VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den Cloud-Service-Systemen einen Administratorzugang, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise. 3.2. In Verbindung mit den Verpflichtungen seitens des Auftraggebers in Bezug auf die Auftraggeberdaten im Rahmen der Vereinbarung umfassen Auftraggeberdaten jedwede vom Auftraggeber bereitgestellte in der Cloud- Service-Umgebung verwendete Software. Der Auftraggeber ist für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Geschäftsprozesse im Kontext des Cloud Service verantwortlich, einschließlich u. a. der Konfiguration der Systemverwaltung und der Einhaltung der Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien, der Batchverarbeitungsanforderungen sowie der sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, die für den Auftraggeber gelten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, SAP die erforderliche ausreichende Dokumentation seiner entsprechenden Prozesse und Auftraggeber-Add-ons bereitzustellen, sodass SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann. 3.3. Upgrades und Releases. 3.3.1. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases der Cloud-Service-Software verantwortlich. Die technische Installation derartiger Upgrades und neuer Releases wird auf Anfrage von SAP durchgeführt. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release der Cloud-Service-Software verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „aktuell“, dass die Version durch die Mainstream Maintenance (Standardpflege) abgedeckt ist. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben, darf der Auftraggeber die Cloud- Service-Software nicht in anderen Wartungsphasen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Extended Maintenance. Dieser Support wird gemäß den aktuellen Wartungsphasen der SAP-Softwarereleases erbracht, wie in der SAP-Release- und Wartungsstrategie beschrieben, die unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx („Releasestrategie“) einsehbar ist. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte optionale Add-ons im Rahmen der Phase Extended Maintenance verfügbar gemacht werden, wie im Service Description Guide und in der Releasestrategie beschrieben. Alle Auftraggeber- und Zusätzlichen Add-ons (ausgenommen Add-ons, die als RISE with SAP S/4HANA Cloud, Private Edition Cloud Service bereitgestellt werden), Vereinfachungen und Kompatibilitätsprüfungen sind vom Auftraggeber vorzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich, um zu gewährleisten, dass die implementierten Geschäftsprozesse, Backend- und Frontend-Anwendungen sowie Integrationen nach Änderungen an der Cloud-Service-Software funktionsfähig sind.
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Samples: Supplementary Conditions for Rise With Sap S/4hana Cloud, Private Edition
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den Cloud-einen Administratorzugang im Business Client der Cloud- Service-Systemen einen AdministratorzugangSysteme, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.
3.2. In Verbindung mit den Verpflichtungen seitens des Auftraggebers in Bezug auf die Auftraggeberdaten im Rahmen der Vereinbarung umfassen Auftraggeberdaten jedwede vom Auftraggeber bereitgestellte in der Cloud- Service-Umgebung verwendete Software.
3.3. Der Auftraggeber ist für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Geschäftsprozesse im Kontext des Cloud Service verantwortlich, einschließlich u. a. der Konfiguration der Systemverwaltung und der Einhaltung der Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien, der Batchverarbeitungsanforderungen sowie der sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, die für den Auftraggeber gelten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, SAP die erforderliche ausreichende Dokumentation seiner entsprechenden Prozesse und Auftraggeber-Add-ons bereitzustellen, sodass SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann.
3.3. Upgrades und Releases.
3.3.1. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases der Cloud-Cloud- Service-Software verantwortlich. Die technische Installation derartiger Upgrades und neuer Releases wird auf Anfrage von SAP durchgeführt. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release der Cloud-Cloud- Service-Software verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „aktuell“, dass die Version durch die Mainstream Maintenance (Standardpflege) abgedeckt ist. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben, darf der Auftraggeber die Cloud- Cloud-Service-Software nicht in anderen Wartungsphasen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Extended Maintenance. Dieser Support wird gemäß den aktuellen Wartungsphasen der SAP-SAP- Softwarereleases erbracht, wie in der SAP-Release- und Wartungsstrategie beschrieben, die unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx („Releasestrategie“) einsehbar ist. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte optionale Add-ons im Rahmen der Phase Extended Maintenance verfügbar gemacht werden, wie im Service Description Guide und in der Releasestrategie beschrieben. Alle Auftraggeber- und Zusätzlichen AddAuftraggeber-ons (ausgenommen Add-ons, die als RISE with SAP S/4HANA Cloud, Private Edition Cloud Service bereitgestellt werden), Vereinfachungen und Kompatibilitätsprüfungen sind vom Auftraggeber vorzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich, um zu gewährleisten, dass die implementierten Geschäftsprozesse, Backend- und Frontend-Anwendungen sowie Integrationen nach Änderungen an der Cloud-Service-Software funktionsfähig sind. Ist SAP aufgrund mangelnder Kooperation seitens des Auftraggebers außerstande, Aktualisierungen vorzunehmen, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht.
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Samples: Supplementary Conditions for Rise With Sap S/4hana Cloud, Private Edition
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. (a) Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für des Cloud Services Service seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten die Erbringung des Service erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den einen Administratorzugang im vereinbarten Business Client der Cloud-Service-Systemen einen AdministratorzugangSysteme, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.
3.2. (b) In Verbindung mit den Verpflichtungen seitens des Auftraggebers in Bezug auf die Auftraggeberdaten im Rahmen der Vereinbarung umfassen Auftraggeberdaten jedwede vom Auftraggeber bereitgestellte in der Cloud- Cloud-Service-Umgebung verwendete Software. .
(c) Der Auftraggeber ist für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Geschäftsprozesse im Kontext des Cloud Service verantwortlich, einschließlich u. a. der Konfiguration der Systemverwaltung und der Einhaltung der Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien, der Batchverarbeitungsanforderungen sowie der sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, die für den Auftraggeber gelten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, SAP die erforderliche ausreichende Dokumentation seiner entsprechenden Prozesse und Auftraggeber-Add-ons bereitzustellen, sodass SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann.
3.3. Upgrades und Releases.
3.3.1. (d) Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases der Cloud-Service-Software verantwortlich. Die technische Installation derartiger Upgrades und neuer Releases wird auf Anfrage von SAP durchgeführt. Der Auftraggeber darf ausschließlich verwendet eine Version oder ein Release der Cloud-Service-Software verwendenSoftware, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „aktuell“, dass die Version durch die Mainstream Maintenance (Standardpflege) abgedeckt ist. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben, darf der Auftraggeber die Cloud- Service-Software nicht in anderen Wartungsphasen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Extended Maintenance. Dieser Support wird gemäß den aktuellen Wartungsphasen der SAPentsprechend den
(i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen, (ii) gelten die Service-Softwarereleases erbracht, wie in der SAP-Release- Level für die Systemverfügbarkeit nicht und Wartungsstrategie beschrieben, die unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx („Releasestrategie“iii) einsehbar ist. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte optionale Add-ons im Rahmen der Phase Extended Maintenance verfügbar gemacht kann vom Auftraggeber verlangt werden, wie im Service Description Guide und in der Releasestrategie beschrieben. Alle Auftraggeber- und Zusätzlichen Add-ons (ausgenommen Add-ons, die als RISE with SAP S/4HANA Cloud, Private Edition Cloud Service bereitgestellt werden), Vereinfachungen und Kompatibilitätsprüfungen sind vom Auftraggeber vorzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich, um zu gewährleisten, dass die implementierten Geschäftsprozesse, Backend- und Frontend-Anwendungen sowie Integrationen nach Änderungen an ein Upgrade auf eine aktuellere Version der Cloud-Service-Software funktionsfähig sinddurchzuführen.
(e) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Verbindung mit dem Cloud Service, einschließlich der Internetverbindung zum Übergabepunkt. Die Verantwortlichkeiten von SAP erstrecken sich nicht über den Übergabepunkt hinaus. „Übergabepunkt“ bezeichnet die Firewall (oder, falls VPN für den Zugriff genutzt wird, den Verbindungspunkt vom SAP-Netzwerk zum VPN-Gerät) der IT-Umgebung von SAP, die zur Bereitstellung des Cloud Service genutzt wird.
(f) Der Auftraggeber ist für den Erwerb aller erforderlichen Rechte von Dritten verantwortlich, die SAP zum Ausführen und Hosten der vom Auftraggeber bereitgestellten Software in der Cloud-Service-Umgebung benötigt. Der Auftraggeber legt SAP auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung dieser Rechte vor. Der Auftraggeber gewährt SAP das einfache Recht zur Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Software ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Cloud Service und nur im für die Bereitstellung des Cloud Service durch SAP erforderlichen Umfang.
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Samples: Sap S/4hana Cloud, Single Tenant Edition Supplementary Terms
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den Cloud-Service-Systemen einen Administratorzugang, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.
3.2. In Verbindung mit den Verpflichtungen seitens des Auftraggebers in Bezug auf die Auftraggeberdaten im Rahmen der Vereinbarung umfassen Auftraggeberdaten jedwede vom Auftraggeber bereitgestellte in der Cloud- Service-Umgebung verwendete Software.
3.3. Der Auftraggeber ist für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Geschäftsprozesse im Kontext des Cloud Service verantwortlich, einschließlich u. a. der Konfiguration der Systemverwaltung und der Einhaltung der Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien, der Batchverarbeitungsanforderungen sowie der sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, die für den Auftraggeber gelten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, SAP die erforderliche ausreichende Dokumentation seiner entsprechenden Prozesse und Auftraggeber-Add-ons bereitzustellen, sodass SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann.
3.3. Upgrades und Releases.
3.3.13.4. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases der Cloud-Service-Software verantwortlich. Die technische Installation derartiger Upgrades und neuer Releases wird auf Anfrage von SAP durchgeführt. Der Nach Maßgabe des obigen Abschnitts 1.5 hat der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release der Cloud-Cloud- Service-Software zu verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „aktuell“, dass die Version durch die sie bzw. es von der Mainstream Maintenance (Standardpflege) oder Extended Maintenance, wie von SAP bereitgestellt, abgedeckt ist. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben, darf der Auftraggeber die SAP kann Mainstream Maintenance oder Extended Maintenance über eine einzelne Cloud-Service-Software-Version oder eine Reihe von Cloud- Service-Software nicht in anderen Wartungsphasen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Extended Maintenance. Dieser Support wird gemäß den aktuellen Wartungsphasen der SAPSoftware-Softwarereleases erbracht, wie in der SAP-Release- und Wartungsstrategie beschrieben, die unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx („Releasestrategie“) einsehbar ist. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte optionale Add-ons im Rahmen der Phase Extended Maintenance verfügbar gemacht werden, wie im Service Description Guide und in der Releasestrategie beschriebenVersionen bereitstellen. Alle Auftraggeber- und Zusätzlichen AddAuftraggeber-ons (ausgenommen Add-ons, die als RISE with SAP S/4HANA Cloud, Private Edition Cloud Service bereitgestellt werden), Vereinfachungen und Kompatibilitätsprüfungen sind vom Auftraggeber vorzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich, um zu gewährleisten, dass die implementierten Geschäftsprozesse, Backend- und Frontend-Anwendungen sowie Integrationen nach Änderungen an der Cloud-Service-Software funktionsfähig sind. Ist SAP aufgrund mangelnder Kooperation seitens des Auftraggebers außerstande, diese Aktualisierungen vorzunehmen, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht.
3.5. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Verbindung mit dem Cloud Service, einschließlich der Internetverbindung zum Übergabepunkt. Die Verantwortlichkeiten von SAP erstrecken sich nicht über den Übergabepunkt hinaus. „Übergabepunkt“ bezeichnet die Firewall (oder, falls VPN für den Zugriff genutzt wird, den Verbindungspunkt vom SAP-Netzwerk zum VPN-Gerät) der IT-Umgebung von SAP, die zur Bereitstellung des Cloud Service genutzt wird.
3.6. Der Auftraggeber ist für den Erwerb aller erforderlichen Rechte von Dritten verantwortlich, die SAP zum Ausführen und Hosten der vom Auftraggeber bereitgestellten Software in der Cloud-Service-Umgebung benötigt. Der Auftraggeber legt SAP auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung dieser Rechte vor. Der Auftraggeber gewährt SAP das einfache Recht zur Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Software ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Cloud Service und nur im für die Bereitstellung des Cloud Service durch SAP erforderlichen Umfang.
3.7. Falls der Auftraggeber die in diesen Ergänzenden Bedingungen festgelegten Pflichten des Auftraggebers nicht erfüllt, erkennt er an, dass dies gegebenenfalls zu Verzögerungen führen und zusätzliche Vergütungen nach sich ziehen kann. In dieser Anlage werden die Support-Services festgelegt, die zusätzlich zu den Support-Services von SAP Enterprise Support, Cloud Editions in den Support-Richtlinien für SAP Cloud Services im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden. Diese Anlage gilt nicht für Cloud-Funktionen.
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Samples: Ergänzende Bedingungen Für Sap Erp, Private Cloud Edition
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation)Informationen, Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den einen Administratorzugang im Business Client der Cloud-Service-Systemen einen AdministratorzugangSysteme, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.
3.2. In Verbindung mit den Verpflichtungen seitens des Auftraggebers in Bezug auf die Auftraggeberdaten im Rahmen der Vereinbarung umfassen Auftraggeberdaten jedwede vom Auftraggeber bereitgestellte in der Cloud- Cloud-Service-Umgebung verwendete Software.
3.3. Der Auftraggeber ist für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Geschäftsprozesse im Kontext des Cloud Service verantwortlich, einschließlich u. a. der Konfiguration der Systemverwaltung und der Einhaltung der Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien, der Batchverarbeitungsanforderungen sowie der sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, die für den Auftraggeber gelten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, SAP die erforderliche ausreichende Dokumentation seiner entsprechenden Prozesse und Auftraggeber-vom Auftraggeber entwickelten Add-ons bereitzustellen, sodass SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann.
3.33.4. Upgrades und Releases.
3.3.1. Der Auftraggeber Eine Aktualisierung der aktuell verwendeten Version des Cloud Service ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases der Cloud-Service-Software verantwortlich. Die technische Installation derartiger Upgrades und neuer Releases wird auf Anfrage von SAP durchgeführt. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release der Cloud-Service-Software verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „aktuell“, dass die Version durch die Mainstream Maintenance (Standardpflege) abgedeckt ist. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben, darf der Auftraggeber die Cloud- Service-Software nicht in anderen Wartungsphasen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Extended Maintenance. Dieser Support wird gemäß den aktuellen Wartungsphasen der SAP-Softwarereleases erbracht, wie in der SAP-Release- und Wartungsstrategie beschrieben, die unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx („Releasestrategie“) einsehbar ist. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte optionale Add-ons im Rahmen der Phase Extended Maintenance verfügbar gemacht werden, wie im Service Description Guide und in der Releasestrategie beschriebenalle zwei Vertragsjahre durchzuführen. Alle Auftraggeber- und Zusätzlichen Add-ons (ausgenommen vom Auftraggeber entwickelten Add-ons, die als RISE with SAP S/4HANA Cloud, Private Edition Cloud Service bereitgestellt werden), Vereinfachungen und Kompatibilitätsprüfungen sind vom Auftraggeber vorzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich, um zu gewährleisten, dass die implementierten Geschäftsprozesse, Backend- und Frontend-Anwendungen sowie Integrationen nach Änderungen an der Cloud-Service-Software funktionsfähig sind.
3.5. Ist SAP aufgrund mangelnder Kooperation seitens des Auftraggebers außerstande, diese Aktualisierungen vorzunehmen, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht.
3.6. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Verbindung mit dem Cloud Service, einschließlich der Internetverbindung zum Übergabepunkt. Die Verantwortlichkeiten von SAP erstrecken sich nicht über den Übergabepunkt hinaus. „Übergabepunkt“ bezeichnet die Firewall (oder, falls VPN für den Zugriff genutzt wird, den Verbindungspunkt vom SAP-Netzwerk zum VPN-Gerät) der IT-Umgebung von SAP, die zur Bereitstellung des Cloud Service genutzt wird.
3.7. Der Auftraggeber ist für den Erwerb aller erforderlichen Rechte von Dritten verantwortlich, die SAP zum Ausführen und Hosten der vom Auftraggeber bereitgestellten Software in der Cloud-Service-Umgebung benötigt. Der Auftraggeber legt SAP auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung dieser Rechte vor. Der Auftraggeber gewährt SAP das einfache Recht zur Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Software ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Cloud Service und nur im für die Bereitstellung des Cloud Service durch SAP erforderlichen Umfang.
3.8. Falls der Auftraggeber die hierin festgelegten Pflichten des Auftraggebers nicht erfüllt, erkennt der Auftraggeber an, dass dies gegebenenfalls zu Verzögerungen führen und zusätzliche Vergütungen nach sich ziehen kann. In dieser Anlage werden die Support-Services festgelegt, die zusätzlich zu den Support-Services von SAP Enterprise Support, Cloud Editions in den Support-Richtlinien für SAP Cloud Services im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden. Diese Anlage gilt nicht für Cloud-Funktionen.
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Samples: Ergänzende Bedingungen Für Sap S/4hana Cloud, Extended Edition