Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt
(a) vom Bund oder
(b) falls der Bund niemand ernennt oder der Ernannte nicht erscheint, durch Gläubiger, die zusammen mehr als 50 % des auf der Versammlung vertretenen, ausstehenden Nennwertes dieser Bundeswertpapiere halten.
Vorsitz. Es ist Aufgabe der Fachverbände Gastronomie bzw Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, unter den nominierten Vertretern einen Vorsitzenden festzu- legen, der den Schlichtungstermin (vor allem Schlich- tungsort und Schlichtungszeit) koordiniert und die Schlichtungsverhandlung leitet. d) Entscheidungen
Vorsitz. Um eine gute Vertretung studentischer Interessen auf allen Ebenen zu gewähr- leisten, nimmt sich der Vorsitz der Aufgabe an, auf eine gute Vernetzung zwischen den Referaten und mit den Mitarbeiter*innen hinzuwirken. Dazu soll insbesonde- re der Erfahrungsaustausch zu über einzelne Referate hinausgehenden Themen durch den Vorsitz angeregt, die Referate in ihrer Arbeit in allen notwendigen Be- reichen unterstützt und eine gemeinsame Klausurtagung organisiert werden. Zu- dem soll die Arbeit mit den autonomen Referaten durch einen regelmäßigen Aus- tausch intensiviert werden. Darüber hinaus steht der AStA-Vorsitz in Kontakt mit der Fachschaftenkonferenz, ASV und dem ZWA. Eine Vertretung der studentischen Interessen und Vernetzung mit den universitären Gremien, dem Studierendenwerk, der Stadt und den Verkehrsbetrieben wird weiterhin verfolgt. Wir hoffen weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten. Der Vorsitz ist verantwortlich für die Repräsentation des AStA nach außen sowie für die thematische und personelle Koordinierung dessen und vernetzt sich dazu für einen guten Wissensaustausch mit den entsprechenden Referaten. In dieser Le- gislaturperiode soll eine Reduzierung des Themenzuschnitts und Arbeitspensums des AStA-Vorsitzes getestet und evaluiert werden, wie der Vorsitz als Gremium – insbesondere für Studierende aus marginalisierten Statusgruppen – zugänglicher gestaltet werden kann und wie eine Zusammenarbeit aller Referent*innen auf Au- genhöhe erfolgen kann. • Im Angesicht der aktuellen Energiekrise setzt sich der Vorsitz für eine Fortfüh- rung des Präsenzbetriebes in Lehre und Studium ein. Im Krisenstab und den weiteren universitären Gremien bringt er mit Nachdruck die Perspektiven und Interessen der Studierenden ein. Gegenüber dem Studierendenwerk wollen wir uns für den Regulärbetrieb der Mensen und bezahlbare Mieten in den Wohnhei- men einsetzen. Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie sowie deren Folgen für besonders vulnerable Studierende behalten wir im Blick. • Besonders im Hinblick auf die problematische Lage infolge der gestiegenen Lebenshaltungskosten ist es wichtig, dass der AStA eine starke Stimme der Stu- dierenden in der Öffentlichkeit und dem politischen Raum ist. Dabei ist uns ein regelmäßiger Austausch mit den lokal vertretenen Politiker*innen wichtig. • Bei einem Nachfolgemodell des Corona-Notfonds wird sich der AStA aktiv durch seine Beratungsstrukturen ...
Vorsitz. Im Anschluss an die Hauptversammlung, mit deren Beendigung das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines seiner Stellvertreter beendet ist, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, von denen einer als Vertreter der Anteilseigner und einer als Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Zum Vorsitzenden darf nur ein Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Bei der Xxxx zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied der An- teilseignervertreter im Aufsichtsrat den Vorsitz. § 10 Abs. 4 findet Anwendung.
Vorsitz. Die Gemeinsame Kommission wählt aus Ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Sitzungsleitung und eine Stellvertretung. Die Sitzungsleitung wechselt zwischen Leistungserbringern und Trägern der Eingliederungshilfe.
Vorsitz. Sitzungen des DPWN Forums werden partnerschaftlich von dem/der Vorsitzenden des EMF und dem/der Vorsitzenden des EBRF geleitet.
Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt
(a) vom Bund oder * „Geschäftstag“ im Sinne dieser Umschuldungsklauseln ist jeder Tag (außer einem Sonnabend oder Sonntag), an dem das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET 2) und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, betriebsbereit sind.
(b) falls der Bund niemand ernennt oder der Ernannte nicht erscheint, durch Gläubiger, die zusammen mehr als 50 % des auf der Versammlung vertretenen, ausstehenden Nennwertes dieser Schuldverschreibungen halten.
Vorsitz. Der Vorsitz im Emsrat und in der Koordinierungsgruppe Ems liegt bis zum Abschluss der Be- standsaufnahme nach Artikel 5 WRRL bei einer Behörde des Landes Niedersachsen. Danach kann der Emsrat die Zeitdauer des Vorsitzes einvernehmlich verlängern oder ein anderes Vorsitzland bestimmen. Aufgabe der Flussgebietsgemeinschaft Ems ist es, die Koordinierung der Bewirtschaftung in der FGE Ems (d) zu regeln und die erforderlichen Abstimmungen zu treffen, um die in den wasserrecht- lichen Vorschriften des Bundes und der Länder festgelegten Bewirtschaftungsziele für das Flussein- zugsgebiet Ems zu erreichen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Vorsitz. Die beiden Seiten der Vertragsparteien bestellen jeweils eine Person für den Vorsitz der Vertragskommission, den diese gemeinsam übernehmen.
Vorsitz. 1. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Werden zwei oder mehr stellvertretende Vorsitzende gewählt, so hat der