Vereinbarungsdauer. Die Dauer dieser Vereinbarung korreliert mit der Be- stimmung im anzuwendenden Kollektivvertrag zum persönlichen Recht auf Mehrarbeit für Betriebe ohne Betriebsrat. Diese Vereinbarung erlischt automatisch mit Konsti- tuierung eines Betriebsrats.
Vereinbarungsdauer. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung von der Vereinba- rung ist zum jeweiligen Schuljahresende – ohne Einhalten einer Frist– möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ausbildungsverhältnisse, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen, werden nach den Bestimmungen dieses Vertrags zu Ende geführt.
Vereinbarungsdauer. Das Vereinbarungsverhältnis beginnt ab sofort und ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Vereinbarungsdauer. Die vorliegende Vereinbarung gilt bis zum Ablauf der Etzelwerk-Konzession am 31.12.2102.
Vereinbarungsdauer. 6.1. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt, soweit nichts anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden ist, auf Dauer.
6.2. Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner jederzeit gekündigt werden, jedoch frühestens auf einen Zeitpunkt, zu welchem die in Z. 1. genannte Zusammenarbeit endet.
6.3. Die Vereinbarung endet in jedem Fall mit Ablauf des dritten Monats nach Ende der Zusammenarbeit.
Vereinbarungsdauer. Diese Programmvereinbarung gilt ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024, soweit die Wirkungen einzelner Bestimmungen die Parteien nicht über diesen Zeitraum hinaus binden.
Vereinbarungsdauer. (1)Die Vertraulichkeitsvereinbarung gilt für die gesamte Zeit der Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit sowie für den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit. (2)Nach Beendigung der Gespräche oder der Kooperation gilt diese Vereinbarung für weitere zwei Jahre. Für den Beginn der Frist ist das jeweils spätere Ereignis maßgelblich.
Vereinbarungsdauer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Verpflichtungen aus der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung dauerhaft auch über das Ende der Vereinbarung hinaus.
Vereinbarungsdauer. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet worden ist und bleibt in Kraft, bis alle einzelnen Flottenmanagement Geräte dieser Vereinbarungen abgelaufen sind oder aufgrund überdurchschnittlicher Nut-zung der Geräte ohne vorherige Zustimmung durch Hilti gemäß Abschnitt 7 von Hilti beendet werden. Ungeachtet dessen kann die vorliegende Vereinbarung von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt mittels eingeschriebenem Brief an die andere Partei in einem der folgenden Fälle mit unmittelbarer Wirkung beendet werden:
a) die andere Partei verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung und behebt diese nicht innert 30 Tagen seit deren Mitteilung durch die erste Partei. Nicht rechtzeitig erfolgte Zahlungen werden beispiels- weise als wesentliche Verletzung der Vereinbarung angesehen; oder
b) die andere Partei wird zahlungsunfähig (insolvent), ersucht um die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs, beginnt mit der Liquidation oder leitet mit den Gläubigern solche gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren ein; oder
c) wenn sich bei der anderen Partei die heutigen Eigentumsverhältnisse maßgeblich ändern oder wenn die Kontrolle über die andere Partei oder eines erheblichen Teils ihrer Beteiligungen an andere natürliche oder juristische Perso- nen übergeht und dieser Wechsel der ersten Partei vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann. • Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund muss der Kunde alle nicht durch Vorauszahlung finanzierten Flottenmanagement Geräte unverzüglich in gutem Zustand an Hilti zurückgeben. Außerdem ist der Kunde im Fall der vorzeitigen Auflösung dieser Vereinbarung durch Hilti verpflichtet, Hilti die noch ausstehenden Nutzungsraten zuzüglich 10% vom ursprünglichen Listenpreis der Geräte und abzüglich Servicegebühren gemäß Geräteliste zu bezahlen.
Vereinbarungsdauer. Diese Vereinbarung tritt zum [DATUM] in Kraft. Sie ersetzt den zwischen den Parteien vereinbarten Zusatz zu Anhang 1 «Anforderungen» zu der zwischen den Parteien in Kraft getretenen «Betriebsvereinbarung mit VNB für direkt am Übertragungsnetz angeschlossene Verteilnetze» vom [DATUM] (Ziffer 2.1.2 «Manueller Lastabwurf» des Anhangs «Anforderungen»).