Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.die-vrbank.de, www.vr-obm.de
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer gesamt- schuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern Kontoinha- bern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.edekabank.de
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – • über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – • Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
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Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de, www.psd-rheinneckarsaar.de
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers Konto- inhabers umschreiben zu lassen; – Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung Verfügungsberechti- gung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de
Verfügungsrechte. Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt: – - über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen; – - Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen. Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.
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