Common use of Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Clause in Contracts

Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden. (1) Die Bank wird, sobald sie vom Ableben eines Kunden Kenntnis erhält, Dispositionen aufgrund eines Beschlusses des Abhandlungsgerichts, einer Amtsbestätigung über das Vertretungsrecht des Erben gem. § 810 ABGB, des Einantwortungsbeschlusses oder eines europäischen Nachlasszeugnisses zulassen. Verfügungen eines einzelverfügungsberechtigten Konto-/ Depotinhabers über das Gemeinschaftskonto/-depot werden durch diese Regelung nicht berührt. (2) Zeichnungsberechtigungen erlöschen nicht durch den Tod des Kunden, wenn sie von einem Unternehmer für ein Geschäftskonto erteilt wurden. Konten eines Unternehmers gelten im Zweifel als Geschäftskonten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden. (1) Die Bank Das Kreditinstitut wird, sobald sie es vom Ableben eines Kunden Kenntnis erhält, Dispositionen aufgrund eines Beschlusses Be- schlusses des AbhandlungsgerichtsVerlassenschaftsgerichts, eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder einer Amtsbestätigung über das Vertretungsrecht Ausfertigung des Erben gem. § 810 ABGB, des rechtskräfti- gen Einantwortungsbeschlusses oder eines europäischen Nachlasszeugnisses zulassen. Verfügungen eines einzelverfügungsberechtigten Konto-/ Depotinhabers Konto-/Depotinhabers über das Gemeinschaftskonto/-depot werden durch diese Regelung nicht berührt. (2) Zeichnungsberechtigungen erlöschen nicht durch den Tod des Kunden, wenn sie von einem Unternehmer für ein Geschäftskonto Ge- schäftskonto erteilt wurden. Konten eines Unternehmers gelten im Zweifel als Geschäftskonten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden. (1) Die Bank Das Kreditinstitut wird, sobald sie es vom Ableben eines Kunden Kenntnis erhält, Dispositionen aufgrund auf Grund eines Beschlusses des Abhandlungsgerichts, einer Amtsbestätigung über das Vertretungsrecht des Erben gem. § 810 ABGB, des Einantwortungsbeschlusses oder eines europäischen Nachlasszeugnisses zulassen. Verfügungen eines einzelverfügungsberechtigten Konto-/ Depotinhabers Einzelverfügungsberechtigten Konto-/Depotinhabers über das Gemeinschaftskonto/-depot werden durch diese Regelung nicht berührt. (2) Zeichnungsberechtigungen erlöschen nicht durch den Tod des Kunden, wenn sie von einem Unternehmer für ein Geschäftskonto erteilt wurden. Konten eines Unternehmers gelten im Zweifel als Geschäftskonten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden. (1) Die Bank Das Kreditinstitut wird, sobald sie es vom Ableben eines Kunden Kenntnis erhält, Dispositionen aufgrund eines Beschlusses des Abhandlungsgerichts, einer Amtsbestätigung über das Vertretungsrecht des Erben gem. § 810 ABGB, des Einantwortungsbeschlusses der Einantwortungsurkunde oder eines europäischen Nachlasszeugnisses zulassen. Verfügungen eines einzelverfügungsberechtigten Konto-/ Depotinhabers Konto-/Depotinhabers über das Gemeinschaftskonto/-depot werden durch diese Regelung nicht berührt. (2) Zeichnungsberechtigungen erlöschen nicht durch den Tod des Kunden, wenn sie von einem Unternehmer für ein Geschäftskonto erteilt wurden. Konten eines Unternehmers gelten im Zweifel als Geschäftskonten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden. (1) Die Bank Das Kreditinstitut wird, sobald sie es vom Ableben eines Kunden Kenntnis erhält, Dispositionen aufgrund eines speziellen Beschlusses des Abhandlungsgerichts, einer Amtsbestätigung über das Vertretungsrecht des (der) Erben gem. gemäß § 810 ABGB, des Einantwortungsbeschlusses oder eines europäischen Nachlasszeugnisses oder eines Einantwortungsbeschlusses zulassen. Verfügungen eines einzelverfügungsberechtigten Konto-/ Konto- / Depotinhabers über das Gemeinschaftskonto/-depot Gemeinschaftskonto / -depot werden durch diese Regelung nicht berührt. (2) Zeichnungsberechtigungen erlöschen nicht durch den Tod des Kunden, wenn sie von einem Unternehmer für ein Geschäftskonto erteilt wurden. Konten eines Unternehmers gelten im Zweifel als Geschäftskonten.

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