Auftraggeberdaten. 4.4.1. SAP behält sich das Recht vor, Auftraggeberdaten (oder Informationen Dritter) zu entfernen, von denen SAP nach vernünftiger Einschätzung annimmt, dass sie gegen geltende Gesetze oder Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen, oder den Auftraggeber zum Entfernen solcher Daten aufzufordern. SAP benachrichtigt den Auftraggeber über die Entfernung von Auftraggeberdaten (oder Informationen Dritter) gemäß diesem Abschnitt.
4.4.2. Wenn der Auftraggeber Anwendungen oder Web-Services von Drittanbietern für die Integration in den Cloud Service installiert oder aktiviert, kann SAP diesen Drittanbietern den Zugriff auf Auftraggeberdaten gewähren, soweit dies für die Interoperabilität der Anwendungen oder Web-Services des Drittanbieters mit dem Cloud Service erforderlich ist. SAP ist weder für eventuelle negative Auswirkungen auf den Cloud Service noch für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Auftraggeberdaten verantwortlich, die durch Anwendungen oder Web-Services von Drittanbietern oder durch die Drittanbieter verursacht werden.
Auftraggeberdaten. 4.1. Pflichten/Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
4.1.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in den Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber im Cloud Service keine sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt oder darin speichert, die auf einem solchen Auftraggeber-Payment-Gateway gespeichert sind.
4.1.2. Für die Standard Edition des Cloud Service hält der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service auf einer aktuell unterstützten Version. Der Auftraggeber muss bestimmen, welche Updates der von SAP bereitgestellten Software auf seine Umgebungen anzuwenden sind. Wenn der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service nicht auf einer aktuell unterstützten Version hält, kann (i) SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und gelten (ii) die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht. Für die Professional Edition des Cloud Service muss der Auftraggeber im Rahmen des enthaltenen Platinum Upgrade Service für die gehostete SAP-Software jährlich das Upgrade auf die neueste Version (ab dem ersten Produktivstart) durchführen.
4.1.3. Wenn der Auftraggeber eine zusätzliche Rechenzentrumszone vereinbart, ist er dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Drittanbieteranwendungen oder kundenspezifischer Code in der zusätzlichen Rechenzentrumszone ordnungsgemäß installiert sind und funktionieren.
Auftraggeberdaten. Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für die gesamten Auftraggeberdaten. Weder SAP noch ihre Verbundenen Unternehmen oder jeweiligen Anbieter üben in irgendeiner Weise Kontrolle über Auftraggeberdaten aus und fungieren lediglich als Verbindung für die Übertragung und Behandlung von Auftraggeberdaten.
Auftraggeberdaten. Mit Ausnahme der Protokolldateien und Metadaten werden Auftrag- geberdaten im On-Premise-Backend und nicht im Serverteil des Cloud Service gespeichert. SAP stellt keine Sicherungskopie der Auftraggeberdaten bereit. Protokolldateien und Metadaten können auf Anfrage des Auftraggebers von SAP exportiert werden.
Auftraggeberdaten. 4.1. Pflichten/Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
(a) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ggf. notwendige Einwilligungen dafür vorliegen, dass die Auftraggeberdaten außerhalb der Vereinigten Staaten oder des Europäischen Wirtschaftsraums gehostet, gespeichert oder dorthin übertragen werden können, damit SAP die Cloud Services bereitstellen und ihre sonstigen Pflichten gemäß dieser Vereinbarung erfüllen kann.
(b) Der Auftraggeber sorgt auf all seinen an Kunden gerichteten Websites für das Vorhandensein einer Datenschutzrichtlinie, in der detailliert dargelegt wird, wie der Auftraggeber mit Daten umgeht, die über solche Websites übertragen wurden, und wie vom Cloud Service Benutzerdaten gesammelt, gespeichert, genutzt, angezeigt, freigegeben oder übertragen werden.
(c) SAP hostet kein Third Party Payment-Gateway für den Auftraggeber (in dem alle Transaktionen des Auftraggebers verarbeitet und Auftraggeberinformationen gespeichert werden), und der Auftraggeber stellt SAP keine Informationen zur Verfügung, die auf einem solchen Payment-Gateway des Auftraggebers gespeichert sind. Das Third Party Payment Gateway des Auftraggebers liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
(d) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Auftrag- geberdaten und der Inhalte des Commerce Channels sowie für alle Entscheidungen und
(e) Der Auftraggeber hält das Application-Framework für den Cloud-Service auf einer aktuell unterstützten Version. XXX stellt dem Auftraggeber auf Anfrage Informationen zum Support- Lifecycle zur Verfügung.
4.2. Pflichten von SAP. SAP befolgt ihre Archivierungsverfahren für Auftraggeberdaten, wie in der SAP hybris Commerce, cloud edition Services Description dargelegt. Bei Verlust oder Beschädigung von Auftraggeberdaten unternimmt SAP wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die verlorenen oder beschädigten Auftraggeberdaten aus der letzten Sicherungskopie dieser Daten wiederherzustellen, die von SAP in Übereinstimmung mit dem in der SAP hybris Commerce, cloud edition Services Description beschriebenen Archivierungsverfahren erstellt wurde. SAP ist nicht für den Verlust, die Zerstörung, die Änderung oder die Offenlegung von Auftraggeberdaten verantwortlich, der/die von Dritten verursacht wurde (es sei denn, diese Dritten wurden von SAP mit der Erbringung des Cloud Service unterbeauftragt).
4.3. Abruf von Auftraggeberdaten. Bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung kann SAP die in ihrem Besitz befindli...
Auftraggeberdaten. Stellt der Auftraggeber oder in seinem Auftrag ein Dritter maschinenles- bare Daten bei, so ist er verpflichtet, vor Übergabe der Daten eine voll- ständige Archivkopie für Sicherungszwecke anzufertigen. Der Auftrag- geber sichert zu, daß die Verarbeitung beigestellter, maschinenlesbarer Daten durch T+S urheberrechtlich zulässig ist. Er wird T+S von sämtlichen Schäden freistellen, die aus der Verletzung von Urheberrechten Dritter im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verarbeitung entstehen.
Auftraggeberdaten bezeichnet alle Inhalte, Materialien, Daten, personenbezogene Daten und Informationen, die von Autorisierten Nutzern im Produktivsystem eines Cloud Service erfasst, bearbeitet und verwaltet werden.
Auftraggeberdaten. 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Dokumente, die der Auftragnehmer für die nach seinem Urteil korrekte Ausführung des Vertrags benötigt, in der gewünschten Form und auf die gewünschte Art rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auftragnehmer bestimmt, was unter „rechtzeitig”, die gewünschte Form und der gewünschten Weise zu verstehen ist.
2. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Ausführung des Vertrags zu verschieben bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die im vorigen Absatz beschriebene Verpflichtung erfüllt hat.
3. Werden Dokumente auf elektronischem Wege - einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Berichte - von (und auf Anweisung) des Auftraggebers an Dritte durch den Auftragnehmer versendet werden, so gilt der Auftraggeber als derjenige, der die betreffenden Dokumente unterzeichnet und versendet.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über Fakten und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags von Bedeutung sein können.
5. Der Auftraggeber verbürgt sich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm oder in seinem Namen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Erklärungen, auch falls sie von Drittparteien stammen.
6. Die sich durch die Verzögerung bei der Ausführung des Vertrags ergebenden Zusatzkosten, Schaden und /oder Zusatzhonorare, entstanden durch das Fehlen von oder die nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten angeforderten Daten und/oder Erklärungen, gehen zulasten des Auftraggebers.
7. Falls und insofern vom Auftraggeber erwünscht, werden die zur Verfügung gestellten Erklärungen, mit Ausnahme der Bestimmung unter Q, an ihn zurückgesendet.
Auftraggeberdaten. 4.1. SAP bestätigt, dass die Auftraggeberdaten sowie jegliche diesbezüglichen Rechte zu jeder Zeit alleiniges Eigentum des Auftraggebers sind und bleiben und ausschließlich den eingeschränkten Rechten unterliegen, die in der Verein- barung ausdrücklich gewährt werden. Der Auftraggeber gewährt SAP das einfache Recht, Auftraggeberdaten aus- schließlich zum Zwecke der Bereitstellung der HEC-Services zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, sofern nicht anders in dieser Ergänzung oder der Order Form festgelegt.
4.2. SAP (i) löscht bzw. entfernt keine eigentumsrechtlichen oder anderen Hinweise in den oder in Bezug auf die Auftraggeberdaten oder (ii) ändert, speichert, kopiert, offenbart oder verwendet keine Auftraggeberdaten, außer insoweit dies zur Wahrnehmung der Verpflichtungen von SAP im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig oder anderweitig ausdrücklich durch diese Vereinbarung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung genehmigt ist; (iii) unternimmt angemessene Schritte zur Vermeidung von Verlusten, Beschädigung, Offenlegung, Diebstahl, Manipulation oder des Abfangens von Auftraggeberdaten; und (iv) benachrichtigt den Auftraggeber so rasch wie möglich, sobald SAP Kenntnis darüber erlangt, dass Auftraggeberdaten verloren, gestohlen oder abgefangen oder verfälscht, beschädigt oder gelöscht wurden.
4.3. SAP ist verpflichtet, vor Kündigung oder Ablauf einer Order Form auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb eines angemessen Zeitraums: (a) dem Auftraggeber die in der IT-Umgebung gespeicherten Daten in einem geeigneten Format bereitzustellen und/oder (b) die innerhalb der IT-Umgebung verbleibenden Auftraggeberdaten gemäß dem Wunsch des Auftraggebers und soweit vom Auftraggeber autorisiert zu entfernen, zu löschen, zu überschreiben oder anderweitig dem Zugriff zu entziehen, soweit dies die zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des Service verfügbare Technologie zulässt und sofern geltende Gesetze und Verordnungen keine weitere Aufbewahrung solcher Daten erfordern. Um nach Inkrafttreten der Kündigung oder nach Ablauf der Laufzeit zum Exportieren oder Abrufen seiner Auftraggeberdaten auf den Service zugreifen zu können, ist der Auftraggeber berechtigt, die Anfangslaufzeit bzw. die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Verlängerungslaufzeit um bis zu neunzig (90) Tage zu verlängern, wenn er SAP innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung bzw. nach dem Ablauf hiervon in Kenntnis setzt und die monatlich anteilig an den jährlichen Servicegebühren (oder für HEC Proj...
Auftraggeberdaten. Gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung erteilt der Auftraggeber Concur hiermit ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites Recht zur Nutzung und Offenlegung der im Rahmen des Cloud Service übermittelten elektronischen Daten, die sich spezifisch auf den Auftraggeber und/oder seine Autorisierten Nutzer beziehen (zusammen „Auftraggeberdaten“), insoweit dies für den begrenzten Zweck der Erbringung des Cloud Service erforderlich ist.