Weitergabe von personenbezogenen Daten Musterklauseln

Weitergabe von personenbezogenen Daten. 8.1 Sofern der Besucher sich damit einverstanden erklärt, kann Xxxxxxxxx persönliche Daten an Sponsoren und Aussteller der ISC weiterleiten (Vor- und Zuname, Titel, Firmenname und E-Mail- Adresse). Prometeus wird sicherzustellen, dass diese Datenempfänger ebenfalls das BDSG anwenden und berücksichtigen, kann dafür aber keine Haftung übernehmen. 8. Transferring Personal Data 8.1 Provided the Participant consents, Prometeus shall be entitled to pass on to ISC sponsors and exhibitors personal data (first and last name, title, name of employer's firm and email address). Prometeus shall ensure that the third party also applies and respects the FDPA; however, Prometeus shall not be liable for such third parties’ actions or inactions. 8.2 Für die Vertragserfüllung ist es erforderlich, dass Prometeus die vom Besucher erhobenen folgenden Daten, - Name des Besuchers, - Titel des Besuchers, - Funktion des Besuchers in der Firma, - Anschrift des Besuchers, - Firmenname des Besuchers, - E-Mail-Adresse des Besuchers zur Kontaktaufnahme, - Telefonnummer des Besuchers zur Kontaktaufnahme, speichert und an andere Dienstleister weitergibt. Die Datenweitergabe erfolgt nur im notwendigen Umfang. Die Daten werden ausschließlich für die Nutzung des Leadtracking-Service verwendet und weitergegeben, mit dem der einzelne Aussteller den Barcode auf der Eintrittskarte scannt und damit die Kontaktdaten des Besuchers erhält. 8.3 Prometeus hat die Dienstleister, die in ihrem Auftrag tätig sind, sorgfältig unter datenschutzrechtlichen Aspekten ausgesucht und schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Die Dienstleister, an die Prometeus Daten weitergibt, sind unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darauf verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, wenn das Erfordernis zur weiteren Verwendung und Speicherung nicht mehr besteht.
Weitergabe von personenbezogenen Daten. Die PCAOB wird die von der APAB erhaltenen personenbezogenen Daten nur an die in Artikel IV Absätze 6 und 8(a) der SOP genannten Stellen weitergeben.2 Beabsichtigt die PCAOB, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, die in Artikel IV Absatz 8 Buchstabe a der SOP genannt werden und bei denen es sich nicht um die US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde handelt, so wird die PCAOB die vorherige schriftliche Zustimmung der APAB einholen und solche personenbezogenen Daten nur weitergeben, wenn der Dritte angemessene Zusicherungen gibt, die mit den Garantien in dieser Vereinbarung in Einklang stehen. Wenn die PCAOB um eine solche vorherige schriftliche Zustimmung ersucht, sollte sie die Art der personenbezogenen Daten, die sie weitergeben möchte, sowie die Gründe und Zwecke, aus denen bzw. für welche die PCAOB 2Einrichtungen, an welche die PCAOB nach amerikanischem Recht vertrauliche Informationen weitergeben darf, sind in Anlage II beschrieben. die personenbezogenen Daten weitergeben will, angeben. Erteilt die APAB nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die zehn Tage nicht überschreiten darf, ihre schriftliche Zustimmung zu einer solchen Weitergabe, wird die PCAOB mit der APAB Gespräche führen und deren etwaige Einwände prüfen. Wenn die PCAOB beschließt, die personenbezogenen Daten ohne die schriftliche Zustimmung der APAB weiterzugeben, wird die PCAOB die APAB über ihre Absicht zur Weitergabe informieren. Die APAB kann dann entscheiden, ob sie die Übermittlung personenbezogener Daten aussetzen will, und wenn sie dies beschließt, wird sie die österreichische Datenschutzbehörde entsprechend informieren. Können die oben genannten angemessenen Zusicherungen von dem Dritten nicht gegeben werden, können die personenbezogenen Daten in Ausnahmefällen an den Dritten weitergegeben werden, wenn die Weitergabe der personenbezogenen Daten aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses erfolgt, so wie diese in den Vereinigten Staaten und in Österreich oder in der Europäischen Union anerkannt sind, einschließlich im Geiste der Gegenseitigkeit der internationalen Zusammenarbeit, oder wenn die Weitergabe für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Bevor die PCAOB personenbezogene Daten an die US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde weitergibt, wird sie von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde angemessene Zusicherungen einholen, die mit den Garantien in dieser Vereinbarung in Einklang stehen. Darüber hinaus wird...
Weitergabe von personenbezogenen Daten. 9.1 Personenbezogene Daten dürfen nur dann an Drittländer oder internationale Organisationen weitergegeben werden, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist und der für die Verarbeitung Verantwortliche dies ausdrücklich schriftlich genehmigt hat. Diese besondere schriftliche Einwilligung wird nur erteilt, wenn sie in Anhang A festgelegt ist. Der Auftragsverarbeiter darf nur solche Übermittlungen an Drittländer oder internationale Organisationen vornehmen, die in Anhang A aufgeführt sind, es sei denn, eine für den Auftragsverarbeiter geltende Bestimmung des Unionsrechts oder des nationalen Rechts verpflichtet den Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung. In diesem Fall unterrichtet der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen vor der Verarbeitung schriftlich über diese Bestimmung, es sei denn, diese Rechtsvorschriften verbieten eine solche Unterrichtung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. 9.2 Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die in Artikel 9.1 genannte schriftliche Zustimmung an weitere Bedingungen knüpfen. Dies gilt einschließlich, aber nicht beschränkt auf, für den Nachweis, dass die in Artikel 9.3 genannten Anforderungen erfüllt sind. Sobald der Auftragsverarbeiter aufgrund der festgelegten Bedingungen nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstleistungen zu erbringen, stellt dies einen Grund für den Auftragsverarbeiter dar, den Vertrag zu kündigen. Der Auftragsverarbeiter ist in einem solchen Fall nicht schadensersatzpflichtig. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist jedoch verpflichtet, die Zahlungsverpflichtungen bis zum Vertragsende zu erfüllen. 9.3 Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf dem Auftragsverarbeiter nur dann erlauben, personenbezogene Daten an Drittländer oder internationale Organisationen zu übermitteln, wenn bzw.: (i) ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 Absatz 3 DSGVO in Bezug auf das betreffende Drittland oder die betreffende internationale Organisation ergangen ist bzw. (ii) geeignete Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO, einschließlich verbindlicher Vorschriften gemäß Artikel 47 DSGVO, in Bezug auf das betreffende Drittland oder die betreffende internationale Organisation vorhanden sind bzw. (iii) eine der spezifischen Bedingungen von Artikel 49 Absatz 1 DSGVO in Bezug auf das betreffende Drittland oder die betreffende internationale Organisation erfüllt ist.
Weitergabe von personenbezogenen Daten. 1. Der Verarbeiter kann die personenbezogenen Daten in Ländern innerhalb der Europäischen Union verarbeiten. Darüber hinaus erteilt der Verarbeitungsverantwortliche dem Verarbei- ter, falls zutreffend, für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ländern außerhalb der Europäischen Union unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften seine Einwilligung. 2. Der Verarbeiter teilt dem Verarbeitungsverantwortlichen auf Wunsch mit, um welches Land oder welche Länder es sich hierbei handelt.
Weitergabe von personenbezogenen Daten. Wir können Ihre personenbezogenen Daten zu den vorgängig genannten Zwecken an folgende Personenkategorien weitergeben: • Steuer-, Prüf- oder sonstige Behörden, wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer anderen Vorschrift verpflichtet sind, diese Daten weiterzugeben (beispielsweise, weil eine Anfrage einer Steuerbehörde oder in Verbindung mit einem voraussichtlichen Rechtsstreit vorliegt) • Externe Dienstleister, die in unserem Namen Leistungen erbringen (darunter externe Berater, Geschäftspartner und professionelle Berater wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter, technische Supportfunktionen und IT-Berater, die Entwicklungs- und Testarbeiten an den technologischen Systemen unseres Unternehmens durchführen) • Anbieter extern vergebener IT-Dienstleistungen und Speicheranbieter, wenn eine entsprechende Verarbeitungsvereinbarung (oder vergleichbare Absicherung) vorliegt • Marketingtechnologieplattformen und -lieferanten • Dritte, in deren Namen, Unterstützung oder Auftrag wir Dienstleistungen. Im Falle einer Datenverarbeitung durch Dritte bleibt Bikeschule-Emmental weiterhin die verantwortliche Stelle. Sollte Bikeschule-Emmental zukünftig mit einem anderen Unternehmen oder einer Gesellschaft verschmelzen oder von diesem/dieser erworben werden (bzw. aussagekräftige Diskussionen über eine solche Möglichkeit bestehen), dann können wir Ihre personenbezogenen Daten an die (zukünftigen) neuen Eigentümer des Unternehmens oder der Gesellschaft weitergeben.
Weitergabe von personenbezogenen Daten. NOVASOL gibt in notwendigem Umfang relevante personenbezogene Daten an Vermieter/Mieter, andere Gesellschaften im NOVASOL-Konzern, Geschäftspartner, wie zum Beispiel Reisebüros, Vermietungsportale, Kreditkartenfirmen, Versicherungsgesellschaften und Reinigungsfirmen sowie öffentliche Behörden im Hinblick darauf weiter, die Vermietung durchführen und optimieren und damit NOVASOLs Verpflichtungen erfüllen zu können, die korrekte und sichere Bezahlung einziehen zu können oder in dem Maß, wie es gemäß geltender Gesetze erforderlich ist. Wenn Sie Ihr gesondertes Einverständnis hierzu erteilt haben, gibt NOVASOL Ihre personenbezogenen Daten an ausgewählte Geschäftspartner im Hinblick darauf weiter, dass diese Sie gesondert mit guten Angeboten etc. kontaktieren können. Sie können Ihr Einverständnis immer durch eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse widerrufen: xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx NOVASOL übermittelt personenbezogene Daten nur in Länder außerhalb der EU/des EWR in einem notwendigen Umfang und nur dorthin, wo NOVASOL geeignete Garantien für ein angemessenes Schutzniveau sichergestellt hat, entweder weil die Europäische Kommission eine Entscheidung zur Angemessenheit des Schutzniveaus in dem betreffenden Land getroffen hat, oder über das sogenannte „Privacy Shield“-Programm oder über von der Europäischen Kommission erlassene Standardbestimmungen zum Datenschutz. Nähere Informationen hierzu können Sie anfordern durch eine E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx
Weitergabe von personenbezogenen Daten. Der Veranstalter erhebt personenbezogene Daten laut Richtlinien der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Mit Weitergabe der erhobenen Daten durch den Veranstalter unterschreibt der Kooperationspartner eine Bestätigung, dass die Daten ausschließlich zur Zusendung von veranstaltungsbezogenen Inhalten verwendet werden. Insbesondere zählen dazu Inhalte aus Vorträgen und Workshops.
Weitergabe von personenbezogenen Daten. Wenn Sie als Arbeitnehmer von Unify oder einem Tochterunternehmen eine Schulung absolvieren, so wird eine Aufstellung der von Ihnen absolvierten Xxxxxx sowie die jeweiligen Testergebnisse an Ihren Arbeitgeber zur Auswertung übermittelt. Soweit in Ihrem Unify-Unternehmen besondere Vereinbarungen mit dem Betriebsrat getroffen worden sind, werden diese selbstverständlich beachtet. Falls Sie Mitarbeiter eines unserer Partner-Unternehmen sind, informieren wir Sie darüber, dass eine Übersicht der einzelnen Kurse, die Sie gebucht und an denen Sie teilgenommen haben, an das jeweilige Partner- Unternehmen übermittelt werden kann. Zur Erfüllung der unter Abschnitt 2 genannten Zwecke kann es nötig sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten anderen Unternehmen und Unternehmensteilen von Unify innerhalb und außerhalb Europas übermitteln, etwa um internationale Trainingsangebote grenzüberschreitend verwalten zu können. Die Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus stellen wir dabei jeweils durch geeignete Maßnahmen sicher. Im Übrigen werden wir Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten. Übermittlungen persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

Related to Weitergabe von personenbezogenen Daten

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.