Common use of Vergütungspolitik Clause in Contracts

Vergütungspolitik. Die Vergütung der Mitarbeiter des AIFM und deren Geschäftsführung sind nicht an die Wertentwicklung des verwalteten AIF verknüpft. Die Vergütungspolitik des AIFM hat damit keinen Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Anlageentscheidungen für das Fondsvermögen. Die Scarabaeus Wealth Management AG („AIFM“) unterliegt den für AIFMs nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat der AIFM in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und – praktiken des AIFM werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Der AIFM hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis des AIFM und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der vom AIFM verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung des AIFM und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des AIFM und der von ihm verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik des AIFM ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage des AIFM insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis des AIFM führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind in den Jahresberichten des Fonds und im Vergütungsbericht der Scarabaeus Wealth Management AG auf xxx.xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Vergütungspolitik. Die Hauptkomponenten der monetären Vergütung sind das Grundgehalt, das typischerweise den Aufgabenbereich, die Verantwortlichkeiten und Erfahrung widerspiegelt, wie sie für eine bestimmte Funktion erforderlich sind, sowie die Gewährung einer jährlichen variablen Vergütung nach bestimmten Ermessensgrundsätzen. Die variable Vergütung umfasst typischerweise sowohl eine jährliche Bonuszahlung in bar nach Abschluss des Leistungsjahres als auch eine aufgeschobene Komponente für alle Beschäftigten, deren variable Vergütung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die Summe der Mitarbeiter unternehmensweit bereitzustellenden variablen Vergütungen ist vom Geschäftserfolg sowie der Risikoposition des AIFM Unternehmens abhängig und deren Geschäftsführung sind nicht schwankt daher von Jahr zu Jahr. Aus diesem Grund variiert sie von Jahr zu Jahr. In diesem Rahmen orientiert sich die Zuweisung konkreter Beträge zu einzelnen Mitarbeitern an der Leistung des Mitarbeiters bzw. seiner Abteilung während der jeweiligen Betrachtungsperiode. Die Höhe der Zahlung an die Wertentwicklung Mitarbeiter ist an qualitative und quantitative Leistungsindikatoren geknüpft. Quantitative Indikatoren orientieren sich an messbaren Zielen. Qualitative Indikatoren berücksichtigen hingegen die Verhaltensweise des verwalteten AIF verknüpft. Die Vergütungspolitik des AIFM hat damit keinen Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Anlageentscheidungen für das Fondsvermögen. Die Scarabaeus Wealth Management AG („AIFM“) unterliegt den für AIFMs nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben Mitarbeiters im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze Kernwerte Exzellenz, Leidenschaft, Integrität und –praktikenRespekt der Verwaltungsgesellschaft. Zu diesen Indikatoren gehört auch die Feststellung, dass es keine wesentlichen Verstöße gegen regulatorische Vorgaben oder Abweichungen von Compliance- und Risikostandards gibt, einschließlich der Politik der AllianzGI zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Für Fondsmanager, deren Entscheidungen große Auswirkungen auf den Erfolg der Investmentziele der Kunden haben, orientieren sich quantitative Indikatoren an einer nachhaltigen Anlage-Performance. Insbesondere bei Fondsmanagern orientiert sich das quantitative Element an den Benchmarks der Kundenportfolios oder an der vom Kunden vorgegebenen Renditeerwartung – gemessen über einen mehrjährigen Zeitraum. Zu den Zielen von Mitarbeitern im direkten Kundenkontakt gehört auch die unabhängig gemessene Kundenzufriedenheit. Die detaillierte Ausgestaltung hat der AIFM in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und – praktiken des AIFM werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Der AIFM hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis des AIFM und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung Long-Term Incentive Awards letztendlich zur Auszahlung kommenden Beträge sind vom Geschäftserfolg der Verwaltungsgesellschaft oder der Wertentwicklung von Anteilen an bestimmten Fonds während einer mehrjährigen Periode abhängig. Die Vergütung der Mitarbeiter in Kontrollfunktionen ist nicht unmittelbar an den Geschäftserfolg einzelner von der Kontrollfunktion überwachter Bereiche gekoppelt. Gemäß den geltenden Vorschriften werden bestimmte Mitarbeiter der Gruppe „identifiziertes Personal“ zugerechnet. Dazu gehören Mitglieder des Managements, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktion sowie alle Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Gesamtvergütung derselben Vergütungskategorie zugerechnet werden wie Mitglieder des Managements und Risikoträger, deren Aktivitäten erhebliche Auswirkungen auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der vom AIFM von ihr verwalteten Fonds gekoppelthaben. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistetDer Gruppe „identifiziertes Personal“ zugerechnete Mitarbeiter unterstehen zusätzlichen Standards bezüglich des Leistungsmanagements, dass keine signifikante Abhängigkeit von der Art der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis des Zeitpunkts von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung Zahlungen.‌ Durch mehrjährige Ziele als auch durch aufgeschobene Anteile der variablen Vergütung haben stellt die Mitglieder Verwaltungsgesellschaft eine langfristige Leistungsbemessung sicher. Insbesondere bei Fondsmanagern orientiert sich die Leistungsbeurteilung zu einem Großteil an quantitativen Renditeergebnissen über einen mehrjährigen Zeitraum. Bei identifiziertem Personal wird ein erheblicher Anteil der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrechtjährlichen variablen Vergütung für drei Jahre aufgeschoben, beginnend ab einer definierten variablen Vergütungsstufe. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung des AIFM und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des AIFM und der von ihm verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik des AIFM ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 4050 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum (aufgeschoben und nicht aufgeschoben) muss aus Anteilen der von mindestens drei Jahren aufgeschobender Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds oder vergleichbaren Instrumenten bestehen. Der aufgeschobene Anteil Eine Ex-post-Risikoanpassung ermöglicht explizite Anpassungen an die Leistungsbeurteilung der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vorjahre und die damit verbundene Vergütung, einschliesslich um die Übertragung eines Teils oder des zurückgestellten Anteilsgesamten Betrags einer aufgeschobenen Vergütungsleistung (Malus) oder die Rückgabe der Eigentümerschaft eines Vergütungsbetrags an die Verwaltungsgesellschaft (Rückforderung) zu verhindern. AllianzGI verfügt über ein umfangreiches Risikoreporting, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage des AIFM insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis des AIFM führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei das sowohl laufende Kompensationen aktuelle als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werdenzukünftige Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt. Risiken, welche den Risikoappetit der Organisation signifikant überschreiten, werden dem Globalen Vergütungsausschuss der Verwaltungsgesellschaft vorgelegt, welcher ggf. über die Anpassung des Gesamt-Vergütungspools entscheidet. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind in den Jahresberichten des Fonds und im Vergütungsbericht der Scarabaeus Wealth Management AG auf xxx.xxxxxxxxxx.xx Internet unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeitergruppen sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Wunsch des Anlegers Verlangen werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls Gesellschaft kostenlos in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt.. Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Vergütungspolitik. Die Vergütung der Mitarbeiter des AIFM und deren Geschäftsführung sind nicht an die Wertentwicklung des verwalteten AIF verknüpft. Die Vergütungspolitik des AIFM hat damit keinen Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Anlageentscheidungen für das Fondsvermögen. Die Scarabaeus Wealth Management AG („AIFM“) unterliegt den für AIFMs nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat der AIFM in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und – praktiken des AIFM werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Der AIFM hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis des AIFM und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der vom AIFM verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung des AIFM und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des AIFM und der von ihm verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik des AIFM ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage des AIFM insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis des AIFM führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind in den Jahresberichten des Fonds und im Vergütungsbericht der Scarabaeus Wealth Management AG auf xxx.xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft dem AIFM ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Samples: www.scarabaeus.li

Vergütungspolitik. Gemäß Artikel 111 (bis) des Gesetzes hat die Verwaltungsgesellschaft eine Erklärung zur Vergütungspolitik im Rahmen von OGAW V genehmigt und in Verbindung mit der Vergütungspolitik der abrdn-Gruppe, die AIFMD-konform ist, umgesetzt (zusammen die „Vergütungspolitik"). Die Vergütung Verwaltungsgesellschaft ist der Mitarbeiter des AIFM Auffassung, dass die Erklärung zur Vergütungspolitik im Rahmen von OGAW V mit dem Risikomanagement konform ist und deren Geschäftsführung sind ein solides und effektives Risikomanagement fördert, nicht das Eingehen von Risiken fördert, die nicht im Einklang mit den Risikoprofilen der Fonds oder der Satzung stehen, und die Verwaltungsgesellschaft nicht an der Erfüllung ihrer Pflicht hindert, im besten Interesse eines jeden der Fonds und seiner Anteilsinhaber zu handeln. Die Verwaltungsgesellschaft ist davon überzeugt, dass die Wertentwicklung des verwalteten AIF verknüpftHonorierung von Mitarbeitern für ihre Beiträge wesentlich für die Rekrutierung und Bindung einer talentierten Belegschaft ist. Die Vergütungspolitik verfolgt folgende Ziele: − Ausrichtung der Interessen der Mitarbeiter an den dauerhaften, langfristigen Interessen der Verwaltungsgesellschaft, der Fonds, des AIFM hat damit keinen Einfluss Geschäfts, der Anteilsinhaber und anderer Interessengruppen; − Schwerpunkt auf leistungsbezogener Bezahlung, sowohl auf Firmenebene als auch auf individueller Ebene, jedoch immer mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Leistung nicht durch das Risikoprofil sowie Eingehen von Risiken erzielt wird, die Anlageentscheidungen für nicht mit der Risikobereitschaft der abrdn-Gruppe und ihrer Fonds vereinbar sind; − Förderung eines soliden Risikomanagements und Verhinderung des Eingehens von Risiken, die das Fondsvermögen. Die Scarabaeus Wealth Management AG („AIFM“) unterliegt den für AIFMs nach dem Gesetz über von der abrdn- Gruppe tolerierte Risikoniveau übersteigen, unter Berücksichtigung der Anlageprofile von Fonds; − Einbindung von Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten; und − Angebot einer festen Vergütung und von Prämienanreizen, die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze Bereich des Vermögensverwaltungssektors angemessen und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat der AIFM in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und – praktiken des AIFM werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselementewettbewerbsfähig sind. Der AIFM Verwaltungsrat von abrdn plc hat eine einen Vergütungsausschuss eingerichtet, der auf gruppenweiter Basis agiert. Der Vergütungsausschuss ist für Folgendes verantwortlich: − Genehmigung der Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung − Genehmigung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis Vergütungspakete für leitende Angestellte − Festlegung des AIFM und/oder die persönliche Leistung Umfangs des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei jährlichen Pools für variable Bezahlung − Genehmigung der im Rahmen Ausgestaltung von Anreizplänen − Berücksichtigung der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung Anwerbung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der vom AIFM verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung des AIFM und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des AIFM und der von ihm verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik des AIFM ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage des AIFM insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis des AIFM führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Weitere Entlassung bestimmter Mitarbeiter Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik Vergütungspolitik, insbesondere eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Vergütung und Leistungen berechnet werden, sowie die Identitäten der für die Gewährung der Vergütung und Leistungen zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind in den Jahresberichten des Fonds und im Vergütungsbericht der Scarabaeus Wealth Management AG unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx unter „Fund Literature“ verfügbar. Ein gedrucktes Exemplar ist auf xxx.xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von Anfrage kostenlos am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellterhältlich.

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Samples: solutions.vwdservices.com

Vergütungspolitik. Die Vergütung der Mitarbeiter des AIFM der Verwaltungsgesellschaft und deren Geschäftsführung sind nicht an die Wertentwicklung des verwalteten AIF Fonds verknüpft. Die Vergütungspolitik des AIFM der Verwaltungsgesellschaft hat damit keinen Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Anlageentscheidungen für das Fondsvermögen. Die Scarabaeus Wealth Management AG („AIFMVerwG“) unterliegt den für AIFMs Verwaltungsgesellschaften nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (AIFMGUCITSG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat der AIFM die VerwG in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik Vergütungs- politik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und praktiken des AIFM der VerwG werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Der AIFM Die VerwG hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis des AIFM der VerwG und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der vom AIFM von der VerwG verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung des AIFM der VerwG und Angestellte, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des AIFM der VerwG und der von ihm ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker), gelten besondere Regelungen. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko und die Geschäftspolitik des AIFM der VerwG ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütung, einschliesslich des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage des AIFM der VerwG insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis des AIFM der VerwG führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind in den Jahresberichten des Fonds und im Vergütungsbericht der Scarabaeus Wealth Management AG auf xxx.xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Samples: www.scarabaeus.li

Vergütungspolitik. Die Vergütung der Mitarbeiter des AIFM und deren Geschäftsführung sind nicht an die Wertentwicklung des verwalteten AIF verknüpft. Die Vergütungspolitik des AIFM Gesellschaft hat damit keinen Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Anlageentscheidungen für das Fondsvermögen. Die Scarabaeus Wealth Management AG („AIFM“) unterliegt den für AIFMs nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat der AIFM in einer internen Weisung zur eine Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und – praktiken des AIFM werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Der AIFM hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den in Artikel 111ter des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 aufgeführten Grundsätzen entspricht und wendet diese an. Diese ist mit ihrer Geschäfts- dem seitens der Gesellschaft festgelegten Risikomanagementverfahren vereinbar, ist diesem förderlich und Risikopolitik ermutigt weder zur Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen und den Anlagebedingungen der von ihr verwalteten Fonds nicht vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffensind, übermässige Risiken einzugehen. In noch hindert diese die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis des AIFM und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der Gesellschaft daran, pflichtgemäß im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz besten Interesse des Unternehmens vor übermässigen Risiken im VordergrundFonds zu handeln. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung Vergütungspolitik und –praxis umfasst feste und variable Bestandteile der vom AIFM verwalteten Fonds gekoppeltGehälter und freiwillige Altersversorgungsleistungen. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten Die Vergütungspolitik und –praxis gilt für die Kategorien von Mitarbeitern, einschließlich Geschäftsleitung, Risikoträger, Mitarbeitern mit Kontrollfunktionen und Mitarbeiter, die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben in derselben Einkommensstufe befinden wie die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken ist der Verwaltungsratspräsident verantwortlich. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung des AIFM und AngestellteRisikoträger, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des AIFM die Risikoprofile der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Fonds haben. Die Vergütungspolitik der Gesellschaft ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und Interessen der Gesellschaft und der von ihm ihr verwalteten Fonds haben (Risk Taker)OGAW und deren Anleger. Das Einhalten der Vergütungsgrundsätze einschließlich deren Umsetzung wird einmal jährlich geprüft. Feste und variable Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, gelten besondere Regelungenwobei der Anteil des festen Bestandteils an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer variablen Komponente zu verzichten. Als Risk Taker wurden Angestellte identifiziert, Eine erfolgsabhängige Vergütung richtet sich nach der Qualifikation und den Fähigkeiten des Mitarbeiters als auch nach der Verantwortung und dem Wertschöpfungsbeitrag der Position für die einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko Gesellschaft. Im Falle eines direkten expliziten Zusammenhangs zwischen variabler Vergütung und Wertentwicklung der von der Gesellschaft verwalteten OGAW erfolgt die Geschäftspolitik des AIFM ausüben können. Für diese risikorelevanten Angestellten wird die variable Vergütung nachschüssig über mehrere Jahre ausbezahlt. Dabei wird zwingend ein Anteil von mindestens 40% Auszahlung der variablen Vergütung über einen denselben Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig. Die variable Vergütungder Haltedauer, einschliesslich die den Anlegern des zurückgestellten Anteils, wird nur dann ausbezahlt oder verdient, wenn sie angesichts der Finanzlage des AIFM insgesamt tragbar und aufgrund der Leistung der betreffenden Abteilung und der betreffenden Person gerechtfertigt ist. Ein schwaches oder negatives finanzielles Ergebnis des AIFM führt generell zu einer erheblichen Absenkung der gesamten variablen Vergütung, wobei sowohl laufende Kompensationen als auch Verringerungen bei Auszahlungen von zuvor erwirtschafteten Beträgen berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind in den Jahresberichten des Fonds und im Vergütungsbericht der Scarabaeus Wealth Management AG auf xxx.xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Auf Wunsch des Anlegers werden ihm die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform verwalteten Fonds empfohlen wurde, entspricht. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss gibt, können kostenlos auf der Internetseite der Gesellschaft xxx.xxxxxxxxx.xx abgerufen werden. Auf Anfrage wird Anlegern kostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 DE000A0HGMH0 4,02% 8,90% 16,08% 16,24% 15,29% 1,66% 6,93% -10,78% 32,85% 8,27% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 DE000A0Q7S57 9,22% 16,40% 16,58% 15,61% 1,92% 7,24% -10,52% 33,22% 8,57% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 DE000A1JMPZ7 15,22% 15,56% 14,70% 1,10% 6,38% -11,21% 32,18% 7,72% Die Wertentwicklung des Fonds wird nach der BVI-Methode ermittelt, die wie folgt definiert wird: Die Berechnung der Wertentwicklung des Fonds besteht im Vergleich der Inventarwerte (Netto-Inventarwerte) zum Beginn und zum Ende eines Berechnungszeitraums. Die während des Berechnungszeitraums erfolgten Ausschüttungen werden am Tag der Ausschüttung stets als zum Inventarwert wieder angelegt betrachtet. Der Kapitalertragsteuer-(Zinsabschlagsteuer-)Betrag und der Solidaritätszuschlag fließen in die Wiederanlage ein. Von der Wiederanlage der Ausschüttung muss auch deshalb ausgegangen werden, weil anderenfalls die Wertentwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds nicht miteinander vergleichbar ist. Die Wertentwicklung wird rückblickend in den Jahres- und Halbjahresberichten veröffentlicht werden, die unter xxx.xxxxxxxxx.xx einsehbar sind. Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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