Vereinbarungen bezüglich des Studierendenparlaments Musterklauseln

Vereinbarungen bezüglich des Studierendenparlaments. Wir wollen unserer Verantwortung gegenüber der Studierendenschaft gerecht werden und bemühen uns selbstverständlich, vollzählig bei Sitzungen des Studierendenparla- ments und Ausschusssitzungen zu erscheinen. Um die koalitionsinterne Kommunikati- on zu gewährleisten, finden vor den Parlaments- und Ausschusssitzungen gemeinsame Vorbesprechungen statt. Weiterhin soll ein Koalitionsausschuss zwischen den Koaliti- onslisten gebildet werden, der einen Austausch zwischen den unterschiedlichen Gre- mien vereinfacht. Die Koalitionslisten setzen sich gemeinsam mit dem Präsidium für größtmögliche Trans- parenz im Studierendenparlament ein. Ferner soll die Außenwirkung des Studierenden- parlaments erhöht werden. Des Weiteren möchten die Koalitionslisten die Studierendenschaft deutlich über die Diskussionen und Beschlussfassungen innerhalb des Studierendenparlaments infor- mieren. Dahingehend ist eine enge Zusammenarbeit mit den studentischen Medien an- gedacht. Als Exekutivorgan der Studierendenschaft muss der AStA der Universität Münster ge- genüber aktuellen hochschulpolitischen Herausforderungen eine aktive und gestalteri- sche Rolle einnehmen. Hierfür sind ein breites hochschul- und politisches Interesse der Studierendenschaft so- wie deren Einbindung in die Arbeiten und Aktivitäten des AStA gefragt und sollen aktiv gefördert werden. Hochschulpolitik soll zum Mitmachen einladen. Das System der Projektstellen, der au- tonomen Referate, der Fachschaften und der Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) soll dafür sorgen, dass sich auch Studierende ohne hochschulpolitischen Hinter- grund in den AStA einbringen können. In Zeiten strafferer Studienpläne soll der AStA weiterhin ein Ort sein, in dem interessierte und engagierte Studierende ihre Ideen und Projekte im Interesse der Studierendenschaft verwirklichen können. Koalitionsvertrag AStA Uni Münster 5

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.