Common use of VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS Clause in Contracts

VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den Cloud-Service-Systemen einen Administratorzugang, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.

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VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation)Informationen, Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den einen Administratorzugang im Business Client der Cloud-Service-Systemen einen AdministratorzugangSysteme, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.

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VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den Cloud-einen Administratorzugang im Business Client der Cloud- Service-Systemen einen AdministratorzugangSysteme, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.

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