Rechte am geistigen Eigentum Musterklauseln

Rechte am geistigen Eigentum. 9.1 In dieser Klausel 9 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 9.2 Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich Nutzungs- und Verwertungsrechte an Urheberrechten bezüglich Aufzeichnungen, wissenschaftlicher Dokumente, Primärdaten oder elektronischer Instrumente zur Datenverwaltung), die im Rahmen einer Leistung entstehen, sind und bleiben das Eigentum des Unternehmens, sofern sie nicht anderweitig ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart werden. 9.3 Das Eigentum und die Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich der Urheberrechte an den Berichten bleiben beim Unternehmen. Sobald der Kunde all seine mit dem Vertrag eingegangenen Pflichten, einschließlich Zahlung der Vergütung, erfüllt hat, erhält der Kunde gemäß Xxxxxxx 10 vorbehaltlich der Bedingungen der Unterklausel 9.2 und dieser Unterklausel 9.3 eine unwiderrufliche, gebührenfreie, nicht- ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Berichts (einschließlich des Rechts auf Unterlizenzierung). 9.4 Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum bezüglich aller Dienstleistungsmarken, Markenzeichen, Gütesiegel und sonstige Namen und Logos, deren Inhaber das Unternehmen ist, bleiben das Eigentum des Unternehmens und können von dem Kunden weder verkauft noch lizenziert werden. 9.5 Mit Erteilung der Bescheinigung gewährt das Unternehmen dem Kunden entsprechend den geltenden Nutzungsbedingungen (in der jeweils geltenden Fassung), die bei jeder Zertifizierung ausgegeben werden und außerdem auf Nachfrage erhältlich sind, eine Lizenz zur Nutzung des/der Gütesiegel(s) und Logos für die Geltungsdauer der Zertifizierung. 9.6 Der Kunde stellt das Unternehmen gegen sämtliche Schäden frei, bezüglich derer das Unternehmen unter Umständen aufgrund einer Behauptung, wonach die Verwendung von Daten, Ausrüstung oder sonstiger vom Kunden für die Erbringung der Leistungen gelieferten Materialien gegen Rechte Dritter an geistigem Eigentum verstoßen, haftbar gemacht wird. 9.7 Mit Ausnahme des in Klausel 10 vorgesehenen Nutzungsrechts gewährt dieser Vertrag keiner Partei irgendwelche Rechte an einem Namen oder einer Marke der anderen Partei und ist auch nicht entsprechend auszulegen. Keiner Partei steht in Verbindung mit einer Publikation ein Recht am Namen der anderen Partei zu, genauso wenig darf sie ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung oder eine anderweitige öffentliche Bekanntgabe hinsichtlich dieses Vertrags, der Leistungen oder einer zwischen den Parteien er...
Rechte am geistigen Eigentum. 5.1 Alle Urheberrechte, Patentrechte, Firmenrechte, Markenrechte und andere gewerbliche Schutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum sowie alle gleichartigen Rechte zum Schutz von Informationen, die sich auf den Service der GBTEC AG beziehen, sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum der GBTEC AG. Keine Regelung in einem Angebot (Offerte), einer Bestellung und/oder einem Vertrag (einschließlich dieser besonderen Nutzungsbedingungen) darf so verstanden werden, dass sie zu einem vollständigen oder teilweisen Übergang dieser Rechte an den Kunden führt, noch wird ein solcher Übergang beabsichtigt oder kann als solcher verstanden werden. 5.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, eine Kennzeichnung in Bezug auf Rechte am geistigen Eigentum auf dem Service zu ändern, zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, eine Marke, einen Handelsnamen, ein Logo oder einen Domainnamen der GBTEC AG oder einen ähnlichen, damit verwechselbaren Namen registrieren zu lassen.
Rechte am geistigen Eigentum. Die Parteien unternehmen im Einklang mit Artikel 15 des Abkommens Schritte, um
Rechte am geistigen Eigentum. Alle Rechte am geistigen Eigentum an den Programmen, dem Betriebssystem, der integrierten Software und allem, was im Rahmen des Rahmenvertrags entwickelt oder ausgeliefert wird, verbleiben bei Oracle oder den Lizenzgebern von Oracle.
Rechte am geistigen Eigentum. Sämtliche Zeichnungen, Daten, Gestaltungen, Werkzeuge, Ausrüstung, Verfahren, Konstruktionsänderungen, Erfindungen, Geschäfts- geheimnisse, Urheberrechte, Patente, Patentanmeldungen, Warenzeichen, Handelsaufmachungen und alle anderen Informationen technischer oder sonstiger Art, die von oder für Tennant im Rahmen der Herstellung von hierunter vertriebenen, geschaffenen oder lizenzierten Waren entwickelt, erstellt oder bereitgestellt wurden, einschließlich abgeleiteter Werke, sind und bleiben alleiniges Eigentum von Tennant (oder seinen etwaigen Lizenzgebern), und Tennant kann sie für alle beliebige Zwecke und für alle anderen natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich Tennant, verwenden. Der Käufer darf keine Waren rückentwickeln.
Rechte am geistigen Eigentum. “ bezeichnet alle Arten von Patenten, Designrechte, Gebrauchsmuster oder vergleichbare Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Halbleiterschutzrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Geheimhaltungsrechte, Marken, Handelsnamen und Dienstleistungsmarken sowie alle anderen immateriellen Eigentumsrechte, die weltweit in irgendeiner Rechtsordnung anerkannt werden, einschließlich diesbezüglicher Anmeldungen und Eintragungen aufgrund gesetzlicher Regelungen, des Gewohnheitsrechts oder vertraglicher Regelungen, unabhängig davon, ob diese formal begründet und gesichert sind, bereits bestehen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben, eingeklagt oder geltend gemacht werden.
Rechte am geistigen Eigentum. 11.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum im Hintergrund verbleiben bei der betreffenden Partei, die Eigentümerin dieser Rechte im Hintergrund ist. 11.2 Der Kontoinhaber bestätigt, dass die Lösungen und Dokumentationen Eigentum von Xxxxxx, Xxxxxx' Lizenzgebern oder Drittanbietern sind und im ausschliesslichen Besitz von Xxxxxx, Xxxxxx' Lizenzgebern oder Drittanbietern bleiben. Xxxxxx oder der Anbieter gewährt oder überträgt keine Rechte an den Lösungen und/oder der Dokumentation, mit Ausnahme der beschränkten Lizenz zu deren Nutzung, wie in der Vereinbarung dargelegt, und diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, als würde sie einer Partei eine Lizenz, Unterlizenz, ein Urheberrecht, Eigentumsrecht oder einen anderen Anspruch gegen oder ein Interesse an den geistigen Eigentumsrechten der anderen Partei gewähren. 11.3 Alle Rechte am geistigen Eigentum in: (a) den Produkten (einschliesslich Inhalte von Assessment- antworten, die als Antwort auf eine Einladung zu einem Assessment eingegangen sind); (b) anonymen Daten, die der Anbieter oder Xxxxxx vom Kontoinhaber gesammelt hat, einschliesslich (aggregierten) Daten, die Xxxxxx aus den Assessmentaufforderungen und den als Antwort auf die Assessmenteinladung erhaltenen Assessmentantworten ableitet («Assessmentdaten»), gehören Xxxxxx oder dem Anbieter (sofern relevant) und verbleiben bei Xxxxxx oder dem Anbieter (sofern relevant) bedingungslos und unmittelbar nach ihrer Erstellung und der Kontoinhaber hat keine Recht an den Produkten oder am Inhalt der Assessmentantworten, ausser in Übereinstimmung mit der dem Kontoinhaber in Absatz 6.1(a) gewährten Lizenz. Dementsprechend überträgt der Kontoinhaber alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und den Assessmentdaten mit voller Gewähr für alle Zwecke, Anwendungen und Nutzungsbereiche (einschliesslich durch Abtretung künftiger geistiger Eigentumsrechte) an Xxxxxx oder den Anbieter (sofern relevant), einschliesslich des Rechts, Klage gegen frühere, gegenwärtige und künftige Schäden zu erheben und andere Rechtsbehelfe in Bezug auf jegliche Verletzung zu ergreifen. Der Kontoinhaber muss und wird dafür sorgen, dass seine Unterauftragnehmer entsprechende Dokumente ausfertigen und Handlungen vornehmen, die Thomas oder der Anbieter für nötig erachten, um Abschnitt 11.3 Wirkung zu verleihen. 11.4 Gemäss Absatz 11.3 behält der Kontoinhaber alle seine geistigen Eigentumsrechte an seinem Inhalt. Weder Xxxxxx noch der Anbieter beanspruchen das Eigentum an den Inhalten des Ko...
Rechte am geistigen Eigentum. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Software, die Dokumentation, APIs und die Leistungen der SSA sowie alle Änderungen, Korrekturen, Fehlerbehebungen, Upgrades, Übersetzungen, Modifikationen und Erzeugnisse davon (ungeachtet von welcher Person erstellt) verbleiben bei Solibri und/oder ihren Lizenzgebern. Unberührt hiervon bleiben etwaige geistige Eigentumsrechte des Lizenznehmers an seinen „spezifischen Regeln des Lizenznehmers“ und den vom Lizenznehmer selbst entwickelten Verbesserungen („Verbesserungsmaßnahmen des Lizenznehmers“), mit Ausnahme von den Teilen, die APIs oder andere Codes oder Materialien von Solibri und/oder seinen Lizenzgebern beinhalten. Der Lizenznehmer räumt Xxxxxxx hiermit während und nach der Laufzeit des Vertrages ein unbefristetes, unwiderrufliches, übertragbares, unterlizenzierbares und unentgeltliches Recht ein, die spezifischen Regeln des Lizenznehmers und die vom Lizenznehmer vorgenommenen Verbesserungen („Verbesserungsmaßnahmen des Lizenznehmers“) sowie alle Änderungen, Korrekturen, Bearbeitungen, Updates, neuen Versionen, Erweiterungen und Ableitungen davon in jeglicher Form und zu jedem Zweck, wie beispielsweise zur Entwicklung und Verwaltung der Software, der APIs, der SSA und der Dokumentation, zu verwenden, zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, offenzulegen und zu veröffentlichen. Durch die Bereitstellung der spezifischen Regeln des Lizenznehmers oder durch den Lizenznehmer vorgenommene Verbesserungen entsteht keine vertrauliche, treuhänderische, stillschweigende vertraglich oder andere Beziehung zwischen dem Lizenznehmer und Solibri, die über die vorliegende Vereinbarung hinausgeht. Dies bedeutet beispielsweise, dass, wenn der Lizenznehmer die spezifischen Regeln des Lizenznehmers oder die vom Lizenznehmer vorgenommenen Verbesserungen an Solibri übermittelt, keine Vergütung und kein Entgelt an den Lizenznehmer zu zahlen ist. Der Lizenznehmer garantiert Solibri gegenüber, dass der Lizenznehmer über die notwendigen Rechte verfügt, um Solibri eine solche Lizenz zu gewähren.
Rechte am geistigen Eigentum. 14.1 Alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an der/den Webseite(n) und/oder Dienstleistung(en) und an von VONQ entwickelten und/oder dem Kunden durch VONQ zur Verfügung gestellten Software, Hardware, anderen Materialien und Informationen, wie Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote, Modelle, Techniken, Datendateien sowie das damit verbundene Vorbereitungsmaterial, liegen ausschließlich bei VONQ oder dessen Lizenzgebern. Die Nutzung der Webseiten und/oder Dienstleistung(en) stellt keine Lizenz zur Nutzung derartiger geistiger oder gewerblicher Eigentumsrechte dar, außer in dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Umfang. 14.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Teile der Webseite(n) und/oder der Dienstleistung(en), die Nutzung der Webseite(n) und/oder der Dienstleistung(en) oder den Zugriff auf die Webseite(n) und/oder die Dienstleistung(en) weder zu reproduzieren, noch zu duplizieren, zu kopieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen, es sei denn, er hat zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VONQ dazu eingeholt. 14.3 Customer hereby guarantees that it holds all necessary intellectual property rights (such as but not limited to copyrights, trademark rights, moral rights, etc.) in all data, information and/or Content submitted by Customer to VONQ and guarantees that it does not infringe any third party rights. Customer indemnifies VONQ from claims from third parties with regard to these rights. 14.4 Der Kunde räumt VONQ hiermit das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, lizenzgebührenfreie und unbefristete Recht ein, das Markenzeichen, den Text, das Logo, die Marke, die (kommerziellen) Fotos sowie die in diesen Fotos abgebildeten Sujets ebenso wie den gesamten Inhalt, den der Kunde VONQ zur Erfüllung des Vertrages übermittelt hat, in Ausübung der Vereinbarung zu nutzen. Darüber hinaus berechtigt der Kunde VONQ, Logos, Markenzeichen, Bilder etc. zu ändern (d. h. Vergrößern, Verkleinern, Entfärben von Farblogos auf Schwarz-Weiß) und diese geänderten Bilder bei der Durchführung der Vereinbarung z. B. auf Drittanbieter-Plattformen und in Job Marketing Kampagnen zu verwenden. VONQ ist berechtigt, Inhalte in eigenen Datenbanken zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen und/oder Dritten im Zuge der Veröffentlichung mit Dritten diese Rechte einzuräumen oder zu übertragen. VONQ hat Anspruch auf die Datenbankrechte an d...
Rechte am geistigen Eigentum. 8.1 Alle gewerblichen Schutzrechte, Rechte am geistigen Eigentum und/oder am Knowhow betreffend oder im Zusammenhang mit den Produkten (“Rechte am geistigen Eigentum“) sind und bleiben Eigentum von FrieslandCampina. An den Kunden werden aufgrund eines Vertrages oder anderer Dokumente keine Rechte am geistigen Eigentum übertragen. Der Kunde erwirbt auch keine Lizenzen an Rechten am geistigen Eigentum, auch wenn die Produkte speziell für den Kunden konzipiert, entwickelt und/oder hergestellt worden sind. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, FrieslandCampina unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er bemerkt, dass ein Dritter ein FrieslandCampina zustehendes Recht am geistigen Eigentum verletzt oder zu verletzen droht, oder wenn ein Dritter der Ansicht ist, dass ein Produkt die diesem Dritten zustehenden gewerblichen Schutzrechte, Rechte am geistigen Eigentum oder am Knowhow verletzt.