Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1 Die Besonderen PERI Bedingungen für Vormontagen von Schalungen am PERI Standort gelten für zwischen PERI und dem Besteller vereinbarte Vormontagen, die keine Schalungsvormontagen gem. Ziff. D. 2 sind und am PERI Standort durchzuführen sind.
1.2 Soweit nicht anders angegeben wird der Kunde als „Besteller“ bezeichnet.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. (1) Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens und alle von der Aufnahmepartei eingegangenen Verpflichtungen sowie alle Vorrechte, Immunitäten, Vergünstigungen oder Zugeständnisse, die der EUPOL Proxima oder dem EUPOL- Proxima-Personal gewährt werden, finden nur im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei Anwendung.
(2) Im Sinne dieses Abkommens gelten folgende Begriffsbe- stimmungen:
a) „EUPOL Proxima“: die Polizeimission der Europäischen Union im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei, die vom Rat in der Gemeinsamen Aktion 2003/681/GASP vom 29. September 2003 eingesetzt wurde und die Folgendes einschließt: die verschiedenen Teilstreitkräfte, die Einsatzkräfte, die Einheiten, das Hauptquartier und das Personal, das im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei einge- setzt wird und der EUPOL Proxima zugewiesen ist;
b) „Leiter der Mission“: der Leiter der Mission/Polizeichef der EUPOL Proxima, der vom Rat der Europäischen Union ernannt wird;
c) „EUPOL-Proxima-Personal“: der Leiter der Mission, das abge- ordnete Personal sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten als auch aus den Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die von der EU eingeladen wurden, sich an der EUPOL Proxima zu betei- ligen, sowie das internationale Personal, das von der EUPOL Proxima auf Vertragsbasis eingestellt und für die Vorberei- tung, Unterstützung und Durchführung der Mission einge- setzt wird; ausgenommen hiervon sind kommerzielle Auftragnehmer oder Ortskräfte;
d) „Hauptquartier“: das zentrale EUPOL-Hauptquartier in Skopje und die Hauptquartiere oder Einsatzpunkte an Ort und Stelle;
e) „Entsendestaat“: jeder EU-Mitgliedstaat oder Nicht-EU- Mitgliedstaat, der im Rahmen der EUPOL Proxima Personal abgeordnet hat;
f) „Einrichtungen“: alle Bauwerke, Anlagen und Grundstücke, die für die Durchführung der EUPOL Proxima und für die Unterbringung des EUPOL-Proxima-Personals erforderlich sind.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die einzigen, die auf alle Verträge, Lieferungen, Aufträge, Angebote und Dienstleistungen, einschließlich Beratungsverträge, Anwendung finden, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers geändert oder ausgeschlossen wurden. Der Begriff „Sachen“ umfasst Komponenten, Maschinenteile, Endprodukte sowie alle anderen materiellen Güter, die vom Verkäufer verkauft werden.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1.1 Lieferungen und Leistungen durch die Unterbichler Gase GmbH („Unter- bichler“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der Unterbichler Gase GmbH in der jeweils gültigen Fassung („AGB”), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Dies gilt auch für den Fall von Lieferungen und Leistungen durch die Unterbichler Gase GmbH als Betreiber des Webshops über den Webshop: xxxxx://xxxx.xxxxxxxxxxxx.xx.
1.1.2 Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, unabhän- gig davon, ob diese zum Umfang von Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Spezifika- tionen oder ähnlichen Dokumenten gehören. Der Kunde verzichtet auf alle anderen Rechte, die es ihm ermöglichen würden, sich auf diese Geschäftsbedingungen zu be- rufen.
1.1.3 Dieses Dokument bildet zusammen mit allen anderen Dokumenten (wie der einzelvertraglichen Regelung), die zwischen Unterbichler und dem Kunden ver- einbart wurden, die ungeteilte und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien, in Bezug auf die Lieferung von Waren und/ oder Dienstleistungen durch Unterbichler an den Kunden. Durch diese Version der AGB werden alle früheren Versionen er- setzt, die von Unterbichler an den Kunden bekannt gemacht wurden.
1.1.4 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede na- türliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwie- gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätig- keit zugerechnet werden kann.
1.1.5 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.1.6 Unterbichler bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle Leistungen der Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO, die der Auftragsverarbeiter auf Grundlage des Hauptvertrages gegenüber dem Verantwortlichen erbringt sowie alle Tätigkeiten, bei denen es zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen kommen kann.
1.2. Sofern in dieser Vereinbarung der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ von Daten benutzt wird, ist darunter allgemein die Verwendung von personenbezogenen Daten zu verstehen. Datenverarbeitung oder das Verarbeiten von Daten bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
1.3. Auf die weiteren Begriffsbestimmungen in Art. 4 DSGVO wird verwiesen.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1. Dieses Kapitel gilt für alle Normen, technischen Vorschriften und Konformitäts- bewertungsverfahren der Vertragsparteien mit Ausnahme der gesundheitspolizeili- chen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen nach Kapitel 7 und der Einkaufs- spezifikationen, die von staatlichen Stellen für die Produktion oder den Verbrauch durch staatliche Stellen erstellt werden.
2. Die Begriffsbestimmungen von Anhang 1 des TBT-Übereinkommens gelten für dieses Kapitel.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1. Dieses Kapitel gilt für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, die unmittelbar oder mittelbar den Warenhandel zwischen den Ver- tragsparteien berühren können.
2. Die Begriffsbestimmungen in Anhang A des SPS-Übereinkommens gelten für dieses Kapitel.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden auf THG Quoten-Verträge zwischen der Volkswagen Group Charging GmbH (im Folgenden „ELLI“) und dem Kunden Anwendung.
1.2 THG Quoten-Verträge regeln zusammen mit diesen AGB die entgeltliche Abtretung der anrechenbaren Treibhausgasminderung von Elektrofahrzeugen (im Folgenden „THG Quote“) im Sinne von § 2 Absatz 2 der Achtunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (nachfolgend „38. BImSchV“) vom Kunden an ELLI zum Zwecke von deren Vermarktung durch ELLI. Maßgeblich sind §§ 37a ff. des Bundes- Immissionsschutzgesetzes i.V.m der 38. BImSchV in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1. Diese Nutzungsbedingungen finden auf die Nutzung des Services Anwendung.
1.2. In diesen Nutzungsbedingungen haben die nachfolgenden, immer mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben und sowohl im Singular als auch im Plural verwendeten Begriffe die nachfolgend genannte Bedeutung:
a. Abonnement: bedeutet das Abonnement für die Nutzung des Services auf unbestimmte Dauer; der Nutzer kann eine Anzahl von im Service beinhalteten Funktionen wählen;
b. Punkt: bedeutet einen Artikel dieser Nutzungsbedingungen;
c. Shift: bedeutet die von Quotation Factory im Rahmen des Vertrages online zur Verfügung gestellte Cloud-Software (Software-as-a-Service), mit der der Nutzer u.a. Angebotskalkulationen erstellen kann und mittels derer er einen Dateiordner zur Weiterverarbeitung in der Produktion erhält;
x. Xxxxxx: bedeutet die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit Quotation Factory abschließt, wie im Registrierungsformular oder im Angebot beschrieben;
e. Nutzungsbedingungen: bedeutet diese Nutzungsbedingungen, die unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx- bedingungen/ zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung stehen;
f. Rechte an geistigem Eigentum: bedeutet alle Rechte an geistigem Eigentum und alle damit verbundenen Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Domänennamen, Handelsnamensrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, verwandte Schutzrechte, Patentrechte, Know-how-Rechte und Rechte an Geschäftsgeheimnissen;
g. Geschäftszeiten: bedeutet Werktags (Montag bis Xxxxxxx) in der Zeit von 8.30 bis 17.00 Uhr, mit Ausnahme der in den Niederlanden anerkannten offiziellen und gesetzlichen Feiertage;
x. Xxxxx: bedeutet den Nutzer des Kunden;
i. Quotation Factory: bedeutet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Quotation Factory BV, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 75407353, mit Sitz in Eindhoven on the Xxxxxxxxxx 000 (0000 XX);
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen