Common use of Vergütungspolitik Clause in Contracts

Vergütungspolitik. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind in der jeweils gültigen Remuneration Policy der Verwaltungsgesell- schaft festgelegt. Darin sind die Risikofunktionen sowie die generellen und speziellen Vergütungsgrundsätze definiert, welche das Vergütungssystem regeln. Der Auszahlungsprozess für Teile der variablen Vergütung für die einzelnen Funktionsträger ist Gegenstand einer angemessenen Rückstellungsdauer und, sofern erforder- lich, einer ex-post Risikoadjustierung, um die variable Vergütung nach den nach der Zuteilungsentscheidung vorgenommenen Risikobeurteilungen auszurichten. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft, einschließlich einer Beschrei- bung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden sowie der Identität der Personen, welche hierfür zuständig sind und der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind auf der Internet- seite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) abrufbar und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Finanzinstrumenten und in Bezug auf Fremdwährungs-Kassageschäfte, Fremdwährungs-Termingeschäfte, FX-Swaps und FX- Optionen) ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Bezug auf Beteiligungs- und Forderungswertpapiere an asiatischen Märkten und damit in Verbindung stehende Middle-Office-Tätig- keiten ▪ Sicherheitenmanagement für OTC-Derivate und damit verbundene administrative Tätigkeiten (insbe- sondere EMIR Transaktionsreporting) gemäß Art. 9 VO (EU) Nr. 648/2012) ▪ EMIR Transaktionsregistermeldungen für listed Derivatives ▪ Betrieb und Wartung von IT-Anwendungen sowie Softwareentwicklung in Bezug auf Tools für Daten- management, Front Office und Back Office Tools für Trading und Pretrade- und Posttrade-checks, Ri- sikomanagement und Erstellung von Publikationen für das öffentliche Angebot ▪ Ausübung der Stimmrechte bei Hauptversammlungen für Fonds der Amundi Austria GmbH auf Basis der Amundi Group Voting Policy ▪ Mitwirkung an der Durchführung von Marktmissbrauchskontrollen ▪ SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transactions Regulation) im Zusammenhang mit Wertpapierleihe-Transaktionen Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie einige der Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Ver- bindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) 575/2013, delegiert hat. Übertragene Portfolioverwaltungs- und Beratungstätigkeiten – falls zutreffend – sind im Abschnitt II, Punkt 18 dargestellt. Informationen zu Aufgaben, die an die Depotbank delegiert werden, finden Sie im Abschnitt III.

Appears in 5 contracts

Samples: dl.avl-investmentfonds.de, www.amundi.com, www.teletrader.com

Vergütungspolitik. Der Verwaltungsrat hat eine Vergütungspolitik (die "Vergütungspolitik") eingeführt, mit der sichergestellt werden soll, dass jederzeit ein angemessener Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten möglich ist, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wurde, Risiken mit Blick auf das Risikomanagement und das Risiko-Exposure auszurichten und die Vergütungspolitik mit der Geschäftsstrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Die Grundsätze Vergütungspolitik und die Vorgehensweise des Verwaltungsrats, dessen Aktivitäten das Risikoprofil der Gesellschaft wesentlich beeinflussen können, entsprechen nach Ansicht des Verwaltungsrats den Grundsätzen eines soliden und effektiven Risikomanagements und tragen zu einem solchen bei, schaffen jedoch keinen Anreiz zu einer Risikobereitschaft, die dem Risikoprofil der Gesellschaft entgegensteht. In dieser Hinsicht enthält die Vergütung des Verwaltungsrats keine leistungsbasierte Vergütungskomponente. Die Vergütungspolitik sind der Gesellschaft soll den Bestimmungen der Regulations 24A und 24B der European Union (Undertakings for Collective Investment in der jeweils gültigen Remuneration Policy der Verwaltungsgesell- schaft festgelegtTransferable Securities) (Amendment) Regulations 2016 Rechnung tragen. Darin sind Die Anforderungen an die Risikofunktionen sowie Vergütung gemäß den maßgeblichen ESMA-Leitlinien gelten auch für Rechtsträger, auf die generellen und speziellen Vergütungsgrundsätze definiert, welche das Vergütungssystem regeln. Der Auszahlungsprozess für Teile der variablen Vergütung für die einzelnen Funktionsträger ist Gegenstand einer angemessenen Rückstellungsdauer undAnlageverwaltungsaktivitäten übertragen wurden, sofern erforder- lichdiese Rechtsträger und ihre betreffenden Mitarbeiter nicht aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütung unterliegen, einer exdie ebenso wirksam sind wie die Bestimmungen der maßgeblichen ESMA-post Risikoadjustierung, um die variable Vergütung nach den nach der Zuteilungsentscheidung vorgenommenen Risikobeurteilungen auszurichtenLeitlinien. Die von der Gesellschaft an die ausgewiesenen Mitarbeiter gezahlte Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr wird im geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft offengelegt; dieser muss ebenfalls die Aufstellung der Gesamtvergütung des Senior Managements (d. h. des Verwaltungsrats), dessen Aktivitäten das Risikoprofil der Gesellschaft wesentlich beeinflussen, enthalten. Einzelheiten der zur aktuellen Vergütungspolitik der VerwaltungsgesellschaftVergütungspolitik, einschließlich einer Beschrei- bung, wie die Beschreibung der Berechnung der Vergütung und Leistungen und Angaben zu den für die sonstigen Zuwendungen berechnet werden sowie Gewährung der Identität der Vergütung und Leistungen verantwortlichen Personen, welche hierfür zuständig sind und unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxxx-xxxx.xxx/0000/xx/xxxxxxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxx- report.html verfügbar. Eine gedruckte Fassung der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind auf der Internet- seite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) abrufbar und werden Vergütungspolitik ist auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Finanzinstrumenten und in Bezug auf Fremdwährungs-Kassageschäfte, Fremdwährungs-Termingeschäfte, FX-Swaps und FX- Optionen) ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Bezug auf Beteiligungs- und Forderungswertpapiere an asiatischen Märkten und damit in Verbindung stehende Middle-Office-Tätig- keiten ▪ Sicherheitenmanagement für OTC-Derivate und damit verbundene administrative Tätigkeiten (insbe- sondere EMIR Transaktionsreporting) gemäß Art. 9 VO (EU) Nr. 648/2012) ▪ EMIR Transaktionsregistermeldungen für listed Derivatives ▪ Betrieb und Wartung von IT-Anwendungen sowie Softwareentwicklung in Bezug auf Tools für Daten- management, Front Office und Back Office Tools für Trading und Pretrade- und Posttrade-checks, Ri- sikomanagement und Erstellung von Publikationen für das öffentliche Angebot ▪ Ausübung der Stimmrechte bei Hauptversammlungen für Fonds der Amundi Austria GmbH auf Basis der Amundi Group Voting Policy ▪ Mitwirkung an der Durchführung von Marktmissbrauchskontrollen ▪ SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transactions Regulation) im Zusammenhang mit Wertpapierleihe-Transaktionen Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie einige der Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Ver- bindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) 575/2013, delegiert hat. Übertragene Portfolioverwaltungs- und Beratungstätigkeiten – falls zutreffend – sind im Abschnitt II, Punkt 18 dargestellt. Informationen zu Aufgaben, die an die Depotbank delegiert werden, finden Sie im Abschnitt IIIkostenfrei erhältlich.

Appears in 1 contract

Samples: doc.morningstar.com

Vergütungspolitik. Der Verwaltungsrat hat eine Vergütungspolitik (die "Vergütungspolitik") eingeführt, mit der sichergestellt werden soll, dass jederzeit ein angemessener Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten möglich ist, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wurde, Risiken mit Blick auf das Risikomanagement und das Risiko- Exposure auszurichten und die Vergütungspolitik mit der Geschäftsstrategie, den Zielen und Interessen der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Die Grundsätze Vergütungspolitik und die Vorgehensweise des Verwaltungsrats, dessen Aktivitäten das Risikoprofil der Gesellschaft wesentlich beeinflussen können, entsprechen nach Ansicht des Verwaltungsrats den Grundsätzen eines soliden und effektiven Risikomanagements und tragen zu einem solchen bei, schaffen jedoch keinen Anreiz zu einer Risikobereitschaft, die dem Risikoprofil der Gesellschaft entgegensteht. In dieser Hinsicht enthält die Vergütung des Verwaltungsrats keine leistungsbasierte Vergütungskomponente. Die Vergütungspolitik sind der Gesellschaft soll den Bestimmungen der Regulations 24A und 24B der European Union (Undertakings for Collective Investment in der jeweils gültigen Remuneration Policy der Verwaltungsgesell- schaft festgelegtTransferable Securities) (Amendment) Regulations 2016 Rechnung tragen. Darin sind Die Anforderungen an die Risikofunktionen sowie Vergütung gemäß den maßgeblichen ESMA-Leitlinien gelten auch für Rechtsträger, auf die generellen und speziellen Vergütungsgrundsätze definiert, welche das Vergütungssystem regeln. Der Auszahlungsprozess für Teile der variablen Vergütung für die einzelnen Funktionsträger ist Gegenstand einer angemessenen Rückstellungsdauer undAnlageverwaltungsaktivitäten übertragen wurden, sofern erforder- lichdiese Rechtsträger und ihre betreffenden Mitarbeiter nicht aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütung unterliegen, einer exdie ebenso wirksam sind wie die Bestimmungen der maßgeblichen ESMA-post Risikoadjustierung, um die variable Vergütung nach den nach der Zuteilungsentscheidung vorgenommenen Risikobeurteilungen auszurichtenLeitlinien. Die von der Gesellschaft an die ausgewiesenen Mitarbeiter gezahlte Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr wird im geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft offengelegt; dieser muss ebenfalls die Aufstellung der Gesamtvergütung des Senior Managements (d. h. des Verwaltungsrats), dessen Aktivitäten das Risikoprofil der Gesellschaft wesentlich beeinflussen, enthalten. Einzelheiten der zur aktuellen Vergütungspolitik der VerwaltungsgesellschaftVergütungspolitik, einschließlich einer Beschrei- bung, wie die Beschreibung der Berechnung der Vergütung und Leistungen und Angaben zu den für die sonstigen Zuwendungen berechnet werden sowie Gewährung der Identität der Vergütung und Leistungen verantwortlichen Personen, welche hierfür zuständig sind und unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxxx-xxxx.xxx/0000/xx/xxxxxxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxx- report.html verfügbar. Eine gedruckte Fassung der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind auf der Internet- seite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) abrufbar und werden Vergütungspolitik ist auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Finanzinstrumenten und in Bezug auf Fremdwährungs-Kassageschäfte, Fremdwährungs-Termingeschäfte, FX-Swaps und FX- Optionen) ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Bezug auf Beteiligungs- und Forderungswertpapiere an asiatischen Märkten und damit in Verbindung stehende Middle-Office-Tätig- keiten ▪ Sicherheitenmanagement für OTC-Derivate und damit verbundene administrative Tätigkeiten (insbe- sondere EMIR Transaktionsreporting) gemäß Art. 9 VO (EU) Nr. 648/2012) ▪ EMIR Transaktionsregistermeldungen für listed Derivatives ▪ Betrieb und Wartung von IT-Anwendungen sowie Softwareentwicklung in Bezug auf Tools für Daten- management, Front Office und Back Office Tools für Trading und Pretrade- und Posttrade-checks, Ri- sikomanagement und Erstellung von Publikationen für das öffentliche Angebot ▪ Ausübung der Stimmrechte bei Hauptversammlungen für Fonds der Amundi Austria GmbH auf Basis der Amundi Group Voting Policy ▪ Mitwirkung an der Durchführung von Marktmissbrauchskontrollen ▪ SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transactions Regulation) im Zusammenhang mit Wertpapierleihe-Transaktionen Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie einige der Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Ver- bindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) 575/2013, delegiert hat. Übertragene Portfolioverwaltungs- und Beratungstätigkeiten – falls zutreffend – sind im Abschnitt II, Punkt 18 dargestellt. Informationen zu Aufgaben, die an die Depotbank delegiert werden, finden Sie im Abschnitt IIIkostenfrei erhältlich.

Appears in 1 contract

Samples: fondsdocs.edisoft.de