Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zu Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn dies nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung: für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehen Gelände, Straßen und Plätzen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter bzw. Fahrer ist es streng untersagt, das Fahrzeug zu verwenden - zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, - zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen (Ausnahme: mitgeführte Gasflaschen) - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten - zur Weitervermietung oder Weiterverleihung.
Verbotene Nutzung. Mieter und berechtigte Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht verwenden
a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Tests u.ä.,
b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme von Campinggas in den dafür vorgesehenen Spezial-Staufächern,
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
d) zur Weitervermietung oder zum Verleih,
e) zum Abschleppen von Fahrzeugen. Die Mitnahme von Haustieren aller Art ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten, bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für den Aufwand zur Beseitigung der entstandenen Folgen.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist gestattet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist es untersagt, den Wohnwagen zweckentfremdend zu benutzen. Der Wohnwagen darf nur stationär genutzt werden. Weiterhin wird die Weitervermietung oder Verleihung an Dritte untersagt. Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Die Nutzung des Wohnwagens über die für die Nutzung vorgesehene Personenzahl von max. 5 Personen ist nicht gestattet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug • zur Teilnahme an Festival oder ähnlichen Veranstaltungen • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen Gegenständen (sowie radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas) • zur Begehung von Zoll- oder sonst. Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht wird • zur Weitervermietung, Verleihung oder gewerblicher Nutzung • unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, zu verwenden.
Verbotene Nutzung. 11.1 Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Mietgegenstandes berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teil- nahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, sowie das Befahren von ungesichertem Gelände, die Begehung von Zoll- und sonstigen Straf- taten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt.
11.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter bzw. Fahrer ist es streng untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, • zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, • zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, • zur Weitervermietung oder Weiterverleihung.
Verbotene Nutzung a) Die Fahrzeuge des Autoparat e.V. Coburg durfen nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Nicht gestattet sind Geländefahrten, Fahrschulubungen sowie die Vorbereitung oder Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und jede andere zweckentfremdende Nutzung.
b) Die Fahrzeuge durfen insbesondere nicht unter Einfluß von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtuchtigkeit einschränken, gefuhrt und nicht zu strafbaren Handlungen oder zur gewerbsmäßigen Beförderung von Fahrgästen benutzt werden. Im ubrigen wird darauf hingewiesen, daß fur Fahrer ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren nach Genuss von Alkohol oder sonstiger Rauschmittel kein Versicherungsschutz besteht.
c) In den Fahrzeugen besteht Rauchverbot.
Verbotene Nutzung. 11.1 Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Mietgegenstandes berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die
11.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß
11.3 Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der
11.4 Gewerbliche Personen- oder Fernverkehrsbeförderungen, Fahrschulübungen, Geländefahrten sind nicht gestattet.