Common use of Verfügungsberechtigung Clause in Contracts

Verfügungsberechtigung. Grundsätzlich wird ein Gemeinschaftsdepot/-konto mit Einzelverfügungs- berechtigung („Oder-Depot“/„Oder-Konto“) eröffnet und geführt. Somit kann jeder Kunde (nachfolgend auch „Inhaber“ genannt) über das Depot/Konto ohne Mitwirkung des anderen Kunden verfügen und zulasten des Depots/ Xxxxxx alle mit der Depot-/Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Ausgenommen hiervon ist die Erteilung/der Widerruf ei- ner Vollmacht; dies kann nur gemäß den Regelungen in Punkt „Vollmachten“ die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase gemeinschaftlich erfolgen. Umschreibungen von Gemeinschaftsdepots/-konten auf Einzeldepots/-konten, die keinen Nachlassfall betreffen, sind nicht möglich.

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Verfügungsberechtigung. Grundsätzlich wird ein Gemeinschaftsdepot/-konto mit Einzelverfügungs- berechtigung Einzelverfügungsbe- rechtigung („Oder-Depot“/„Oder-Konto“) eröffnet und geführt. Somit kann jeder Kunde (nachfolgend auch „Inhaber“ genannt) über das Depot/Konto ohne Mitwirkung Mit- wirkung des anderen Kunden verfügen und zulasten des Depots/ Depots/Xxxxxx alle mit der Depot-/Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffentref- fen. Ausgenommen hiervon ist die Erteilung/Erteilung / der Widerruf ei- ner einer Vollmacht; dies kann nur gemäß den Regelungen in Punkt „Vollmachten“ die- ser dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase gemeinschaftlich erfolgen. Umschreibungen von Gemeinschaftsdepots/-konten Ge- meinschaftsdepots/-konten auf Einzeldepots/-konten, die keinen Nachlassfall betreffen, sind nicht möglich.

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