VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG Musterklauseln

VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG. Der Aufsichtsrat legt mit Beratung durch seinen Vergütungs- und Nominierungsausschuss das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands fest. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Nach wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, legt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem erneut der Hauptversammlung zur Billigung vor. Das aktuelle Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2023 gebilligt und gilt rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 sowie für alle neuen oder erneuerten Dienstverträge der Vorstandsmitglieder. Daher galt das aktuelle Vergütungssystem für beide Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023.