Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Musterklauseln

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1 Die Besonderen PERI Bedingungen für Vormontagen von Schalungen am PERI Standort gelten für zwischen PERI und dem Besteller vereinbarte Vormontagen, die keine Schalungsvormontagen gem. Ziff. D. 2 sind und am PERI Standort durchzuführen sind.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. (1) Die Bestimmungen dieses Abkommens finden auf die EU- geführten Einsatzkräfte und deren Personal Anwendung.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1. Diese Nutzungsbedingungen finden auf die Nutzung des Services Anwendung.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1. Dieses Kapitel gilt für alle Normen, technischen Vorschriften und Konformitäts- bewertungsverfahren der Vertragsparteien mit Ausnahme der gesundheitspolizeili- chen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen nach Kapitel 7 und der Einkaufs- spezifikationen, die von staatlichen Stellen für die Produktion oder den Verbrauch durch staatliche Stellen erstellt werden.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1. Dieses Kapitel gilt für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, die unmittelbar oder mittelbar den Warenhandel zwischen den Ver- tragsparteien berühren können.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden auf THG Quoten-Verträge zwischen der Volkswagen Group Charging GmbH (im Folgenden „ELLI“) und dem Kunden Anwendung.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. 1.1.1 Lieferungen und Leistungen durch die Unterbichler Gase GmbH („Unter- bichler“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der Unterbichler Gase GmbH in der jeweils gültigen Fassung („AGB”), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Dies gilt auch für den Fall von Lieferungen und Leistungen durch die Unterbichler Gase GmbH als Betreiber des Webshops über den Webshop: xxxxx://xxxx.xxxxxxxxxxxx.xx.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die einzigen, die auf alle Verträge, Lieferungen, Aufträge, Angebote und Dienstleistungen, einschließlich Beratungsverträge, Anwendung finden, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers geändert oder ausgeschlossen wurden. Der Begriff „Sachen“ umfasst Komponenten, Maschinenteile, Endprodukte sowie alle anderen materiellen Güter, die vom Verkäufer verkauft werden.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. (1) Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens und alle von der Aufnahmepartei eingegangenen Verpflichtungen sowie alle Vorrechte, Immunitäten, Vergünstigungen oder Zugeständnisse, die der EUPOL Proxima oder dem EUPOL- Proxima-Personal gewährt werden, finden nur im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei Anwendung.
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