Verarbeitung von Geldübertragungsaufträgen bei Suspendierung oder außerordentlicher Beendigung. (1) Nach Beendigung der Teilnahme eines Inhabers eines technischen TIPS-Nebensystemkontos an TARGET-BBk nimmt die Bank keine weiteren Geldübertragungsaufträge von diesem Inhaber eines technischen TIPS-Nebensystemkontos oder an diesen Inhaber eines technischen TIPS- Nebensystemkontos mehr an. (2) Im Fall der Suspendierung der Teilnahme eines Inhabers eines technischen TIPS- Nebensystemkontos an TARGET-BBk aus anderen als den in Teil I Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a genannten Gründen wird die Bank entweder: a) alle seine eingehenden Geldübertragungsaufträge zurückweisen, b) alle seine ausgehenden Geldübertragungsaufträge zurückweisen oder c) sowohl seine eingehenden als auch ausgehenden Geldübertragungsaufträge zurückweisen. (3) Im Fall der Suspendierung der Teilnahme eines Inhabers eines technischen TIPS- Nebensystemkontos an TARGET-BBk aus den in Teil I Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a genannten Gründen wird die Zentralbank des suspendierten Inhabers eines technischen TIPS- Nebensystemkontos alle seine ein- und ausgehenden Geldübertragungsaufträge zurückweisen. (4) Die Bank wird Instant Payment-Aufträge eines Inhabers eines technischen TIPS- Nebensystemkontos verarbeiten, dessen Teilnahme an TARGET-BBk gemäß Teil I Artikel 25 Absätze 1 oder 2 suspendiert oder beendet wurde und für die die Bank vor der Suspendierung oder Beendigung gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b auf einem technischen TIPS-Nebensystemkonto Mittel reserviert hat. Zusätzlich gelten für die Verarbeitung von Geldübertragungsaufträgen die folgenden Regelungen: 1. Testanforderungen für die Teilnahme an TARGET-BBk
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank