Auftraggeberdaten Musterklauseln

Auftraggeberdaten. 4.4.1. SAP behält sich das Recht vor, Auftraggeberdaten (oder Informationen Dritter) zu entfernen, von denen SAP nach vernünftiger Einschätzung annimmt, dass sie gegen geltende Gesetze oder Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen, oder den Auftraggeber zum Entfernen solcher Daten aufzufordern. SAP benachrichtigt den Auftraggeber über die Entfernung von Auftraggeberdaten (oder Informationen Dritter) gemäß diesem Abschnitt.
Auftraggeberdaten. Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für die gesamten Auftraggeberdaten. Weder SAP noch ihre Verbundenen Unternehmen oder jeweiligen Anbieter üben in irgendeiner Weise Kontrolle über Auftraggeberdaten aus und fungieren lediglich als Verbindung für die Übertragung und Behandlung von Auftraggeberdaten.
Auftraggeberdaten. Mit Ausnahme der Protokolldateien und Metadaten werden Auftrag- geberdaten im On-Premise-Backend und nicht im Serverteil des Cloud Service gespeichert. SAP stellt keine Sicherungskopie der Auftraggeberdaten bereit. Protokolldateien und Metadaten können auf Anfrage des Auftraggebers von SAP exportiert werden.
Auftraggeberdaten. 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Dokumente, die der Auftragnehmer für die nach seinem Urteil korrekte Ausführung des Vertrags benötigt, in der gewünschten Form und auf die gewünschte Art rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auftragnehmer bestimmt, was unter „rechtzeitig”, die gewünschte Form und der gewünschten Weise zu verstehen ist.
Auftraggeberdaten. Stellt der Auftraggeber oder in seinem Auftrag ein Dritter maschinenles- bare Daten bei, so ist er verpflichtet, vor Übergabe der Daten eine voll- ständige Archivkopie für Sicherungszwecke anzufertigen. Der Auftrag- geber sichert zu, daß die Verarbeitung beigestellter, maschinenlesbarer Daten durch T+S urheberrechtlich zulässig ist. Er wird T+S von sämtlichen Schäden freistellen, die aus der Verletzung von Urheberrechten Dritter im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verarbeitung entstehen.
Auftraggeberdaten. Gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung erteilt der Auftraggeber Concur hiermit ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites Recht zur Nutzung und Offenlegung der im Rahmen des Cloud Service übermittelten elektronischen Daten, die sich spezifisch auf den Auftraggeber und/oder seine Autorisierten Nutzer beziehen (zusammen „Auftraggeberdaten“), insoweit dies für den begrenzten Zweck der Erbringung des Cloud Service erforderlich ist.
Auftraggeberdaten bezeichnet alle Inhalte, Materialien, Daten, personenbezogene Daten und Informationen, die von Autorisierten Nutzern im Produktivsystem eines Cloud Service erfasst, bearbeitet und verwaltet werden.
Auftraggeberdaten. Auftraggeberdaten werden nicht im Cloud Service gespeichert; daher kann der Auftraggeber während der Laufzeit und nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung nicht darauf zugreifen.
Auftraggeberdaten. 4.1. SAP bestätigt, dass die Auftraggeberdaten sowie jegliche diesbezüglichen Rechte zu jeder Zeit alleiniges Eigentum des Auftraggebers sind und bleiben und ausschließlich den eingeschränkten Rechten unterliegen, die in der Verein- barung ausdrücklich gewährt werden. Der Auftraggeber gewährt SAP das einfache Recht, Auftraggeberdaten aus- schließlich zum Zwecke der Bereitstellung der HEC-Services zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, sofern nicht anders in dieser Ergänzung oder der Order Form festgelegt.