Verbotene Nutzung Musterklauseln

Verbotene Nutzung. 11.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände. 11.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
Verbotene Nutzung. Mieter und berechtigte Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht verwenden a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Tests u.ä., b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme von Campinggas in den dafür vorgesehenen Spezial-Staufächern, c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, d) zur Weitervermietung oder zum Verleih, e) zum Abschleppen von Fahrzeugen. Die Mitnahme von Haustieren aller Art ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten, bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für den Aufwand zur Beseitigung der entstandenen Folgen.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter bzw. Fahrer ist es streng untersagt, das Fahrzeug zu verwenden - zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, - zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen (Ausnahme: mitgeführte Gasflaschen) - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten - zur Weitervermietung oder Weiterverleihung.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug - zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen Gegenständen (sowie radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, mitgeführte Campinggas) - zur Begehung von Zoll- oder sonst. Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht wird. - zur Weitervermietung, Verleihung oder gewerblicher Nutzung - unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, zu verwenden.
Verbotene Nutzung. 11.1 Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Mietgegenstandes berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, sowie das Befahren von ungesichertem Gelände, die Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. 11.2 Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt. 11.3 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug • zur Teilnahme an Festival oder ähnlichen Veranstaltungen • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen Gegenständen (sowie radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas) • zur Begehung von Zoll- oder sonst. Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht wird • zur Weitervermietung, Verleihung oder gewerblicher Nutzung • unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, zu verwenden.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist gestattet.
Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist es untersagt, den Wohnwagen zweckentfremdend zu benutzen. Der Wohnwagen darf nur stationär genutzt werden. Weiterhin wird die Weitervermietung oder Verleihung an Dritte untersagt. Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Die Nutzung des Wohnwagens über die für die Nutzung vorgesehene Personenzahl von max. 5 Personen ist nicht gestattet.
Verbotene Nutzung. Für folgende Zwecke darf RUUT nicht verwendet werden: • Wenn es aufgrund eines anwendbaren Gesetzes verboten oder unzulässig ist; • Wenn Sie in einem Land wohnen, das wir nicht unterstützen; • Wenn Sie oder der Empfänger an der Bereitstellung von verbotenen Waren oder Dienstleistungen beteiligt sind oder beteiligt zu sein scheinen oder ohne eine erforderliche Lizenz für die zu bezahlende Ware oder Dienstleistung handeln; • Wenn Sie oder der Empfänger am Handel mit Drogen oder Drogenutensilien, Material, das Gewalt, Hass oder jugendgefährdende Inhalte zum Gegenstand hat, Waren oder Dienstleistungen, die illegale Aktivitäten fördern oder erleichtern oder die Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen, Krypto- Währungen, Schneeball- oder Schneeballverkaufssystemen beteiligt sind; • Wenn Sie oder der Empfänger Finanzdienstleistungen oder Glücksspiele anbieten; • Wenn Sie oder der Empfänger mit Waffen, militärischen oder halbmilitärischen Gütern, militärischer Software oder Technologie, Chemikalien, Medikamenten, Saatgut oder Pflanzen, Nahrungsergänzungsmitteln, alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Schmuck, Edelmetallen oder - steinen handeln.
Verbotene Nutzung. 10.1. Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Mietgegenstands berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, sowie das Befahren von ungesichertem Gelände, die Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind. Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt. 10.2. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblicher Vorschriften und technischer Regeln, insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstands zu beachten, und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. 10.3. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. 10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Chemietoilette und den Abwassertank an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Stellen zu entsorgen und nicht gegen Umweltgesetze zu verstoßen. 10.5. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. 10.6. Zuwiderhandlungen gegen eine Pflicht bzw. Nichterfüllung einer der Pflichten, berechtigt den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.