Verbindliche Sprachfassungen. Das Abkommen, das in allen EU-Amtssprachen gleichermaßen verbindlich sein sollte, sollte eine entsprechende Sprachenklausel enthalten.
Verbindliche Sprachfassungen. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache und in Hindi abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. 10. Juli 2020 K.N. VYAS 15. Juli 2020
Verbindliche Sprachfassungen. Geschehen zu Washington D.C. am zwanzigsten Dezember zweitausendsechs in jeweils zwei Urschriften in dänischer, deut- scher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechi- scher, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slo- wakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungari- scher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Auslegungsschwierigkeiten geht der englische Wortlaut vor. Xx vládu Spojených států amerických For regeringen for Amerikas Forenede Stater Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Ameerika Ühendriikide valitsuse nimel Για την Κυβερνηση των Ηνωμενων Πολιτειων τησ Αμερικησ For the Government of the United States of America Pour le gouvernement des États-Unis d’Amérique Per il governo degli Stati Uniti d’America Amerikas Savienoto Valstu valdības vārdā Jungtinių Amerikos Valstijų vyriausybės vardu az Amerikai Egyesült Államok kormánya részéről Għall-Gvern ta’ l-Istati Uniti ta’ l-Amerika Voor de regering van Verenigde Staten van Amerika W imieniu rządu Stanów Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxx xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx xx Xxxxxxx Xx vládu Spojené štáty americké Za vlado Združene države Amerike Amerikan yhdysvaltojen hallituksen puolesta För Amerikas förenta staters regering Name: ENERGY STAR Gemeinsames Emblem: Der Name ENERGY STAR und das gemeinsame Emblem sind Marken des Umweltbundesamts der USA (US-EPA). Als solche dürfen dieser Name und das gemeinsame Emblem nur entsprechend den folgenden Leitlinien und der Partnerschafts- vereinbarung oder dem von den Teilnehmern des ENERGY STAR-Kennzeichnungsprogramms unterzeichneten Anmelde- formular der Europäischen Kommission verwendet werden. Diese Leitlinien sind denjenigen mitzuteilen, die ENERGY STAR- Unterlagen in Ihrem Namen ausarbeiten. Das US-EPA und die Europäische Kommission (im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft) wachen über die ordnungsgemäße Verwendung des Namens ENERGY STAR und des gemeinsamen Emblems. Dazu gehört die Überwachung der Verwendung dieser Zeichen auf dem Markt und das direkte Tätigwerden gegenüber jedweder Organisa- tion, die diese vorschriftswidrig oder unbefugt verwendet. Eine missbräuchliche Verwendung der Zeichen kann u. a. den Ausschluss des Teilnehmers vom ENERGY STAR-Kennzeichnungsprogramm sowie im Falle der Einfuhr vorschriftswidrig gekennzeichneter Geräte in die USA deren etwaige Beschlagnahme durch die US-Zollbehörden n...