Vergütung / Verzug Musterklauseln

Vergütung / Verzug. 10.1 Für die zu erbringenden Leistungen gemäß Ziffer 1 wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Die Höhe richtet sich nach den gewählten Funktionen des Service, der Anzahl der vom Kunden registrierten Nutzer sowie der Dauer der Registrierung dieser Nutzer (Ziffer 4.2 ist zu beachten), den gewählten Komponenten/ Optionen/ Paketen sowie der gewählten Vertragsdauer und wird einzelvertraglich vereinbart. Es können im Laufe des Vertragsverhältnisses neue Nutzer zugeschaltet, ausgetauscht oder deaktiviert werden. Bei der Zuschaltung eines neuen Nutzers, der nicht mit dem vom Kunden bereits gezahlten Nutzungsentgelt abgegolten ist, tritt die jeweilige Gebühr für die Zuschaltung des Nutzers unmittelbar in Kraft. Bei einer Deaktivierung von bereits vorhandenen Nutzern, die nicht in dem ursprünglich vom Kunden gebuchten Kontingent enthalten waren und somit extra vergütet werden mussten, werden die Gebühren innerhalb eines gebuchten Vertragszeitraumes nicht angepasst bzw. reduziert. Es gilt die erhöhte Gebühr für den zusätzlichen Nutzer. Die jeweils gültige Gebühr für eine Erweiterung des Funktionsumfangs tritt unmittelbar in Kraft; bei einer Reduzierung des Funktionsumfangs werden die Gebühren während des zunächst vereinbarten Leistungszeitraums nicht angepasst. Sofern Monate nur anteilig berechnet werden, wird jeder Kalendertag mit 1/365 des Jahresnutzungsentgeltes berechnet.
Vergütung / Verzug. Die Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen monatlich geschuldeten Entgelts (Gebühr) ist im Vertrag als Brutto-Endpreis ausgewiesen. Die Gebühr wird monatlich im Vo- raus in Rechnung gestellt. C&S ist berechtigt, die SaaS-Gebühr an die aktuelle Preisliste anzupassen. Insbesondere für Anwendungsdienste, bei denen C&S auf andere Lieferanten zurückgreift, ist C&S im Falle von Preisänderungen durch den Lieferanten, z.B. Microsoft, berechtigt, die SaaS-Gebühren für die betroffenen Anwendungsdienste angemessen anzupassen. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. C&S wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhö- hung nicht akzeptiert, ist C&S berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise. Bei Zahlungsverzug kann C&S die Leistungserbringung temporär bis zum Eingang der Zah- lung einstellen. Die Daten des Kunden bleiben für eine angemessene Frist erhalten. Kommt der Kunde o für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Gebühr bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Gebühr oder o in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Gebühr in Höhe von zwei Monatsgebühren in Verzug, so kann C&S das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
Vergütung / Verzug. 9.1. Die Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen monatlich geschuldeten Entgelts (nachfolgend „Gebühr“ genannt) ist im Vertrag, sofern nicht anders ausgewiesen, als Netto-Endpreis zzgl. deutscher MwSt. angegeben. Bei Verträgen mit Nutzern, die Ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wird keine deutsche Mehrwertsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Auf diesen Rechnungen ist die, Vinou vom Nutzer zu benennende, VAT- Nummer anzugeben. Die monatliche nicht variable Gebühr wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, der monatliche variable Anteil wird quartalsweise rückwirkend in Rechnung gestellt.
Vergütung / Verzug. 9.1 Für die zu erbringenden Leistungen gemäß Ziff. 2 wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe richtet sich nach den im jeweiligen Angebot sowie allen später vertraglich vereinbarten Konditionen
Vergütung / Verzug. Leistungen deren Abstimmung das angebotene Maß deutlich überschreiten werden, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu dem jeweils gültigen Stundensatz nachberechnet. Bei Erstaufträgen kann Printbrain vor Projektbeginn eine Anzahlung von 50% auf die gesamte Auftragssumme verlangen, insbesondere dann wenn es sich um Aufträge mit hohem Fremdkostenanteil handelt bei der Printbrain in Vorleistung gehen muss. Alle Preise sind grundsätzlich als Nettobeträge ausge- wiesen und verstehen sich zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Vergütungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung bzw. wie Vertraglich vereinbart zu zahlen sofern es kein gültiges SEPA Mandat gibt. Printbrain kann zusätzliche Vergütungen und Honorare (Reise-, Anfahrts-, Verpflegungs-, Übernachtungskosten etc.) oder für sonstige Tätigkeiten (Präsentationen, Konzeptionen, Meetings, Projektsteuerung, Beratung etc.) die der Auftraggeber beauftragt abrechnen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die jeweiligen Leistungen. Leistungen die ohne eine vertragliche Vereinbarung erbracht werden, werden nach Aufwand jedoch mindestens zu einem halben Stundensatz abgerechnet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.