Common use of Vergütungspolitik Clause in Contracts

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben (sog. „Risk Taker“) gelten besondere Regelungen. So wird für diese risikorelevanten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

Appears in 10 contracts

Samples: solutions.vwdservices.com, www.freiburger-vm.de, solutions.vwdservices.com

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüftüberprüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben haben (sog. „Risk Taker“) gelten besondere Regelungen. So wird für diese risikorelevanten Mitarbeiter Mitarbei- ter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens min- destens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums Zeit- raums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft Gesellschaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene aufge- schobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppenMitarbei- tergruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich der Angehörigen Angehö- rigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos kos- tenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.assetstandard.com, www.sozialbank.de, fondsfinder.universal-investment.com

Vergütungspolitik. Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystemshat in ihrer Eigenschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vergütungsrichtlinie nach § 37 KAGB aufgestellt. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten gilt für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung alle Mitarbeiter der Gesellschaft und enthält gesonderte Vergütungsre- gelungen für Geschäftsleiter, Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil Risikoprofil der Gesellschaft Ver- waltungsgesellschaft oder der verwalteten Investmentvermögen haben (Risikoträger), Mitarbeiter mit Kontrollfunk- tionen und alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommens- stufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger. Das Vergütungssystem zielt auf Vereinbarkeit mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem ab, soll diesem förderlich sein und keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil und den Anlagebedingungen des Sondervermögens vereinbar sind. Außerdem soll die Vergütungsrichtlinie im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Gesell- schaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben (sogSondervermögen und ihrer Anleger in Einklang stehen und auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten umfassen. „Risk Taker“) gelten besondere RegelungenDer Aufsichtsrat der Gesellschaft überwacht die Vergütungssys- teme, -politik und -strukturen sowie die sonstigen Leistungen für die Mitarbeiter der Gesellschaft. So wird Die Gesellschaft bildet einen Vergütungsausschuss. Dieser ist mehrheitlich unabhängig von der Gesellschaft und besteht aus drei Per- sonen des Aufsichtsrates der ODDO BHF SCA, die über die nötige Seniorität und Übersicht über die Vergütungspraxis und die Governance innerhalb der ODDO BHF-Gruppe verfügen und nicht Angestellte oder Organe der Gesellschaft sind. Der Vergütungsausschuss befasst sich im Auftrag der Geschäftsführung der Gesellschaft nach Maßgabe dieser Vergütungsrichtlinie mit Vergütungsangelegenheiten. Die Vergütung eines Mitarbeiters der Gesellschaft orientiert sich an seiner Funktion, deren Komplexität und den damit verbundenen Aufgaben sowie der für diese risikorelevanten Funktion am Markt üblichen Vergütung. Variable Vergütung wird u.a. in Abhängigkeit von der Art der einzelnen Geschäftsbereiche konzipiert. Kein in einer Kontrollfunktion (z.B. in den Bereichen Investment Controlling oder Compliance) tätiger Mit- arbeiter erhält eine Vergütung, die an die Ergebnisse der von ihm betreuten oder kontrollierten Geschäftsbereiche gekoppelt ist. In den Kreis der identifizierten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % wurden neben der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens drei Jahren aufgeschobenGeschäftsführung alle Bereichsleiter inner- halb des Geschäftsbereichs Investment Management, die direkt an den CEO der Gesellschaft berichten und Entschei- dungsbefugnisse bezüglich Musterportfolien oder Asset Allocation haben, aufgenommen. Der aufgeschobene Anteil Leiter Investment Con- trolling und der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängigCompliance Officer der Gesellschaft wurden als zentrale Mitarbeiter definiert, d.hdie für unabhängige Kontrollfunktionen verantwortlich sind, welche unmittelbaren Einfluss auf das Sondervermögen haben. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar Mitarbeiter mit vergleichbarer Gesamtvergütung werden jährlich ermittelt und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahltentsprechend berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X „xx.xxxx-xxx.xxx“ veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppen, Mitarbeitergrup- pen sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich der Angehörigen und die Integration des VergütungsausschussesUmgangs mit Nachhaltig- keitsrisiken in die Vergütung. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

Appears in 2 contracts

Samples: am.oddo-bhf.com, am.oddo-bhf.com

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest und überprüft diese regelmäßig und berichtet dem Aufsichtsrat hierüber. Die Vergütungspolitik findet grundsätzlich auf alle Mitarbeiter Anwendung, die bei der Gesellschaft beschäftigt oder an diese entsandt worden sind. Für Geschäftsführer, für Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil Risikoprofil der Gesellschaft und oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben (sog. „Risk Taker“) nehmen können, für unabhängige Kontrollfunktionen verantwortliche Mitarbeiter und sonstige Mitarbeiter, die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in der gleichen Vergütungsspanne befinden wie Geschäftsführer und/oder Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten das Risikoprofil der Gesellschaft oder von ihr verwalteten Investmentvermögen wesentlich beeinflussen, gelten besondere RegelungenVergütungsregelungen. So wird Die Vergütung besteht aus einer fixen und einer variablen Vergütung. Die Gesellschaft entscheidet für diese risikorelevanten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % jedes Jahr neu, ob sie den Mitarbeitern eine variable Vergütung gewährt unter Berücksichtigung der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil zur Verfügung stehenden Mittel, des wirtschaftlichen Erfolgs der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen BNY Mellon Gruppe und der Gesellschaft und der individuellen Leistung des Mitarbeiters oder einschließlich der Gesell- schaft insgesamt gekürzt werdenErfüllung vorher festgelegter Ziele, und bestimmter weiterer leistungsspezifischer Faktoren. Jeweils am Ende jedes Jahres Die Einzelheiten der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaft sind im Internet auf unserer Homepage unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxxxxxxxxxx-xx-xxxxxxx.xxxx veröffentlicht. Hierzu zählen Diese umfassen eine Be- schreibung Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppen, sowie die Angabe Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen Personen, einschließlich der Angehörigen Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss gibt. Auf Verlangen werden die Informationen von Die Beschreibung der Gesellschaft Vergütungspolitik wird auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: www.bnymellon.com

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben (sog. „Risk Taker“) gelten besondere Regelungen. So wird für diese risikorelevanten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft Gesellschaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene aufge- schobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: www.fimax.de

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen aufsichtsrecht- lichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung Aus- gestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger übermä- ßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss Vergü- tungsausschuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen rechtli- chen Vorgaben über- prüftüberprüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung Festle- gung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss wesentli- chen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben Invest- mentvermögen haben (sog. „Risk Taker“) gelten besondere Regelungen. So wird für diese risikorelevanten risi- korelevanten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen Er- folgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft Gesellschaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppenbe- stimmte Mitarbeitergruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich ein- schließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen Informa- tionen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben Vorga- ben im Hinblick auf die Gestaltung ihres VergütungssystemsVergütungssys- tems. Die detaillierte Ausgestaltung Hierzu hat sich die Gesellschaft eine Vergütungs- policy gegeben, in einer Vergütungsrichtlinie geregeltder angemessene Vergütungssysteme der Mitarbeiter der Gesellschaft ausgestaltet sind. Durch die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben soll der nachhaltigen Ausgestaltung der Vergütungssys- teme, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellenRisiken, Rechnung getragen werden. Auf- grund der geringen Komplexität des Vergütungssystems erfolgt die periodische Überprüfung der Umsetzung der Vergütungspolitiken und -praktiken im 3-Jahresturnus. Das Vergütungssystem der Gesellschaft umfasst lediglich fixe und varia- ble monetäre Vergütungselemente und wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und sowie die Einhaltung Ein- haltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüft. Es umfasst fixe überprüft und variable Vergütungselementeer- forderlichenfalls angepasst. Durch die Festlegung von Bandbreiten und Richtwerten für die Gesamtzielvergütung Gesamtzielvergü- tung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung sowie Vergütung und ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer zur fixen Vergütung bestehenbesteht. Die geltenden Bandbreiten und Richtwerte variieren in Abhängigkeit von der Vergütungshöhe und werden auf ihre Mark- tüblichkeit und Angemessenheit überprüft. Für sog. „Risk-Taker“, d. h. Personen, die Geschäftsführung der Gesellschaft und MitarbeiterTätigkeiten ausführen, deren Tätigkeiten die einen wesentlichen Ein- fluss Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil Gesamtrisiko- profil der Gesellschaft KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben (sog. „Risk Taker“) Investment- vermögen haben, gelten besondere RegelungenRegeln. So wird für diese risikorelevanten Mitarbeiter zwingend ein ist deren variable Vergütung an das Betriebsergebnis gekoppelt, die einen Anteil von mindestens 40 % rund einem Drittel der variablen Gesamt- vergütung grundsätzlich nicht überschreitet. Zusätzlich wird die variable Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens drei Jahren aufgeschobenab Überschreiten eines Min- destbetrags ratierlich ausgezahlt. Der aufgeschobene Anteil Welche Mitarbeiter der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängigGesellschaft als „Risk-Taker“ zu qualifizieren sind, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahltüberprüft die Gesellschaft regelmäßig. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X xxxxx://xxx.xxxx. xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform Papier- form zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: www.reim.bnpparibas.de

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen aufsichts- rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss Vergü- tungsausschuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen rechtli- chen Vorgaben über- prüftüberprüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung Fest- legung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss wesentli- chen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben haben (sog. „Risk Taker“) gelten besondere Regelungen. So wird für diese risikorelevanten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene aufgescho- bene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft Gesellschaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil Vergütungsan- teil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X veröffentlichtxxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/ veröffent- licht. Hierzu zählen eine Be- schreibung Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen Zu- wendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppenMitarbeitergruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen zustän- digen Personen einschließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestelltge- stellt.

Appears in 1 contract

Samples: fondsfinder.universal-investment.com

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen aufsichts- rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss Vergü- tungsausschuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen rechtli- chen Vorgaben über- prüftüberprüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung Fest- legung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss wesentli- chen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben Invest- mentvermögen haben (sog. „Risk Taker“) gelten besondere Regelungen. So wird für diese risikorelevanten ri- sikorelevanten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen negati- ven Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft Gesellschaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils Je- weils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X veröffentlichtxxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/ veröffent- licht. Hierzu zählen eine Be- schreibung Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen Zu- wendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppenMitarbeitergruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen zustän- digen Personen einschließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestelltge- stellt.

Appears in 1 contract

Samples: fondsfinder.universal-investment.com