Verbotene Nutzung. 11.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.
Verbotene Nutzung. 11.1 Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Mietgegenstandes berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teil- nahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, sowie das Befahren von ungesichertem Gelände, die Begehung von Zoll- und sonstigen Straf- taten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter/Fahrer ist es untersagt das Fahrzeug wie folgt zu verwenden.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zu Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn dies nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung: für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehen Gelände, Straßen und Plätzen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
Verbotene Nutzung. Mieter und berechtigte Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht verwenden
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist gestattet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug • zur Teilnahme an Festival oder ähnlichen Veranstaltungen • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen Gegenständen (sowie radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas) • zur Begehung von Zoll- oder sonst. Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht wird • zur Weitervermietung, Verleihung oder gewerblicher Nutzung • unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, zu verwenden. Die Mitnahme von Haustieren im Wohnmobil ist nicht erlaubt. Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet. Durch Haustiere oder Rauchen entstehende Reparaturen und Reinigungskosten an Möbeln und Polstern und dergleichen werden dem Mieter auferlegt.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zu verwenden. Die Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder allen sonstigen gefährlichen Stoffen durchzuführen. Die Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Jegliche Weitervermietung oder Verleihung ist verboten. Der Mieter hat bei jeglichen Unfällen die Polizei zu verständigen und die Aufnahme eines Protokolls zu verlangen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Schadensprotokoll noch am Unfallort peinlichst genau auszufüllen und dies dem Vermieter Vorab unverzüglich zu übermitteln, sowie das Originalprotokoll bei Fahrzeugrückgabe an den Vermieter auszuhändigen. Der Mieter darf bei jeglichen Unfallschäden keinerlei gegnerische Ansprüche in irgendeiner Form anerkennen. Nichtbeachtung der vorgenannten Vorschriften lassen den Mieter für alle Schäden persönlich und unbeschränkt haften.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist es untersagt, den Wohnwagen zweckentfremdend zu benutzen. Der Wohnwagen darf nur stationär genutzt werden. Weiterhin wird die Weitervermietung oder Verleihung an Dritte untersagt. Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Die Nutzung des Wohnwagens über die für die Nutzung vorgesehene Personenzahl von max. 5 Personen ist nicht gestattet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen Gegenständen (sowie radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas) • zur Begehung von Zoll- oder sonst. Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht wird. • zur Weitervermietung, Verleihung oder gewerblicher Nutzung • unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, zu verwenden. Die Mitnahme von Haustieren im Wohnmobil sind nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet und muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet Durch Haustiere oder Rauchen entstehende Reparaturen und Reinigungskosten an Möbeln und Polstern und dergleichen werden dem Mieter auferlegt.