Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe Musterklauseln

Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe. SIE UND eCI VEREINBAREN, DASS BEIDE PARTEIEN ANSPRüCHE GEGEN DIE JEWEILS ANDERE PARTEI NUR AUF INDIVIDUELLER BASIS UND NICHT ALS KLÄGER ODER MITGLIED EINER SAMMELKLAGE ODER IN PROZESSSTANDSCHAFT GELTEND MACHEN KÖNNEN. SOFERN SIE UND eCI NICHTS ANDERES VEREINBAREN, DARF DAS ZUSTÄNDIGE SCHIEDSGERICHT NICHT MEHR ALS DIE ANSPRüCHE EINER PERSON ODER PARTEI ZUSAMMENFASSEN ODER VERBINDEN UND DARF AUCH NICHT AUF ANDERE WEISE üBER IRGENDEINE FORM EINER ZUSAMMENGEFASSTEN KLAGE, SAMMELKLAGE ODER IN PROZESSSTANDSCHAFT ERHOBENEN KLAGE ENTSCHEIDEN. XXXxXXX HINAUS KANN DAS SCHIEDSGERICHT ANSPRüCHE (EINSCHLIESSLICH GELD-, UNTERLASSUNGS- UND FESTSTELLUNGSANSPRüCHE) NUR ZUGUNSTEN DER EINZELNEN PARTEI, DIE DIE ANSPRüCHE GELTEND MACHT, UND NUR IN DEM UMFANG ZUSPRECHEN, DER ERFORDERLICH IST, UM DEN ANSPRUCH ZU BEFRIEDIGEN, DER DURCH DAS INDIVIDUELLE VORBRINGEN DIESER PARTEI GELTEND GEMACHT WIRD. WIRD EINER PARTEI EIN ANSPRUCH ZUGESPROCHEN, HAT DIES KEINERLEI AUSWIRKUNGEN AUF ANDERE NUTZER. Wenn ein Gericht entscheidet, dass das anwendbare Recht die Durchsetzung einer der Bestimmungen dieses Absatzes in Bezug auf einen bestimmten Anspruch oder auf ein bestimmtes Rechtsbegehren (beispielweise einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung) ausschließt, dann muss dieser Anspruch oder dieses Rechtsbegehren (und nur dieser Anspruch oder dieses Rechtsbegehren) von dem Schiedsverfahren abgetrennt werden und kann vor einem staatlichen Gericht geltend gemacht werden, vorbehaltlich des Rechts von Ihnen und eCI, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. Sämtliche anderen Ansprüche müssen im Wege des Schiedsverfahrens geltend gemacht werden.
Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe. SIE UND eCI VEREINBAREN, DASS BEIDE PARTEIEN ANSPRüCHE GEGEN DIE JEWEILS ANDERE PARTEI NUR AUF INDIVIDUELLER BASIS UND NICHT ALS KLÄGER ODER MITGLIED EINER SAMMELKLAGE ODER IN PROZESSSTANDSCHAFT GELTEND MACHEN KÖNNEN. SOFERN SIE UND eCI NICHTS ANDERES VEREINBAREN, DARF DAS ZUSTÄNDIGE SCHIEDSGERICHT NICHT MEHR ALS DIE ANSPRüCHE EINER PERSON ODER PARTEI ZUSAMMENFASSEN ODER VERBINDEN UND DARF AUCH NICHT AUF ANDERE WEISE üBER IRGENDEINE FORM EINER ZUSAMMENGEFASSTEN KLAGE, SAMMELKLAGE ODER IN PROZESSSTANDSCHAFT ERHOBENEN KLAGE ENTSCHEIDEN. XXXxXXX HINAUS KANN DAS SCHIEDSGERICHT ANSPRüCHE (EINSCHLIESSLICH GELD-, UNTERLASSUNGS- UND FESTSTELLUNGSANSPRüCHE) NUR ZUGUNSTEN DER EINZELNEN PARTEI, DIE DIE ANSPRüCHE GELTEND MACHT, UND NUR IN DEM UMFANG ZUSPRECHEN, DER ERFORDERLICH IST, UM DEN ANSPRUCH ZU BEFRIEDIGEN, DER DURCH DAS INDIVIDUELLE VORBRINGEN DIESER PARTEI GELTEND GEMACHT WIRD. WIRD EINER PARTEI EIN ANSPRUCH ZUGESPROCHEN, HAT DIES KEINERLEI AUSWIRKUNGEN AUF ANDERE NUTZER. Wenn ein Gericht

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzuzeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 216675 % 0,63 % Summe 216675 0,63% b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe offen 1551011 4,48 % Summe 1551011 4,48 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -