Verbrauchsgüterkauf Musterklauseln

Verbrauchsgüterkauf. (§§ 474ff. BGB) und die Rechte des Bestellers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
Verbrauchsgüterkauf. Unsere Produkte sind für den beruflichen oder gewerblichen Gebrauch konzipiert. Falls wir vom Besteller keinen anderweitigen Hinweis bekommen, gehen wir deshalb als Grundlage des Liefervertrages (§ 313 Abs. 2 BGB) davon aus, dass der Endabnehmer des Produktes kein "Verbraucher" im Sinne des § 12 BGB ist, d.h. keine "natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann". Andernfalls bleiben diejenigen nicht abdingbaren gesetzlichen Ansprüche, die sich für den Besteller den Bestimmungen über den "Verbrauchsgüterkauf" ergeben, von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unberührt; wir behalten uns aber vor, wegen unserer in diesem Fall weiterreichenden Verpflichtungen einen angemessenen Preisaufschlag zu vereinbaren.
Verbrauchsgüterkauf. 11 Von praktisch weitreichender Bedeutung ist, dass die kaufvertraglichen Regeln der §§ 433 ff. BGB in dem Fall eine Sonderregel enthalten, dass es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf. ART. 128 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)
Verbrauchsgüterkauf. (§§ 478, 445a, 445b BGB) bleiben von den vorstehenden Regelungen unter VII (1) bis (2) unberührt.
Verbrauchsgüterkauf. (1) Soweit ein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB vorliegt, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den speziellen gesetzlichen Vorschriften der §§ 474 bis 479 BGB.