Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
Appears in 8 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Gemeinschaftskonten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer gesamt- schuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern Kontoinha- bern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Agb Und Sonderbedingungen
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – • über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – • Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers Konto- inhabers umschreiben zu lassen; – Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung Verfügungsberechti- gung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – - über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – - Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
Appears in 1 contract