Verfügbarkeit sowie Supportleistungen Musterklauseln

Verfügbarkeit sowie Supportleistungen. 3.2.1.UL verpflichtet sich gegenüber XXXXX, die im SaaS-Einstellungsvertrag vereinbarte Ver- fügbarkeit gegenüber AL zu gewährleisten.
Verfügbarkeit sowie Supportleistungen. 2.2.1.XXXXX verpflichtet sich gegenüber Nachnutzer, die im SaaS-Nachnutzungsvertrag verein- barte Verfügbarkeit durch Bereitsteller zu gewährleisten. Die Anbindung des Rechenzentrums des Bereitstellers an die Übergabepunkte ist so aus- reichend zu dimensionieren, dass die Nutzung der Leistung auch unter vertraglich ver- einbarter Maximallast (z.B. einem vereinbarten Mengengerüst oder einer anderen ver- einbarten Dimensionierung) nicht eingeschränkt ist. Der Prozentsatz der Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet: Verfügbarkeit = Gesamtzeit Minuten − Ausfallzeit Minuten Gesamtzeit Minuten ∗ 100 Die Gesamtzeit Minuten ergibt sich aus der vereinbarten Betriebszeit je Kalenderjahr. Ausfallzeit sind diejenigen Minuten, an denen der Onlinedienst für mehr als einen un- wesentlichen Teil der Nutzer nicht oder nicht ohne betriebsver- bzw. behindernde Stö- rungen zur Verfügung steht. Der Bereitsteller schuldet während der Betriebszeit eine Verfügbarkeit von mindestens 95 % (Mindestverfügbarkeit) im Bezugszeitraum. Die Betriebszeit ist die Zeit von Mon- tag bis Sonntag von 0:00 bis 24:00 Uhr. Der Bezugszeitraum ist das Kalenderjahr. Alle Zeitangaben verstehen sich als Angaben nach mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. Sommerzeit (MESZ). Wartungsarbeiten sollen nicht länger als sechs Stunden andauern und sollen in der Re- gel alle zwei Wochen außerhalb der Servicezeiten durchgeführt werden; in diesem Fall werden sie bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Sofern keine regelmäßigen Wartungszeiten vereinbart wurden, sind Wartungszeiten mindestens 10 Kalendertage vorher anzukündigen. Ausfallzeiten, die auf einem der folgenden Ereignisse beruhen, mindern die Verfügbar- keit nicht: • Probleme innerhalb des Netzwerks oder der Infrastruktur des Nachnutzers o- der des Anbieters oder von vom Anbieter oder dem Nachnutzer beauftragten Dritten, • Ausfall/Beeinträchtigung der Netzanbindung des Anbieters bzw. der des Nach- nutzers, • Ausfälle/Beeinträchtigungen, die auf dem Handeln oder Unterlassen des An- bieters, des Nachnutzers oder eines nicht vom Bereitsteller beauftragten Drit- ten beruhen, • nicht vertragsgemäße Nutzung der Leistung des Bereitstellers durch den Anbie- ter bzw. den Nachnutzer, • Versäumnisse des Anbieters oder des Nachnutzers, vereinbarte Vorgaben zu erforderlichen Konfigurationen und Architekturen einzuhalten sowie fehler- hafte Eingaben beziehungsweise Anweisungen durch Nutzer des Anbieters o- der des Nachnutzers, • Handlungen nic...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.