Vorgehen und Verantwortlichkeiten beim manuellen Lastabwurf Musterklauseln

Vorgehen und Verantwortlichkeiten beim manuellen Lastabwurf. (1) Falls die Bezugsanpassungen nicht ausreichend sind, um die Gefährdungssituation zu beheben, entscheidet Swissgrid über die Umsetzung des manuellen Lastabwurfs.
Vorgehen und Verantwortlichkeiten beim manuellen Lastabwurf. (1) Falls die zuvor getroffenen Massnahmen nicht ausreichend sind und/oder die Situation dies erfor- dert, hat die Vertragspartnerin auf Anordnung von Swissgrid die mit dem Formular «Anforderung – manueller Lastabwurf» (siehe Anhang B in der Branchenempfehlung MLS) kommunizierten Lasten abzuwerfen und/oder den Abwurf durch Nachlieger zu veranlassen.