Veranstaltungszweck Musterklauseln

Veranstaltungszweck. Thema, Titel, Zweck oder Inhalt der Veranstaltung (ggf. Programm hinzufügen) ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden ……………….
Veranstaltungszweck. Thema, Titel, Zweck oder Inhalt der Veranstaltung (ggf. Programm hinzufügen) ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…… Miet-/Nutzungsvertrag Seminarraum Loher Bahnhof --- Seite 1 ---- Voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden ……………….
Veranstaltungszweck. Im (Veranstaltungsstätte) dürfen nur Veranstaltungen abgehalten werden, die laut Mietvertrag ausdrücklich dem Rahmen des Hauses entsprechen. Insbesondere sind folgende Arten von Veranstaltungen in diesem Sinne nicht zulässig: .............. Im Zweifelsfall ist hierüber das Einvernehmen mit herzustellen. Eine einseitige Änderung des vertraglich vereinbarten Veranstaltungszweckes ist ebenso unzulässig wie eine Untervermietung der Räumlichkeiten ohne Vereinbarung mit dem Vermieter.
Veranstaltungszweck. Die Vermietung von Räumlichkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen durch MDG erfolgt aus- schließlich zum vereinbarten Zweck. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt MDG zur Ver- tragsauflösung mit sofortiger Wirkung und verpflichtet den Mieter zum Ersatz aller daraus resultierenden Schäden.
Veranstaltungszweck. Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung folgender Veranstaltung: (genauer und vollständiger Veranstaltungstitel) ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Die Veranstaltung hat folgenden Charakter: (von dem Mieter anzukreuzen) kulturelle Veranstaltung soziale Veranstaltung private Veranstaltung wissenschaftliche Veranstaltung sonstige Veranstaltung ..........................................................................................................
Veranstaltungszweck. Im Veranstaltungszentrum und auf dem Kommunikationsplatz dürfen nur Veranstaltungen abgehalten werden, die dem Rahmen des Hauses entsprechen und im Rahmen der bestehenden Veranstaltungsstättenbewilligung und der Mietvereinbarung liegen. Eine Abänderung oder andersartige Veranstaltung nach Abschluss der Mietvereinbarung mit der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist beinhaltet einen Verstoß gegen diese Hausordnung und hat zur Folge, dass die Marktgemeinde unverzüglich berechtigt ist, die Veranstaltung aufzulösen. Die Leistungspflicht (Zahlungspflicht) des Vertragspartners bei Verstoß gegen diese Hausordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt oder beseitigt. Im Zweifelsfall, ob eine Veranstaltung der bestehenden Veranstaltungsstättenbewilligung und der Mietvereinbarung entspricht, ist vor Abhaltung der Veranstaltung das Einvernehmen mit dem Marktgemeindeamt herzustellen.
Veranstaltungszweck. Thema/Titel: …............................................................................... Anzahl der Teilnehmer: ….........................
Veranstaltungszweck. Thema/Titel/Zweck der Veranstaltung: Voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer:
Veranstaltungszweck. Das Frühlingsfest, das Hummelfest und der Dommarkt sind jeweils konzep- tionell unterschiedliche Volksfeste im Sinne von § 60 b Absatz 1 Gewerbe- ordnung, auf denen von einer Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern in möglichst umfassender und ausgewogener Weise Schaustellungen, Mu- sikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten dargeboten und Waren feilgeboten werden, die üblicherweise auf Veranstal- tungen dieser Art angeboten werden. Die Volksfeste auf dem Heiligengeistfeld haben ihren Hauptzweck in der Be- lustigung und der Unterhaltung der Besucherinnen und Besucher sowie eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Freie und Hansestadt Hamburg und für das überwiegend klein- und mittelständisch strukturierte Schaustel- lergewerbe. Um ein möglichst buntes, abwechslungsreiches, ausgewogenes, dem aktu- ellen Zeitgeist entsprechendes aber auch traditionsgebundenes Bild zu er- reichen und dabei auch die Erwartungshaltung der Besucherinnen und Be- sucher zu erfüllen, ist die Zuordnung der verschiedenartigen Geschäfte zu- einander besonders wichtig. Aus diesem Grund ist das Verhältnis der einzel- nen Geschäftszweige nach Anzahl und Größe ständig einer Überprüfung zu unterziehen und dem jeweiligen Veranstaltungsweck entsprechend anzu- passen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.