Common use of Verfahren für Leistungsänderungen Clause in Contracts

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 2.2 Teil E) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS dem Kunden entweder (a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS nicht durchführbar ist. 4.6 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS mitteilen. 4.7 NEVARIS und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS schriftlich auf einem Formular der NEVARIS dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich zu vereinbaren. 4.10 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 Teil E entsprechend. 4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 (1) Beide Vertragspartner Parteien können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.2 Teil Evgl. oben, Ziff. 2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS (2) Änderungsvorschläge sind an den jeweiligen Ansprechpartner (Abschnitt X. Xxxxxx 4) zu richten. Die anaptis GmbH wird einen Änderungsvorschlag des Kunden Vertragspartners sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 (3) Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS die anaptis GmbH dem Kunden Vertragspartner in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde Vertragspartner wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 (4) Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS die anaptis GmbH dem Kunden Vertragspartner entweder (a) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für die anaptis GmbH nicht durchführbar ist oder b) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS nicht durchführbar ist. 4.6 (5) Der Kunde Vertragspartner wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS mitteilenerklären. 4.7 NEVARIS (6) Die anaptis GmbH und der Kunde Vertragspartner können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder - soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird - bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 (7) Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Die anaptis GmbH kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS seine die anaptis GmbH ihre von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 (8) Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS anaptis GmbH schriftlich oder in Textform auf einem Formular der NEVARIS anaptis GmbH dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 (9) Für Änderungsvorschläge der NEVARIS anaptis GmbH gelten die Ziffern 4.2 vorstehenden Regelungen gem. Abs. 2 bis 4.7 Teil E 7 entsprechend. 4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien Leistungs-­‐beschreibung (Ziffer 2.2 Teil Esiehe 1.3) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 4.1 Der Anbieter wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 4.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 4.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden entweder (entweder a) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für den Anbieter nicht durchführbar ist oder b) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung Leistungs-­‐beschreibung und deren Auswirkungen auf den LeistungszeitraumLeistungs-­‐zeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS nicht durchführbar ist. 4.6 4.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS mitteilenerklären. 4.7 NEVARIS 4.5 Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder -­‐ soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird -­‐ bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 4.6 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Der Anbieter kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS der Anbieter seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 4.7 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS des Anbieters schriftlich oder in Textform auf einem Formular der NEVARIS des Anbieters dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 4.8 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS des Anbieters gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 Teil E entsprechend. 4.11 4.9 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A2.1) des Vertragspartners zu richtenzurichten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Manufacturing Agreements

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.2 Teil Esiehe 2.2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 3.1. Der Anbieter wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 3.2. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages Änderungsvorschlags erforderlich, wird NEVARIS der Anbie- ter dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag Prüfungsauf- trag erteilen oder ablehnen. 4.5 3.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages Änderungsvorschlags nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden entweder (entweder a) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für den Anbieter nicht durchführbar ist oder b) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS nicht durchführbar ist. 4.6 3.4. Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS mitteilenerklären. 4.7 NEVARIS 3.5. Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene be- troffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder - soweit ein Änderungsangebot Änderungsan- gebot unterbreitet wird - bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 3.6. Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern ver- längern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Der Anbieter kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen, außer au- ßer soweit NEVARIS der Anbieter seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig an- derweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 3.7. Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS des Anbieters schriftlich oder in Text- form auf einem Formular der NEVARIS des Anbieters dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart verein- bart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 3.8. Für Änderungsvorschläge der NEVARIS des Anbieters gelten die Ziffern 4.2 3.2 bis 4.7 Teil E 3.7 entsprechend. 4.11 3.9. Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner Projektleiter (siehe Ziffer 17.1 Teil A2.3) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Software Development Agreement

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien von Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.2 Teil E2.2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 3.1 ACT Smartware wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 3.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS ACT Smartware dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS ACT Smartware dem Kunden entweder (entweder a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder (oder b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS ACT Smartware nicht durchführbar ist. 4.6 3.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmenerklären. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS der ACT Smartware GmbH mitteilen. 4.7 NEVARIS 3.5 ACT Smartware und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 3.6 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS ACT Smartware kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E3.5) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS seine die ACT Smartware GmbH ihre von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 3.7 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS ACT Smartware GmbH schriftlich auf einem Formular der NEVARIS dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 3.8 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS ACT Smartware GmbH gelten die Ziffern 4.2 3.2 bis 4.7 Teil E 3.7 entsprechend. 4.11 3.9 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A2.3) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Software Development Agreement

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS 123erfasst diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 2.2 Teil E) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 123erfasst wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS 123erfasst dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS 123erfasst dem Kunden entweder (a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS 123erfasst nicht durchführbar ist. 4.6 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS 123erfasst mitteilen. 4.7 NEVARIS 123erfasst und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS 123erfasst kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS 123erfasst seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS 123erfasst schriftlich auf einem Formular der NEVARIS 123erfasst dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich zu vereinbaren. 4.10 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS 123erfasst gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 Teil E entsprechend. 4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS 123erfasst vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: General Terms and Conditions

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien von Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.2 Teil E2.2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 3.1 Der Anbieter wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 3.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden entweder (entweder a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder (oder b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS den Anbieter nicht durchführbar ist. 4.6 3.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form annehmenerklären. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS dem Anbieter mitteilen. 4.7 NEVARIS 3.5 Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder - soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird - bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 3.6 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Der Anbieter kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E3.5) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS der Anbieter seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 3.7 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS des Anbieters schriftlich oder in Textform auf einem Formular der NEVARIS des Anbieters dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 3.8 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS des Anbieters gelten die Ziffern 4.2 3.2 bis 4.7 Teil E 3.7 entsprechend. 4.11 3.9 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A2.3) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien von Leis- tungsbeschreibung (Ziffer 2.2 Teil E2.2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS : 3.1 Der Anbieter wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche umfangrei- che Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 Ist . 3.2 lst eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages Änderungsvor- schlages erforderlich, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten benötig- ten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen ertei- len oder ablehnen. 4.5 . 3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages Änderungsvor- schlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung Prü- fung abgeschlossen, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden entweder (a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen Än- derungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot Ände- rungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS den Anbieter nicht durchführbar ist. 4.6 . 3.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form annehmenerklären. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS dem Anbieter mitteilen. 4.7 NEVARIS . 3.5 Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder - soweit ein Änderungsangebot Ände- rungsangebot unterbreitet wird - bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 . 3.6 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen vertrag- lichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume Leistungs- zeiträume verlängern sich um die Zahl der KalendertageKalenderta- ge, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Der Anbieter kann für die Dauer der Unterbrechung Unterbre- chung (Ziffer 4.7 Teil E3.5) eine angemessene Vergütung verlangenverlan- gen, außer soweit NEVARIS der Anbieter seine von der Unterbrechung Unterbre- chung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt einge- setzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS schriftlich auf einem Formular der NEVARIS dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich zu vereinbaren. 4.10 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 Teil E entsprechend. 4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Software Development Agreement

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien von Leistungsbeschrei- bung (Ziffer 2.2 Teil E2 b) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS a) Telution wird einen Änderungsvorschlag des Kunden Auftraggebers sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages Änderungs- vorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 b) Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlicherforder- lich, wird NEVARIS Telution dem Kunden Auftraggeber in angemessener Frist den dafür da- für voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilenmittei- len. Der Kunde Auftraggeber wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag Prüfungsauf- trag erteilen oder ablehnen. 4.5 c) Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich er- forderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS Telu- tion dem Kunden entweder Auftraggeber entweder (ai) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (ÄnderungsangebotÄnde- rungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere insbe- sondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen Aus- wirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder oder (bii) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten vereinbar- ten Leistungen für NEVARIS den Telution nicht durchführbar ist. 4.6 d) Der Kunde Auftraggeber wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin genannten dort ge- nannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die An- nahme schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspart- nern vereinbarten Form annehmenerklären. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde Auftraggeber Telution unverzüglich NEVARIS mitteilen. 4.7 NEVARIS e) Telution und der Kunde Auftraggeber können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag Än- derungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder - soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird - bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 f) Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführtweiter- geführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der KalendertageKa- lendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag Än- derungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Telu- tion kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E3 e) eine angemessene ange- messene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS der Telution seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt einge- setzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 g) Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS schriftlich von Telution schrift- lich oder in Textform auf einem Formular der NEVARIS dokumentiertvon Telution dokumen- tiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leis- tungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 h) Für Änderungsvorschläge der NEVARIS seitens Telution gelten die Ziffern 4.2 3 b bis 4.7 Teil E 3 g entsprechend. 4.11 i) Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A2 c) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Software Development Agreement

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche (1) Die Parteien können nach Beendigung einer Entwicklungsphase, Änderungen des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Leistungen vorschlagen (nachstehend kurz “Change Request”). (2) Change Requests sind schriftlich einzureichen. (3) Reicht der Kunde einen Change Request ein, wird Technosoft dem Kunden den voraussichtlichen Aufwand, die Dauer der Prüfung des Change Requests, die für die Prüfung ggf. anfallende zusätzliche Vergütung sowie den für die Durchführung zusätzlich anfallenden Zeitaufwand und Kosten mitteilen. Leistungen, die im Hinblick auf Rahmen eines Change Requests erbracht werden, werden nach dem vereinbarten Tagessatz berechnet. Beauftragt der Kunde die Prüfung des Change Requests zu den Funktionsumfangmitgeteilten Konditionen, teilt Technosoft dessen Einschätzung der Auswirkungen im Falle der Ausführung des Change Requests mit. Anderenfalls ist Technosoft nicht zur Prüfung des Change Requests verpflichtet. (4) Technosoft wird die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des AuftragsDurchführung eines Change Requests nicht ohne erheblichen Grund ablehnen. Erhebliche Gründe sind z.B., wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen nach Auffassung von Technosoft der vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 2.2 Teil E) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS wird einen Änderungsvorschlag Erfolg des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist Projektes infolge der Durchführung gefährdet würde oder nicht. 4.4 Ist eine umfangreiche Prüfung die gewünschte Änderung außerhalb des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilenLeistungsspektrums oder der Leistungskapazitäten von Technosoft liegt. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder kann Change Requests von Technosoft ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sofern der Kunde Change Requests gegen die Empfehlung von Technosoft ablehnt, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die durch die Ablehnung entstehenden negativen Konsequenzen. Dies berührt nicht die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten von Technosoft. 4.5 Ist eine umfangreiche Prüfung (5) Für Change Requests von Technosoft, insbesondere solche, die zum Beispiel wegen nicht erbrachter Mitwirkungsleistung des Änderungsvorschlages Kunden oder veränderter gesetzlicher, technischer und/oder organisatorischer Rahmenbedingungen erforderlich sind, gelten die vereinbarten Tagessätze. (6) Vertragsänderungen werden erst mit Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung durch die Unterschriftsberechtigten der Vertragsparteien wirksam, welche die mit der Durchführung des Change Requests verbundenen Änderungen (insbesondere bezüglich des Leistungsinhalts und –umfangs, Terminplanung, Vergütung, auch bezogen auf das Gesamtprojekt) beinhaltet. Soweit nicht erforderlich abweichend vereinbart (schriftlich, per E-Mail oder die beauftragte Prüfung abgeschlossendurch Aufnahme in das durch beide Parteien unterzeichnete Sitzungsprotokoll), wird NEVARIS dem Kunden entweder (a) ein schriftliches Angebot Technosoft bis zur Durchführung schriftlichen Vereinbarung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung; oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS nicht durchführbar ist. 4.6 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS mitteilen. 4.7 NEVARIS und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hatdes bestehenden Vertrages fortsetzen. 4.9 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS schriftlich auf einem Formular der NEVARIS dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich zu vereinbaren. 4.10 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 Teil E entsprechend. 4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien von Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.2 Teil E2.2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 3.1 Der Anbieter wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 3.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung Verügtung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden entweder (entwedre a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die ide Vergütung; oder (oder b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS den Anbieter nicht durchführbar ist. 4.6 3.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form annehmenerklären. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde Ku-nde unverzüglich NEVARIS dem Anbieter mitteilen. 4.7 NEVARIS 3.5 Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag Änderungsvorsclhag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – oder- soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – wird- bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 3.6 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen bishegrei n vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Der Anbieter kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E3.5) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS der Anbieter seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 3.7 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS des Anbieters schriftlich oder in Textform auf einem Formular der NEVARIS des Anbieters dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 3.8 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS des Anbieters gelten die Ziffern 4.2 3.2 bis 4.7 Teil E 3.7 entsprechend. 4.11 3.9 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A2.3) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 2.2 Teil E) und Leistungserbringung Leistungsbeschreibung vorschlagen. Dafür ist folgendes wird das nachfolgend beschriebene Verfahren vereinbart:. 4.3 NEVARIS 9.1 ORDAT wird einen Änderungsvorschlag ein Änderungsverlangen des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages Änderungsvorschlags erforderlich ist oder nicht. 4.4 9.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages Änderungsvorschlags erforderlich, wird NEVARIS ORDAT dem Kunden in angemessener Frist in Textform den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum Zeitraum, den auf Seiten von ORDAT für die Prüfung entstehenden Aufwand und die damit einhergehende Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist Frist, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung von ORDAT, den Prüfungsauftrag in Textform erteilen oder ablehnen. 4.5 9.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS ORDAT dem Kunden entweder entweder (a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (im Folgenden „Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder oder (b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS ORDAT nicht durchführbar ist. 4.6 9.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten angemessenen Annahmefrist (Bindefristim Folgenden „Annahmefrist“) entweder schriftlich ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmenerklären, wobei Textform jeweils genügt. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS mitteilengegenüber ORDAT erklären. 4.7 NEVARIS 9.5 ORDAT und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag Änderungsverlangen betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, Prüfung oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist Annahmefrist unterbrochen werden. 4.8 Bis 9.6 Vorbehaltlich des vorhergehenden Absatzes werden bis zur Annahme des Änderungsangebots werden und gegebenenfalls nach Ablehnung des Änderungsangebots die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS ORDAT kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E) eine angemessene Vergütung verlangen. Dies gilt nicht, außer soweit NEVARIS ORDAT seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS schriftlich auf einem Formular der NEVARIS dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. 9.7 Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere Leistungsbeschreibung ist in der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich für den Abschluss eines Vertrags zwischen ORDAT und dem Kunden vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 Teil E entsprechend. 4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien von Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.2 Teil E2.2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 3.1 Der Anbieter wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 3.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden entweder (entweder a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder (oder b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS den Anbieter nicht durchführbar ist. 4.6 3.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form annehmenFormerklären. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS dem Anbieter mitteilen. 4.7 NEVARIS 3.5 Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen Bindefristunterbrochen werden. 4.8 3.6 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Der Anbieter kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E3.5) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS der Anbieter seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 3.7 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS des Anbieters schriftlich oder in Textform auf einem Formular der NEVARIS des Anbieters dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung ist schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form zu vereinbaren. 4.10 3.8 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS des Anbieters gelten die Ziffern 4.2 3.2 bis 4.7 Teil E 3.7 entsprechend. 4.11 3.9 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A2.3) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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Verfahren für Leistungsänderungen. 4.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Softwarestruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige Merkmale nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil des Auftrags, wenn NEVARIS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 4.2 Beide Vertragspartner können Änderungen der vereinbarten Leistungskriterien Leistungsbeschreibung (siehe Ziffer 2.2 Teil E2.2) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart: 4.3 NEVARIS 3.1 Der Anbieter wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht. 4.4 3.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 4.5 3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird NEVARIS der Anbieter dem Kunden entweder (entweder a) ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel Termine und die Vergütung; oder (oder b) mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für NEVARIS den Anbieter nicht durchführbar ist. 4.6 3.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der darin dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Form annehmenerklären. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich NEVARIS dem Anbieter mitteilen. 4.7 NEVARIS 3.5 Anbieter und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder - soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird - bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. 4.8 3.6 Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. NEVARIS Der Anbieter kann für die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.7 Teil E3.5) eine angemessene Vergütung verlangen, außer soweit NEVARIS der Anbieter seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat. 4.9 Das Änderungsverfahren wird auf Anforderung der NEVARIS schriftlich auf einem Formular der NEVARIS dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede Änderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich zu vereinbaren. 4.10 Für Änderungsvorschläge der NEVARIS gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 Teil E entsprechend. 4.11 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (siehe Ziffer 17.1 Teil A) des Vertragspartners zu richten. 4.12 Je nach Umfang und Auswirkung des Änderungsangebots und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowie zeitlichen Verzögerung behält sich NEVARIS vor bereits erbrachte (Teil-) Leistungen vor Auslieferung abzurechnen.

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