Vorsitz Musterklauseln

Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt
Vorsitz. Es ist Aufgabe der Fachverbände Gastronomie bzw Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, unter den nominierten Vertretern einen Vorsitzenden festzu- legen, der den Schlichtungstermin (vor allem Schlich- tungsort und Schlichtungszeit) koordiniert und die Schlichtungsverhandlung leitet.
Vorsitz. Um eine gute Vertretung studentischer Interessen auf allen Ebenen zu gewährleisten, nimmt sich der Vorsitz der Aufgabe an, auf eine gute Vernetzung zwischen den Refe- raten hinzuwirken. Dazu soll insbesondere der Erfahrungsaustausch zu über einzelne Referate hinausgehenden Themen durch den Vorsitz angeregt werden und die Referate in ihrer Arbeit in allen notwendigen Bereichen unterstützt werden. Darüber hinaus steht der AStA-Vorsitz in Kontakt mit der Ausländischen Studierenden- vertretung und dem Zentralen Wahlausschuss. Eine Vernetzung mit dem Studierenden- werk sowie den Stadtwerken wird weiterhin angestrebt. Der Vorsitz ist verantwortlich für die Repräsentation des AStA nach außen sowie für die thematische und personelle Koordinierung dieser und vernetzt sich dazu für einen guten Wissensaustausch mit den entsprechenden Referaten. In dieser Legislaturperiode wollen wir gemeinsam prüfen, wie der AStA-Vorsitz als Gre- mium - insbesondere für Studierende aus marginalisierten Statusgruppen - zugänglicher gestaltet werden kann und wie eine Zusammenarbeit aller Referent*innen auf Augen- höhe erfolgen kann. Hierzu werden wir einen Arbeitskreis im AStA einsetzen, der otfen für Mitglieder der Koalitionslisten ist. In diesem werden die Struktur, Aufgaben und der Arbeitsaufwand des AStA-Vorsitzes erfasst und evaluiert. In dieser Legislaturperiode soll so ein Konzeptpapier entwickelt werden, wie die Ergeb- nisse dieser Evaluation in kommenden Legislaturen umgesetzt werden sollen. Projekte: • Die Verhandlungen zum regionalen Semesterticket werden abgeschlossen. Der AStA-Vorsitz ist weiterhin für eine Vernetzung zu Themen studentischer Mobilität mit dem Stadtrat, den Verantwortlichen auf der Landesebene und den Stadtwerken ver- antwortlich. Auch die Verhandlungen zu den Stichstrecken werden zu Ende geführt. Auf Ebene des Landes-ASten-Tretfen NRW setzt sich der AStA-Vorsitz für eine stärkere studentische Beteiligung am landesweiten Semesterticket ein. • Angesichts der andauernden Pandemiesituation strebt der Vorsitz eine kritische Be- gleitung des Krisenmanagements der Uni über den Krisenstab an. Wir denken die Studierenden und ihre verschiedenen Belange dort mit und bringen sie, wo immer nötig, ein. Dafür stehen wir im engen Austausch insbesondere mit dem Fachschaften- referat sowie der Fachschaftenkonferenz, aber auch allen Referaten des AStA sowie dem Studierendenparlament. • Die bisherige Planung für einen barrierefreien Zugang zum AStA sowie ein barriere- freies ...
Vorsitz. Die Gemeinsame Kommission wählt aus Ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Sitzungsleitung und eine Stellvertretung. Die Sitzungsleitung wechselt zwischen Leistungserbringern und Trägern der Eingliederungshilfe.
Vorsitz. (1) Im Anschluss an die Hauptversammlung, mit deren Beendigung das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines seiner Stellvertreter beendet ist, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, von denen einer als Vertreter der Anteilseigner und einer als Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Zum Vorsitzenden darf nur ein Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Bei der Xxxx zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied der An- teilseignervertreter im Aufsichtsrat den Vorsitz. § 10 Abs. 4 findet Anwendung.
Vorsitz. Xxxxx Xxxxxxx
Vorsitz. Damit der AStA als Vertretung der Studierendenschaft produktiv arbeiten kann, ist es notwendig, dass die Referate untereinander vernetzt sind und durch Zusammenarbeit voneinander profitieren können. Der Vorsitz nimmt sich der Aufgabe an, die einzelnen Referent*innen in ihrer Arbeit mit- einander zu koordinieren und die Referate in allen notwendigen Bereichen zu unterstüt- zen. Der Vorsitz vertritt den AStA sowie die Interessen der Studierendenschaft aktiv gegenüber Externen. Zu Beginn und im Laufe seiner Amtszeit plant der Vorsitz mehrere Klausurtagungen zur Erarbeitung thematischer Schwerpunkte für die kommende Legislaturperiode auf Grundlage dieses Koalitionsvertrages. Neue Referent*innen sollen bestmöglich in ihre Arbeit eingeführt werden. Gegen Mitte der Legislaturperiode soll eine Evaluation der angestrebten Projekt- und Themenschwerpunkte erfolgen.
Vorsitz. 1 Die Vertragsparteien bestimmen einvernehmlich eine neut- rale Vorsitzende oder einen neutralen Vorsitzenden.
Vorsitz. Die beiden Seiten der Vertragsparteien bestellen jeweils eine Person für den Vorsitz der Vertragskommission, den diese gemeinsam übernehmen.
Vorsitz. 1Die Sitzungen werden von der Bischöfin bzw. dem Xxxxxxx im Sprengel Hamburg und Lübeck geleitet. 2Zur stellvertretenden bzw. zum stellvertretenden Vorsitzenden wird eine der Pröpstinnen bzw. Pröpste der Kirchenkreise Hamburg-Ost und Hamburg-West/Süd- holstein gewählt. 1Die Koordinierungskommission Hamburg ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mit- glieder anwesend sind. 2Die Koordinierungskommission Hamburg fasst ihre Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. 3Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. 1Das Sitzungsprotokoll ist von der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer zu fertigen und von der bzw. dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. 2Die Sitzungsprotokolle werden an die Kirchenleitung und an Kirchenkreisräte der Kirchenkreise Hamburg-Ost und Hamburg- West/Südholstein gesandt. Die Geschäftsstelle wird beim Landeskirchenamt der Nordkirche als Außenstelle in Ham- burg errichtet.