Verfügbarkeit von Dokumenten Musterklauseln

Verfügbarkeit von Dokumenten. Während eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Tag der Billigung dieses Basisprospektes sind Kopien der folgenden Dokumente während der üblichen Geschäftszeiten an allen Werktagen (ausschließlich Samstage und gesetzliche Feiertage) in gedruckter Form bei der SG Issuer, der Société Générale sowie der Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx kostenlos erhältlich: • eine Kopie der Satzung der Emittentin und • der Konzernabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr 2021 und 2022 und Die vorstehenden Dokumente können unten den folgenden Links eingesehen werden. Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Basisprospektes, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospektes zu und übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Prospektes auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung der Wertpapierbeschreibung erhalten haben. Eine solche Zustimmung kann allen (generelle Zustimmung) oder nur einzelnen (individuelle Zustimmung) Finanzintermediären erteilt werden und sich auf die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (jedes ein "Mitgliedstaat") ("EWR"), in die der Basisprospekt notifiziert wurde (siehe vorletzter Absatz des Abschnitts "3.2. Billigung und Notifizierung"), bzw. die Schweizerische Eidgenossenschaft beziehen. Die Festlegungen werden in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen getroffen. Diese Zustimmung steht unter der Bedingung, dass • jeder Finanzintermediär bei der Verwendung des Prospekts sicherstellt, dass er alle anwendbaren Rechtsvorschriften beachtet und die Wertpapiere nur im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen anbietet; und • die Zustimmung zur Verwendung des Prospektes nicht widerrufen wurde. Weitere Bedingungen sind nicht vorhanden. Falls die Endgültigen Bedingungen festlegen, dass ein oder mehrere Finanzintermediär(e) die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts erhalten (individuelle Zustimmung), wird jede etwaige neue Information zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes oder gegebenenfalls der Übermittlung der Endgültigen Bedingungen unbekannt waren, auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xxx veröffentlicht und können auf dieser eingesehen werden.