Vergütungspolitik der Kapital- verwaltungsgesellschaft Musterklauseln

Vergütungspolitik der Kapital- verwaltungsgesellschaft. Die Investmentgesellschaft hat für die relevanten Mitarbeiter gemäß § 37 Ab- satz 1 Satz 1 KAGB eine Vergütungs- politik festgelegt. Diese Vergütungs- politik steht im Einklang mit der Ge- schäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Kapitalverwaltungs- gesellschaft und der von ihr verwalte- ten Investmentgesellschaften, wie bei- spielsweise der vorliegenden Invest- mentgesellschaft, sowie der Anleger dieser Investmentgesellschaften. Grundsätzlich von der Vergütungs- politik betroffen sind Mitarbeiter und Führungskräfte der Kapitalverwal- tungsgesellschaft, deren Tätigkeiten sich auf die Risikoprofile der Kapital- verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentgesell- schaften auswirken, das heißt Risi- koträger, Mitarbeiter in Kontrollfunk- tionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Basis derer sie sich in derselben Einkom- mensstufe befinden wie Führungs- kräfte und Risikoträger. Durch die Ausgestaltung der Vergü- tungspolitik soll erreicht werden, dass die im Rahmen der Vergütungspolitik relevanten Mitarbeiter unverhältnis- mäßig hohe Risikopositionen vermei- den und im Interesse der Kapitalver- waltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften handeln. Entscheidungen über die Höhe der Vergütung werden von der Geschäfts- führung der Kapitalverwaltungsgesell- schaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst be- troffen sein, trifft der Aufsichtsrat der Kapitalverwaltungsgesellschaft die entsprechende Entscheidung. Die Einzelheiten der Vergütungspolitik der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind auf der Internetseite der Kapital- verwaltungsgesellschaft unter www. xxxxxxx-xxx.xx veröffentlicht. Die auf der Internetseite einsehbaren Einzel- heiten der aktuellen Vergütungspoli- tik umfassen neben der Beschreibung der Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendun- gen zuständigen Personen auch die Zusammensetzung des Vergütungs- ausschusses, sofern ein solcher ge- bildet wurde. Auf Anfrage stellt die Kapitalverwal- tungsgesellschaft jedem Anleger kos- tenlos eine Papierversion der Internet- seite zur Verfügung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.