, strebt das Kulturreferat an, in Zusammenarbeit mit dem Kulturverein über und in der F24 Veranstaltungen zu organisieren. Dabei soll vor allem eine Vielfalt von Veranstaltungen Platz finden und gefördert werden. Darüber hinaus werden Bestreben aus der Studierendenschaft unterstützt und gefördert. Die Einrichtung weiterer studentischer Kultur- und Ruheräume wird als Ziel ge- sehen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.