VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in den Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber im Cloud Service keine sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt oder darin speichert, die auf einem solchen Auftraggeber-Payment-Gateway gespeichert sind. 4.2. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases des Cloud Service verantwortlich. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release des Cloud Service verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt und in der Dokumentation näher erläutert. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „Aktuell“, dass das Application Framework für den Cloud Service noch von der Mainstream Maintenance abgedeckt ist und nicht in den Status „Ende der Mainstream Maintenance“ übergegangen ist. Der Auftraggeber muss bestimmen, welche Updates der von SAP bereitgestellten Software auf seine Umgebungen anzuwenden sind. Wenn der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service nicht auf einer Aktuellen Version bzw. einem Aktuellen Release hält, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht und (iii) ist der Auftraggeber für die daraus folgenden Auswirkungen verantwortlich, einschließlich Leistung, Verfügbarkeit, Funktionalität und/oder Sicherheitsproblemen, die beim Cloud Service auftreten und die durch die Nutzung einer nicht Aktuellen Version bzw. eines Aktuellen Release des Application Framework für den Cloud Service verursacht werden. 4.3. Wenn der Auftraggeber SAP Commerce Cloud, Rechenzentrumszone für Codereplikation vereinbart, ist er für Drittanbieteranwendungen und/oder den kundenspezifischen Code einschließlich der ordnungsgemäßen Installation und Bedienbarkeit im Rechenzentrum für die Codereplikation verantwortlich. Der Auftraggeber ist außerdem verantwortlich für die Verwaltung, den Support, das Testen und Lösen von Quellcode, Kompatibilitätsproblemen, Sicherheitsschwachstellen oder sonstigen Konflikten, die bei der Verwendung von Drittanbieteranwendungen und/oder kundenspezifischem Code auftreten können.
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Samples: Supplementary Conditions for Sap Commerce Cloud, Supplementary Conditions for Sap Commerce Cloud
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in den Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber im Cloud Service keine sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt oder darin speichert, die auf einem solchen Auftraggeber-Payment-Gateway gespeichert sind.
4.2. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases des Cloud Service verantwortlich. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release des Cloud Service verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt und in der Dokumentation näher erläutert. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „Aktuell“, dass das Application Framework für den Cloud Service noch von der Mainstream Maintenance abgedeckt ist und nicht in den Status „Ende der Mainstream Maintenance“ übergegangen ist. Für die Standard Edition des Cloud Service hält der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service auf einer Aktuellen Version. Der Auftraggeber muss bestimmen, welche Updates der von SAP bereitgestellten Software auf seine Umgebungen anzuwenden sind. Wenn der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service nicht auf einer Aktuellen Version bzw. einem Aktuellen Release hält, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Service- Level für die Systemverfügbarkeit nicht und (iii) ist der Auftraggeber für die daraus folgenden Auswirkungen verantwortlich, einschließlich Leistung, Verfügbarkeit, Funktionalität und/oder Sicherheitsproblemen, die beim Cloud Service auftreten und die durch die Nutzung einer nicht Aktuellen Version bzw. eines Aktuellen Release des Application Framework für den Cloud Service verursacht werden. Für die Professional Edition des Cloud Service muss der Auftraggeber im Rahmen des enthaltenen Platform Upgrade Service für die gehostete SAP-Software jährlich das Upgrade auf die neueste Version (ab dem ersten Produktivstart) durchführen. Für die Enterprise Edition des Cloud Service muss der Auftraggeber ein Upgrade der Cloud-Service-Software einmal während einer Subskriptionslaufzeit von drei (3) oder weniger Jahren bzw. zweimal bei einer Laufzeit von mehr als drei (3) Jahren durchführen.
4.3. Wenn der Auftraggeber SAP Commerce Cloud, Rechenzentrumszone für Codereplikation vereinbart, ist er für Drittanbieteranwendungen und/oder den kundenspezifischen Code einschließlich der ordnungsgemäßen Installation und Bedienbarkeit im Rechenzentrum für die Codereplikation verantwortlich. Der Auftraggeber ist außerdem verantwortlich für die Verwaltung, den Support, das Testen und Lösen von Quellcode, Kompatibilitätsproblemen, Sicherheitsschwachstellen oder sonstigen Konflikten, die bei der Verwendung von Drittanbieteranwendungen und/oder kundenspezifischem Code auftreten können.
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Samples: Sap Commerce Cloud Agreement, Sap Cloud Services Agreement
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in den Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber im Cloud Service keine sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt oder darin speichert, die auf einem solchen Auftraggeber-Payment-Gateway gespeichert sind.
4.2. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases des Cloud Service verantwortlich. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release des Cloud Service verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt und in der Dokumentation näher erläutert. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „Aktuell“, dass das Application Framework für den Cloud Service noch von der Mainstream Maintenance abgedeckt ist und nicht in den Status „Ende der Mainstream Maintenance“ übergegangen ist. Der Auftraggeber muss bestimmen, welche Updates der von SAP bereitgestellten Software auf seine Umgebungen anzuwenden sind. Wenn der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service nicht auf einer Aktuellen Version bzw. einem Aktuellen Release hält, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht und (iii) ist der Auftraggeber für die daraus folgenden Auswirkungen verantwortlich, einschließlich Leistung, Verfügbarkeit, Funktionalität und/oder Sicherheitsproblemen, die beim Cloud Service auftreten und die durch die Nutzung einer nicht Aktuellen Version bzw. eines Aktuellen Release des Application Framework für den Cloud Service verursacht werden. Für alle Editionen des Cloud Service pflegt der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service auf einer aktuellen Version oder einem aktuellen Release, wie näher in der Dokumentation angegeben.
4.3. Wenn der Auftraggeber SAP Commerce Cloud, Rechenzentrumszone für Codereplikation vereinbart, ist er für Drittanbieteranwendungen und/oder den kundenspezifischen Code einschließlich der ordnungsgemäßen Installation und Bedienbarkeit im Rechenzentrum für die Codereplikation verantwortlich. Der Auftraggeber ist außerdem verantwortlich für die Verwaltung, den Support, das Testen und Lösen von Quellcode, Kompatibilitätsproblemen, Sicherheitsschwachstellen oder sonstigen Konflikten, die bei der Verwendung von Drittanbieteranwendungen und/oder kundenspezifischem Code auftreten können.
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VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in den Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber im Cloud Service keine sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt oder darin speichert, die auf einem solchen Auftraggeber-Payment-Gateway gespeichert sind.
4.2. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases des Cloud Service verantwortlich. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release des Cloud Service verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt und in der Dokumentation näher erläutert. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „Aktuell“, dass das Application Framework für den Cloud Service noch von der Mainstream Maintenance abgedeckt ist und nicht in den Status „Ende der Mainstream Maintenance“ übergegangen ist. Der Auftraggeber muss bestimmen, welche Updates der von SAP bereitgestellten Software auf seine Umgebungen anzuwenden sind. Wenn der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service nicht auf einer Aktuellen Version bzw. einem Aktuellen Release hält, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Service- Level für die Systemverfügbarkeit nicht und (iii) ist der Auftraggeber für die daraus folgenden Auswirkungen verantwortlich, einschließlich Leistung, Verfügbarkeit, Funktionalität und/oder Sicherheitsproblemen, die beim Cloud Service auftreten und die durch die Nutzung einer nicht Aktuellen Version bzw. eines Aktuellen Release des Application Framework für den Cloud Service verursacht werden.
4.3. Wenn der Auftraggeber SAP Commerce Cloud, Rechenzentrumszone für Codereplikation vereinbart, ist er für Drittanbieteranwendungen und/oder den kundenspezifischen Code einschließlich der ordnungsgemäßen Installation und Bedienbarkeit im Rechenzentrum für die Codereplikation verantwortlich. Der Auftraggeber ist außerdem verantwortlich für die Verwaltung, den Support, das Testen und Lösen von Quellcode, Kompatibilitätsproblemen, Sicherheitsschwachstellen oder sonstigen Konflikten, die bei der Verwendung von Drittanbieteranwendungen und/oder kundenspezifischem Code auftreten können.
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VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.13.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetztServices seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen, Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, einen Administratorzugang im Business Client der Cloud-Service-Systeme, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service keine benötigt wird, einzurichten und zu verwenden.
3.2. In Verbindung mit den Verpflichtungen seitens des Auftraggebers in Bezug auf die Auftraggeberdaten im Rahmen der Vereinbarung umfassen Auftraggeberdaten jedwede vom Auftraggeber bereitgestellte in der Cloud- Service-Umgebung verwendete Software.
3.3. Der Auftraggeber ist für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Geschäftsprozesse im Kontext des Cloud Service verantwortlich, einschließlich u. a. der Konfiguration der Systemverwaltung und der Einhaltung der Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien, der Batchverarbeitungsanforderungen sowie der sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt gesetzlichen oder darin speichertbehördlichen Vorschriften, die auf einem solchen für den Auftraggeber gelten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, SAP die erforderliche ausreichende Dokumentation seiner entsprechenden Prozesse und Auftraggeber-PaymentAdd-Gateway gespeichert sindons bereitzustellen, sodass SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann.
4.23.4. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases des Cloud Service der Cloud-Service-Software verantwortlich. Die technische Installation derartiger Upgrades und neuer Releases wird auf Anfrage von SAP durchgeführt. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release des Cloud Service der Cloud-Service-Software verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt und in der Dokumentation näher erläutertfestgelegt. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „Aktuellaktuell“, dass das Application Framework für den Cloud Service noch von der die Version durch die Mainstream Maintenance (Standardpflege) abgedeckt ist und ist. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben, darf der Auftraggeber die Cloud- Service-Software nicht in anderen Wartungsphasen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Extended Maintenance. Dieser Support wird gemäß den Status aktuellen Wartungsphasen der SAP-Softwarereleases erbracht, wie in der SAP-Release- und Wartungsstrategie beschrieben, die unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx („Ende Releasestrategie“) einsehbar ist. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte optionale Add-ons im Rahmen der Mainstream Maintenance“ übergegangen istPhase Extended Maintenance verfügbar gemacht werden, wie im Service Description Guide und in der Releasestrategie beschrieben. Alle Auftraggeber-Add-ons, Vereinfachungen und Kompatibilitätsprüfungen sind vom Auftraggeber vorzunehmen. Der Auftraggeber muss bestimmenist für die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich, welche Updates um zu gewährleisten, dass die implementierten Geschäftsprozesse, Backend- und Frontend-Anwendungen sowie Integrationen nach Änderungen an der von SAP bereitgestellten Cloud-Service-Software auf seine Umgebungen anzuwenden funktionsfähig sind. Wenn der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service nicht auf einer Aktuellen Version bzw. einem Aktuellen Release hältIst SAP aufgrund mangelnder Kooperation seitens des Auftraggebers außerstande, diese Aktualisierungen vorzunehmen, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht und (iii) ist der Auftraggeber für die daraus folgenden Auswirkungen verantwortlich, einschließlich Leistung, Verfügbarkeit, Funktionalität und/oder Sicherheitsproblemen, die beim Cloud Service auftreten und die durch die Nutzung einer nicht Aktuellen Version bzw. eines Aktuellen Release des Application Framework für den Cloud Service verursacht werdennicht.
4.3. Wenn der Auftraggeber SAP Commerce Cloud, Rechenzentrumszone für Codereplikation vereinbart, ist er für Drittanbieteranwendungen und/oder den kundenspezifischen Code einschließlich der ordnungsgemäßen Installation und Bedienbarkeit im Rechenzentrum für die Codereplikation verantwortlich3.5. Der Auftraggeber ist außerdem verantwortlich für die VerwaltungVerbindung mit dem Cloud Service, einschließlich der Internetverbindung zum Übergabepunkt. Die Verantwortlichkeiten von SAP erstrecken sich nicht über den Übergabepunkt hinaus. „Übergabepunkt“ bezeichnet die Firewall (oder, falls VPN für den Zugriff genutzt wird, den Verbindungspunkt vom SAP-Netzwerk zum VPN-Gerät) der IT-Umgebung von SAP, die zur Bereitstellung des Cloud Service genutzt wird.
3.6. Der Auftraggeber ist für den Erwerb aller erforderlichen Rechte von Dritten verantwortlich, die SAP zum Ausführen und Hosten der vom Auftraggeber bereitgestellten Software in der Cloud-Service-Umgebung benötigt. Der Auftraggeber legt SAP auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung dieser Rechte vor. Der Auftraggeber gewährt SAP das einfache Recht zur Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Software ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Cloud Service und nur im für die Bereitstellung des Cloud Service durch SAP erforderlichen Umfang.
3.7. Falls der Auftraggeber die in diesen Ergänzenden Bedingungen festgelegten Pflichten des Auftraggebers nicht erfüllt, erkennt er an, dass dies gegebenenfalls zu Verzögerungen führen und zusätzliche Vergütungen nach sich ziehen kann. In dieser Anlage werden die Support-Services festgelegt, die zusätzlich zu den Support-Services von SAP Enterprise Support, das Testen und Lösen von Quellcode, Kompatibilitätsproblemen, Sicherheitsschwachstellen oder sonstigen Konflikten, die bei Cloud Editions in den Support-Richtlinien für SAP Cloud Services im Rahmen der Verwendung von Drittanbieteranwendungen und/oder kundenspezifischem Code auftreten könnenVereinbarung bereitgestellt werden. Diese Anlage gilt nicht für Cloud-Funktionen.
1. SCOPE DER ZUSÄTZLICHEN SUPPORT-SERVICES.
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